Kriegssteuern.  251

der  Gemeinden  sind,  kommen  doch  in  allen  Bundeestaaten  in  erster  Linie  nur  den  Gemeinden
  zugute.  Die  Verbrauchsabgaben  hat  im  Laufe  der  letzten  40  Jahre  fast  alle  das
Reich  an  sich  gezogen.  Die  Verkehresteuern  sind  den  Bundesstaaten  bis  auf  einen  ziemlich
kleinen  Rest  auch  genommen  worden.  Auch  an  das  Vermögen  sind  wir  beim  Wehrbeitrag
und  auch  bei  der  Kriegesgewinnsteuer  schon  herangegangen  und  werden  es  wohl  bei  dem
später  nicht  zu  vermeidenden  Auebau  der  Erbschaftesteuer  wieder  tun  müssen.  Da  ist  es
also  doch  wohl  zu  begreifen,  wenn  in  den  einzelnen  Landtagen  die  dortigen  Finanzver--waltungen
  um  dieses  Letzte,  um  die  Einkommensteuer,  kämpfen  wie  die  Löwin  um  ihr
Zunges.  Ee  ist  eben  die  Erhaltung  der  letzten  Steuerquelle,  über  die  die  Bundesstaaten
frei  verfügen.

Nun,  meine  Herren,  zum  Exempel!  Die  Gesetzgebung  von  1916  brachte  uns  indirekte
Abgaben  in  einer  geschätzten  Höhe  von  650  Millionen  Mark.  Sie  wären  also  1916  mit
325  Millionen,  1917  und  1918  mit  je  630  Millionen,  also  mit  1  Milliarde  625  Mlllionen
einzusetzen.  Die  Gesetzgebung  von  1917  brachte  Kohlen  und  BVerkehr  mit  einem  geschätzten
Betrage  von  rund  800  Millionen,  also  für  1917  400  Millionen,  für  1918  800  Millionen,
zusammen  1200  Millionen.  1918  kommen  die  Getränkesteuern,  die  Postabgaben  und  die
Woarenumsatzabgaben  —  ich  will  die  Börsensteuer  einmal  als  ein  Neutrum  außer  Betracht
lassen;  elgentlich  könnte  man  sie  der  Besitzsteucr  ganz  ruhig  zuzählen,  ober  auf  eine  Kleinlgkeit
  kommt  es  hier  nicht  an  —.  Mir  haben  also  in  dem  Hauptsteuerbukett  für  1918  etwa
2  Nilliarden  260  Mlllionen  indirekte  Belastung  vorgeschlagen.  Sie  wären  für  1918  mit
der  Hälfte,  wenn  es  gut  geht,  also  mit  1130  Millionen  einzusetzen;  das  ergibt  für  die  ganze
Zeit  1625  Millionen,  plus  1200  Millionen  plus  80  Millionen,  gleich  4005  Millionen,
d.  h.  rund  4  Milliarden.  Habei  waren  auch  die  Luxus-  und  die  Weinsteuer  schon  als  indirekte,
  als  Verbrauchebelastung  gerechnet.  Aber  die  will  ich  ruhig  in  dem  Bukett  lassen.
Sie  werden  also  aus  den  Zahlen,  die  ich  Ihnen  für  die  direkten  Steuern  gebe,  sehen,  daß
es  wirklich  auf  eine  Kleinigkeit  nicht  so  ankommt.  Demgegenüber  die  dlrekten  Steuern.
Da  müssen  Sie  den  Wedbrsteuerbetrag  mitberechnen;  denn  er  ist  im  Hochsommer  1914
zum  ersten  Male,  dann  im  Frühjahr  1915  und  dann  im  Jahre  1916  noch  einmol  mit  seinen
Raten  erhoben  worden,  ist  also  der  Kriegsführung  zugute  gekommen  und  hat  auf  der
anderen  Seite  auch  den  Steuerzahler  während  des  Kriegee  belastet.  Dann  kam  im  Jahre
1916  die  damale  bewilligte  Kriegesteuer  und  im  Jahre  1917  der  20%  ige  Zuschlag,  dle
zusammen  mit  einem  Betrage  von  ungefähr  5,7  Milliarden  einzusetzen  sein  würden.  Dann
kommen  zwei  Raten  der  Besitzsteuer  mit  200  Millionen  Mark,  und  dann  kommt  der  Vorschlag,
  den  wir  Ihnen  jetzt  machen,  die  Neubehandlung  der  Kriegegewinnsteuer  mit  einem
geschätzten  Betrage  von  etwa  600  Millionen  Mark.  Das  sind  doch  im  ganzen  für  die  fünf
Etatsjahre  7,5  Milliarden  direkte  Steuern,  die,  das  betone  ich,  erhoben  worden  sind,  oder
die  in  diesem  Jahre  noch  erhoben  werden,  während  ein  Teil  der  indirekten  Steuer  während
des  Krieges  zweifellos  noch  nicht  zur  Erhebung  hat  gelangen  können

Meine  Herren,  zu  den  Momenten,  die  wir  bei  der  endgültigen  Auseinandersetzung
werden  berücksichtigen  müssen,  gehört  neben  vielen  anderen  jetzt  noch  nicht  übersehbaren
Punkten,  so  z.  B.  der  Höhe  der  Entschädigung,  auf  die  ich  hoffe,  auch  der  eines  Abbaues
der  Geldinflation,  von  der  ich  vorhin  sprach.  Diese  Geldinflation  mußte  zu  der  beklagenswerten
  Hebung  des  Prelsniveaue  führen,  unter  der  gerade  der  Mittelstand  am  allermelsten
zu  leiden  hat.

Meine  Herren,  wir  werden  dann  bei  der  endgültigen  Reform  auch  die  Frage  der
Monopole  zu  prüfen  haben,  und  dazu  möchte  lch  heute  schon  einee  bemerken.  Fur  ein
Allbeilmittel  halte  ich  sie  auch  nicht.  Ein  Allheilmittel  gibt  es  auf  dem  steuerlichen  Gebiete,
  das  wir  nachher  bearbeiten  müssen,  meiner  Uberzeugung  nach  nicht.  Ein  Monopol
—  und  zwar  ein  großes  und,  wie  ich  hoffe,  im  Frieden  recht  ertragreiches  Monopol  —