Der  Kohlrübenwinter  1916/17.  269

sich  zu  voller  Wirkung  ausgewachsen  hatte,  konnten  wir  une  in  der  Folgezeit
  nie  mehr  ganz  erholen.  Die  landwirtschaftliche  Leistungsfähigkeit
  war  unter  den  Wirkungen  des  Kriegees  bedeutend  zurückgegangen.
  Ee  feblte  an  Nenschenkräften  und  an  Arbeitsvieh,  es  feblte
an  Düngemitteln  und  landwirtschaftlichen  Maschinen.  Es  feblte  auch  an
Anreiz  für  Produktionssteigerung,  da  die  Zwangswirtschaft  die  Bewegungefreiheit
  der  Landwirte  aufs  äußerste  einschränkte  und  die  Preispolitik
  nicht  darauf  berechnet  war,  die  für  die  Volksernährung  wichtigsten
Produktionszweige  entsprechend  intensiv  zu  fördern.

Auch  die  Landwirtschaft  ihrerseite  war  in  Friedenszeiten  in  großem
Umfange  von  ausländischer  Einfuhr  abhängig  geworden  Sie  bedurfte
dee  künstlichen  Düngers  und  bedurfte  vor  allen  Dingen  auch  der  Kraftfuttereinfuhr.
  Das  Auebleiben  ausländischer  Futtermittel  wirkte  vermindernd
  auf  den  Biehstand  in  einer  Zeit,  in  der  natürlicher  Dünger  wegen
des  Auebleibens  der  Zufuhr  von  künstlichem  Dünger  besondere  notwendig
  gewesen  wäre.  Zu  gleicher  Zeit  war  infolge  der  Einstellung  der
gesamten  Industrie  auf  den  unmittelbaren  Kriegebedarf  nicht  nur  die
Neuproduktion  von  landwirtschaftlichen  Maschinen  ins  Stocken  geraten,
sondern  es  fehlten  auch  die  nötigen  Kräfte  für  die  Reparaturen  der  vorhandenen
  abgenutzten  Maschinen.  Die  Leistungsfähigkeit  des  Zugviehs
war  infolge  der  schlechten  Fütterung  wesentlich  eingeschränkt.  Arbeiter
und  Betriebsleiter  waren  in  steigendem  Maße  in  den  Heeresdienst  eingezogen
  worden;  kurzum,  die  Bersorgung  Deutschlands  vom  eigenen
Boden  mußte  notgedrungen  einen  immer  stärker  von  Jahr  zu  Zahr  sich
steigerndem  Rückgang  erleiden.  Auch  der  Mangel  an  Betriebemitteln
für  die  landwirtschaftlichen  Maschinen,  wie  Benzin  und  Kohle,  machte
sich  empfindlich  bemerkbar.

Auf  allen  kriegewirtschaftlichen  Gebieten  war  das  Zahr  1916  ein
Abschnitt  besonders  großer  Konzentrierung.  Angesichte  der  schwierigen
  Lage  der  Volkeernährung  konnte  es  nicht  ausbleiben,  daß  auch  auf
diesem  Geblet  zu  einer  Neuordnung  der  grundlegenden  Organisationen
  übergegangen  wurde.  Am  22.  Mai  1916  hatte  der  Bundes---rat
  den  Reichskanzler  ermächtigt,  das  Kriegsernährungsamt  als
neue,  ihm  unterstellte  Behörde  zu  errichten.  Der  Präsident  dieser  Behörde
erbielt  das  Berfügungerecht  über  alle  im  Deutschen  Reiche  vorhandenen
Lebensmittel,  Rohstoffe  und  die  Gegenstände,  die  zur  Lebenemittelversorgung
  notwendig  sind,  ferner  über  die  zur  Viehversorgung  nötigen
Rohbstoffe  und  Gegenstände.  Das  Verfügungerecht  schließt  die  gesamte
Verkehrs-  und  Verbraucheregelung,  damit  erforderlichenfalls  natürlich
auch  die  Enteignung,  die  Regelung  der  Ein-,  Aus-  und  Durchfuhr  und
die  Preise  ein.  Der  Präsident  kann  in  dringenden  Fällen  die  Landes--