Sicherung  der  Volksernährung.  251

das  aufzukaufende  Getreide  zum  Teil  bei  den  Landwirten  lagern  zu  lassen.
Um  diese  Maßregel  aber  durchführbar  zu  machen,  bedurfte  es  der  Gewährung
von  Geldmitteln,  weshalb  am  28.  August  durch  die  Interessenvertretung
der  Landwirte  an  den  Reichsbankpräsidenten  eine  Eingabe  gerichtet  wurde,
dahingehend,  daß  die  Darlehnskassen  auch  das  bei  den  einzelnen  Landwirten
  eingelagerte  Getreide,  sowohl  das  gedroschene  wie  das  ungedroschene,
  lombardieren  könnten.  Diese  Eingabe  war  von  Erfolg  begleitet.

Um  die  Volksernährung  sicherzustellen  und  von  einer  zügellosen
Spekulation  unabhängig  zu  machen,  wurden  zugleich  Höchstpreise  für
Brotgetreide  sowie  auch  für  Mehl  und  Brot  gefordert.

In  den  Kreisen  der  Praxis  herrschte  auch  von  Anbeginn  Klarheit
darüber,  daß  eine  gewisse  Umformung  in  unseren  Ernährungegewohnheiten
  unerläßlich  sei,  wenn  wir  mit  den  im  Lande  vorhandenen
Beständen  an  Brotgetreide  auskommen  sollten.  Man  griff  notwendigerweise
  zurück  auf  den  alten  Gedanken,  daß  Weizenmehl  zum  Teil  durch
Noggenmehl  zu  ersetzen  sei  und  beide  durch  vermehrte  Inanspruchnahme
der  anderen  Berwendungszwecken  wenigstens  teilweise  zu  entziehenden
Kartoffel  ergänzt  werden  müßten.  So  erhob  sich  die  Forderung,  einen
Teil  der  Kartoffeln  zur  Streckung  der  Brotgetreidevorräte  zu  benutzen;
um  dies  aber  zweckmäßig  durchführen  zu  können  und  die  Kartoffelbestände
vor  Verlusten  zu  bewahren,  mußte  in  möglichst  gesteigertem  Umfange  zum
Sostem  der  Kartoffeltrocknung  gegriffen  werden.  Das  Reichsamt  des
Innern  wurde  zu  diesem  Behufe  Mitte  August  1914  um  Gewährung
von  Mitteln  für  im  Bau  begriffene  Kartoffelt  lagen  angegangen.

Bielleicht  in  der  Annahme,  daß  der  Krieg  ein  Ende  finden  würde,
bevor  unsere  Nahrungemittelvorräte  auch  nur  annähernd  aufgebraucht
wären,  daneben  wohl  auch  aue  den  früher  angedeuteten  Bedenken  sozialpolitischer
  oder  massenpspchologischer  Art  mochten  die  zuständigen  Zivilbehörden
  sich  zunächst  nicht  zu  einschneidenden  Maßregeln  entschließen,
so  daß  während  der  ersten  Kriegswochen  bedenkenlos  Brotgetreide  und
Kartoffeln  verfüttert  wurden,  bis  die  endlich  durchgeführte  Bestandsaufnahme
  Klarbeit  über  die  absolute  Notwendigkeit  weitsichtiger  Streckung
der  Vorräte  schuf.  Dazu  gehörte  neben  einem  Berbot  des  Verfütterns
von  Brotgetreide  und  dem  Gebot,  Kartoffeln  zur  Streckung  der  Getreidevorräte
  zu  benutzen,  eine  umfassende  staatliche  Organisation  der  Einteilung
  und  Verteilung  des  Brotgetreides.  Die  landwirtschaftlichen  Interessenvertretungen
  nahmen  in  diesem  Sinne  Fühlung  mit  den  Interessenvertretungen
  der  Industrie,  worauf  am  29.  Oktober  1914  eine
gemeinsame  Eingabe  der  großen  wirtschaftlichen  Berbände  an  den  Reichekanzler
  gerichtet  wurde,  die  zum  Ziel  hatte  die  Einrichtung  einer  Organisation
  zum  Ankauf  großer  Mengen  Brotgetreides,  das  zum  Ausgleich