Die  Kartoffelversorgung.  257

der  Brotgetreidevorräte  nicht  ausreichen,  wenn  nicht  einerseits  die  Verarbeitung
  der  Kartoffeln  in  der  Spiritusbrennerei,  anderseits  ihre  Verfütterung
  an  das  Bieh  verhindert  würde.  In  diesem  Zusammenhang
wurde  in  der  öffentlichen  Erörterung  vielfach  eine  mehr  oder  weniger
radikale  Verminderung  der  Schweinebestände  gefordert,  um  dadurch  die
Bewahrung  der  Kartoffelvorräte  für  die  menschlichen  Bedürfnisse  sicherzustellen.
  Es  tobte  ein  Kampf  um  das  Schwein,  der  in  seinen  Extremen
am  besten  gekennzeichnet  wird  durch  die  von  den  Vertretern  der  verschiedenen
  Auffassungen  gebrauchten  Schlagworte:  „Das  Schwein  —
unser  neunter  Feind.“  —  —  „Das  Schwein  —  unser  dritter  Berbündeter.“

Die  Regierung  nahm  in  diesem  Kampfe  zunächst  keine  Stellung.
Sie  regelte  durch  Bundesratsverordnung  vom  5.  November  1914  anfänglich
  nur  die  Zentralisierung  des  Verkaufes  von  Erzeugnissen  der
Kartoffeltrockhnerei  durch  die  Trockenkartoffel-Verwertungsgesellschaft.
Durch  Bekanntmachung  vom  23.  November  1914  wurden  Hoöchstpreise
für  Speisekartoffeln  festgesetzt,  die  sich  je  nach  Qualität  und  Landgebiet
zwischen  50  und  61  Mark  für  die  Tonne  beim  Verkauf  durch  den  Produ--zenten
  bewegten.

Zur  Begründung  des  eingeschlagenen  Verfahrens  führte  eine  der
dem  Reichstag  unterbreiteten  Denkschriften  über  die  wirtschaftlichen
Regierungsmaßnahmen  während  des  Krieges  aus,  daß  es  bei  den  Speisekartoffeln
  mit  Ausnahme  der  Konsumvereine  der  Werke,  die  für  ihre
Angestellten  Kartoffeln  bezögen,  und  jetzt  der  Stadtverwaltungen  an
ständigen  Großabnehmern  fehlte,  daß  sich  vielmehr  mehrere  Zwischenstellen
zwischen  Großhändler  und  Verbraucher  einschöben.

„Die  Festsetzung  von  Großbandels-Höchstpreisen  würde  also  beim  Kartoffelhandel,
wie  sich  dies  schon  beim  Hafer  gezeigt  hat,  die  Handelstätigkeit  stärker  einengen  ale  beim
Noggen-  und  Weizenhandel,  obschon  sie  hier  noch  weniger  entbehrt  werden  kann  als  dort.
Dazu  kommt,  daß  die  bieber  festgesetzten  Großhandelepreise  entgegen  der  Absicht  vielfach
zu  Produzentenpreisen  geworden  sind,  weil  der  Produzent,  solange  ihm  persönlich  keine
Enteignung  droht,  die  Ware  zurückhalten  kann  und  dadurch  in  der  stärkeren  Lage  ist.  Durch
diese  Zurückhaltung  gerät  aber  dle  wirtschaftliche  Versorgung  ine  Stocken.  Daher  empfahl
es  sich,  Kartoffel-Höchstpreise  nicht  für  den  Großhändler,  sondern  für  den  Produzenten
kestzusetzen.  Der  Produzent  weiß  dann,  was  er  günstigenfalls  für  seine  Kartoffeln  erzielen
kann,  und  wird  um  so  mehr  bereit  sein,  sie  bald  abzugeben,  ale  entsprechend  dem  Urteil
der  Sachverständigen  keine  Preiszuschläge  für  spätere  Monate  in  Auesicht  genommen  sind.
Hält  der  Produzent  seine  Ware  jetzt  zurück,  so  wird  er  im  Frübjahr  zu  demselben  Preise
verkaufen  müssen,  hat  aber  den  Verlust  an  Beschaffenheit  und  Menge  seiner  Kartoffeln
zu  tragen.  Auf  der  Grundlage  dleser  Produzentenprelse  können  sich  nun  der  Großhandel
und  die  weiteren  Zwlschenhände  erfolgreich  betätigen.  Gegen  eine  übermäßlge  Verteuecung
der  Kartoffeln  durch  den  Handel  läßt  sich  dadurch  ausreichend  Vorkehrung  treffen,  daß
Kleinhandelspreise  von  den  örtlichen  Behörden  festgesetzt  werden,  wenn  sich  die  Notwenolgkelt
  hierzu  ergibt.  Dle  Spannung  zwischen  den  Produzenten-Höchstpreisen  und  den
Kleinhandele-Höchstpreisen  bletet  dem  Handel  ausreichendes  Feld  für  seine  Betätigung.

Dir.  Witschaftskrieg  und  Kriegsrolrischaft.  17