258  Landwirtschaft  und  Volksernahrung.

Wenn  der  Landwirt  unmittelbar  an  den  Verbraucher  absetzt,  wird  man  auch  ihm  die  Produzenten-Höôchstpreise
  zubilligen  müssen.  Haher  sind  Kartoffelverkäufe,  die  eine  Tonne
nicht  übersteigen,  nicht  an  die  Produzenten-Höchstpreise  gebunden.  Nach  dem  Urteil  der
Sachverständigen  werden  durch  diese  Begrenzung  im  allgemeinen  die  Fälle  getroffen,
in  denen  der  Landwirt  seine  Kartoffeln  auf  dem  Markte  feilbält  oder  unmittelbar  an  den
Abnehmer  liefert.  Für  die  Kartoffel-Höchstpreise  ist  das  ganze  Reich  in  vier  Preisgebiete
geteilt  und  das  Preisverhältnie  der  verschiedenen  Gebiete  etwa  nach  den  Produktionskosten
abgestuft  worden,  die  bei  den  Kartoffeln  im  wesentlichen  von  der  Höhe  der  Arbeitelöhne
und  der  Güterpreise  abbängen.  Danchen  mußte  auch  die  Größe  der  Schweinehaltung
in  den  verschiedenen  Bezirken  berücksichtigt  werden.  Die  Preieunterschiede  zwischen  den
verschledenen  Gebieten  finden  ihre  obere  Grenze  in  den  Verfrachtungskosten,  auch  dürfen
die  Abweichungen  zwischen  benachbarten  Gebieten  nicht  zu  erheblich  sein  und  sind  deshalb
auf  2  Mark  für  die  Tonne  festgesetzt  worden.  Die  Höchstpreise  sind  so  bemessen,  daß  sie
auf  der  einen  Seite  in  den  Bezirken  mit  den  niedrigsten  Preisen  keinen  allzu  starken  Anreiz
bieten,  die  Kartoffeln  zu  verfüttern,  und  daß  sie  auf  der  anderen  Seite  in  den  Gebleten
mit  den  böchsten  Preisen  die  Kartoffeln  zu  erschwinglichen  Kosten  der  Bevölkerung  verfügbar
  machen.“

Für  den  Kleinhandel  in  Kartoffeln  wurden  später  durch  die  einzelnen
Landesbehörden  Höchstpreise  verordnet,  so  für  Groß-Berlin  mit  Geltung
vom  15.  Dezember  1914  ab  durch  den  Oberbefehlsbaber  in  den  Marken.

Auch  ein  Berbot  des  Bundeosrates  vom  22.  Dezember,  Kartoffelmehl
zur  Herstellung  von  Seife  zu  verwenden,  gehört  in  den  Rahmen  der
Bemühungen,  das  Haushalten  mit  der  Kartoffel  zu  sichern.

In  der  Folgezeit  wuchsen  die  Besorgnisse,  daß  die  vorhandenen
Kartoffelvorräte  sich  als  unzulänglich  erweisen  könnten,  waraufbin  zunächst
  die  Höchstpreise  für  Speisekartoffeln  eine  bedeutende  Heraufsetzung
fanden,  und  zwar  beim  Verkauf  durch  den  Produzenten  auf  85  bis  96  Mark
für  die  Tonne.

Eleichzeitig  wurde  eine  lebhafte  Arbeit  entfaltet  zur  Aufklärung  über
den  zweckmäßigen  Anbau  von  Frühkartoffeln  sowie  zur  Rutzung  bisher
ungenutzter  Böden  für  die  Zwecke  des  Kartoffelanbaues  überhaupt.  In
Berlin  wurde  eine  Genossenschaft  für  landwirtschaftliche  Berwertung  von
Baugelände  gegründet,  der  von  Gemeinde  und  Privatgrundbesitzern
mehrere  tausend  Morgen  vorwiegend  für  Zwecke  des  Kartoffelanbaues
unentgeltlich  überwiesen  wurden,  daneben  für  die  Verwendung  kleiner
Bodenflächen  ein  Kriegsausschuß  Großberliner  Laubenkolonisten  mit  über
12000  Nitgliedern.

Unterm  12.  April  1915  erging  eine  Bekanntmachung  des  Bundesrates
  über  die  Regelung  des  Verkehrs  mit  Kartoffeln,  derzufolge  beim
Reichsamt  dee  Innern  eine  Reichsstelle  für  Kartoffelversorgung  geschaffen
wurde.  Sie  bestand  aus  einem  Reichskommissar  als  Vorsitzendem  und
mendestens  zwei  Mitgliedern.  Ihr  stand  ein  Beirat  zur  Seite,  der  sich  aue
sechs  Bertretern  der  Landwirtschaft  und  insgesamt  sechs  Vertretern  der
Städte,  des  Handels  und  der  Verbraucher  zusammensetzte.  Der  Reichs-