Das  Kricgeernädbrungsamt.  271

Die  Zahl  der  Verordnungen  über  das  Ernährungewesen,  die  während
des  Jahres  1916  im  Reiche-Gesetzblatt  veröffentlicht  wurden,  beträgt  nicht
weniger  als  278.

Bevor  die  Einrichtung  des  Kriegsernährungsamtes  zur  Durchführung
kam,  hatte  Staatssekretär  Dr.  Delbrück  seinen  Platz  im  Reichsamt  des
Innern  geräumt,  das  bis  dabin  die  Fragen  der  Bolkeernährung  sozusagen
  nebenamtlich  mit  erledigte!  Dr.  Delbrück  war  es  gewesen,  der
im  Mai  1914  in  der  letzten  Sitzung  des  wirtschaftlichen  Aueschusses  vor
dem  Kriege  die  Fragen  der  Organisation  für  die  Kriegswirtschaft  auf  die
leichte  Achsel  genommen.  Das  Reichsamt  des  Innern  hatte  denn  auch
während  des  Krieges  die  auftauchenden  wirtschaftlichen  Fragen  ohne  festes
Sostem  von  Fall  zu  Fall  gelöst,  respektive  ungelöst  gelassen  und  war  nicht
zu  einer  einheitlichen  Nahrungemittelpolitit  durchgedrungen,  geschweige
denn  zu  ciner  Politik  der  Produktionsförderung.  Man  hatte  am  Ende
angefangen,  nämlich  bei  der  Preispolitik,  und  war  nur  sehr  zaghaft  fortgeschritten
  mit  der  planmäßigen  Ordnung  der  gesamten  Kriegswirtschaft
hinsichtlich  der  Bolksernährung.

Zu  derselben  Zeit,  in  der  Staatssekretär  Delbrück  Mitte  Mai  1916
seinen  Abschied  nahm,  beschäftigte  sich  der  Hauptausschuß  des  Reichs--tages
  eingehend  mit  den  Ernährungsfragen.  Noch  vor  der  Schaffung
des  Kriegsernährungsamtes  wurde  von  konservativer  Seite  im  Ausschuß
ein  Antrag  gestellt,  der  eine  grundlegende  Regelung  der  gesamten
Ernährungspolitik  unter  den  Gesichtspunkten  landwirtschaftlicher
Produktionsförderung  bezweckte.  Dieser  Antrag  gibt  in  seiner  Art
ein  Bild  von  dem  damaligen  Stande  der  Ernährungspolitik  und  ihrer
Kritik  durch  die  Kreise  der  landwirtschaftlichen  Erzeuger.  Er  mag  daher
an  dieser  Stelle  im  vollen  Wortlaut  Platz  finden.

Die  Kommission  wolle  beschließen:

Der  Reichetag  wolle  beschließen:  folgende  Resolution  anzunehmen:

den  Herrn  Reichskanzler  zu  ersuchen,  folgende  Anordnungen  zu  treffen:

1.  Für  das  kommende  Erntejahr  ist  ein  Wirtschafteplan  bereits  im  Juni
aufzustellen.  Zur  Erreichung  einer  organischen  und  spstematischen  Durchführung  der  Versorgung
  des  VBolkes  mit  Nahrungemitteln  muß  eine  zusammenfassende  Zentralstelle
geschaffen  werden,  die  dafür  zu  sorgen  hat,  daß  die  zu  ergreifenden  Maßregeln  nach  im
voraus  festgesetzten  einheitlichen  Grundsätzen  durchgeführt  werden.

Dieser  Zentralstelle  ist  auch  die  Militä  ltung  durch  entsprechende  Vertreter
  anzuschließen.  Ihr  untersteht  auch  die  Bewirtschaftung  der  besetzten  Geblete
dee  Auslandee.

2.  Die  biober  erlassenen  Verordnungen  sind  in  verständlicher  Übersicht  nach
ihrer  derzeitigen  Geltung  amtlich  zusammenzuftellen.

3.  Zwecke  Durchführung  der  Verteilung  und  zur  Ausschaltung  einee  unnötigen
und  die  Nahrunge-  und  Verbrauchegegenstände  unberechtigt  verteuernden  Zwischenbandels
  sind  gemäß  Beschluß  des  Reichetages  vom  14.  Januar  1916  (Stenographische
Berichte  29.  Sitzung  vom  14.  Januar  1916,  Seite  615)  in  den  einzelnen  Kommunaloer-