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wozu  es  besonders  auch  einer  Aufklärung  der  statistischen  Vertrauensmänner
  und  der  weitesten  landwirtschaftlichen  Kreise  über  die  hohe  allgemeine
  Bedeutung  sachgemäßer  Ourchführung  dieser  Arbeit  bedarf.

Was  die  Biehbestände  anbetrifft,  so  hatte  eine  Zählung  der  Schweine
erst  am  2.  Zuni  1914,  wenigstens  in  Preußen,  stattgefunden.  Sie  hatte
hier  einen  Bestand  von  rund  18  Millionen  Schweinen  ergeben,  d.  h.  gegenüber
  der  Sommerzählung  1915  eine  Zunahme  um  16  Prozent.  Ee  waren
also  nach  dieser  Richtung  sehr  reichliche  Fleischbestände  gesichert,  aber  auch
sehr  zahlreiche  Wettbewerber  um  knappe  Futtermittel  vorhanden.  Hiermit
kommen  wir  wieder  zu  der  Streitfrage:  Sollte  die  Erhaltung  des  Viebbestandes
  im  Znteresse  dauernder  Sicherung  der  Fleischversorgung  bevorzugt
  werden  oder  aber  eine  durchgreifende  Berminderung  des  Bieh--bestandes,
  um  bei  Mangel  eigentlicher  Futtermittel  die  Verwendung  zu
menschlicher  Nahrung  geeigneter  Pflanzenprodukte  für  Futterzwecke  zu
verhindern?

Der  Bundeerat  stellte  sich  anfänglich  auf  den  Standpunkt,  daß  die
Biehbestände  gegen  unrationelle  Schlachtungen  zu  bewahren  wären,  und
erließ  am  19.  Dezember  eine  Bekanntmachung,  durch  die  die  Landes--zentralbehörden
  ermächtigt  wurden,  für  das  Schlachten  von  Schweinen
und  Kälbern  Beschränkungen  anzuordnen.  Llm  25.  Januar  1915  dagegen
erging  eine  umgekehrt  auf  teilweises  Einschlachten  der  Schweinebestände
abzielende  Bekanntmachung  des  Bundeerates,  die  Städten  und  Landgemeinden
  mit  mehr  als  5000  Einwohnern  zur  Pflicht  machte,  zur  Versorgung
  der  Bevölkerung  mit  Fleisch  einen  Borrat  von  Dauerware  zu  beschaffen
  und  ihre  Aufbewahrung  sicherzustellen.  Die  zuständigen  Behörden
sollten  Umfang  und  Art  des  zu  beschaffenden  Bedarfs  bestimmen.

Diese  Bedarfedeckung  hatte  eine  beträchtliche  Verringerung  der
Schweinebestände  in  verhältnismäßig  kurzer  Zeit  zur  Voraussetzung.
Das  schnelle  Einschlachten  wurde  auch  erleichtert  durch  eine  gleichzeitige
Bekanntmachung,  nach  der  die  im  Fleischbeschaugesetz  verordnete  Untersuchung
  vor  der  Schlachtung  als  während  des  Krieges  entbehrlich  bezeichnet
wurde,  sofern  nur  die  Untersuchung  nach  der  Schlachtung  durch  Tierärzte
erfolgte.

Zu  Beginn  des  Frühjahre  wurden  die
durch  den  preußischen  Landwirtschaftsminister  angewiesen,  durch  weitestgehende
  Bereitstellung  der  Futtermittel  der  Staateforsten  an  der  Erhaltung
  der  Schweinebestände  mitzuarbeiten.  Unterm  9.  April  1915
wurden  die  Ergebnisse  der  preußischen  Viehzählung  vom  1.  Dezember  1914
bekanntgegeben.  Oanach  stellten  sich  der  BViehbestand  Peußens  und
seine  Entwicklung  seit  der  Viehzählung  vom  1.  Dezember  1913  wie
folgt:

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