Durchführung  bes  Ernãhrungsplans.  273

Als  das  Kriegeernährungsamt  seine  Arbeit  Ende  Mai  1916  aufnahm,
fand  es  im  wesentlichen  nur  eine  durchgeführte  Bewirtschaftung  des
Brotgetreides  vor  und  im  übrigen  eine  Höchstpreiepolitik,  die  nur  für
eine  kurze  Kriegedauer  berechnet  war  und  wenig  Rücksicht  genommen
hatte  auf  den  Umstand,  daß  bei  längerer  Kriegedauer  auch  die  Interessen
der  Konsumenten  nur  gewahrt  werden  können  bei  einer  Nahrungemittelpolitik,
  die  es  inebesondere  darauf  absieht,  die  Produzenten  zu  möglichst
gesteigerter  Produktion  der  wichtigeren  Nahrungemittel  anzureizen.

Die  Regelung  der  Brotkarte  war  für  das  ganze  Reich  einheitlich
durchgeführt  worden.  Auf  den  übrigen  Nahrungemittelgebieten  herrschte
theoretisch  freier,  durch  Höchstpreise  aber  stark  gebundener  Berkehr.  Diese
Art  der  Bindung  durch  Höchstpreise  hatte  mit  der  Länge  der  Zeit  zu  einem
ungemein  ausgebreiteten  Schleich-  und  Wucherhandel  geführt.
Das  Kriegsernährungeamt  mußte  unter  den  besonders  schwierigen  Verhältnissen
  des  Zahres  1916  vor  allem  Bedacht  nehmen  auf  die  rationierte
Kartoffelversorgung.  Mitte  des  Jahres  1916  wurde  die  Fettkarte  für
das  ganze  Reich  eingeführt,  im  Oktober  die  Reichefleischkarte,  die  eine
Wochenhöchstmenge  von  250  g  Schlachtviehfleisch  für  das  ganze  Reich
festsetzte.  Auch  der  Zucker  mußte  aus  den  oben  dargelegten  Gründen
der  Rationierung  unterzogen  werden.  Darüber  hinaus  wurde  das  Süßstoffgesetz
  außer  Kraft  gesetzt  und  zum  Ersatz  für  fehlenden  Zucker  auch
die  Belieferung  der  Bevölkerung  mit  Süßstoff  rationiert.

In  Anbetracht  der  geringen  Bestände  an  Nahrungemitteln  und  der
ungünstigen  Ernteverhältnisse  des  Jahres  1916  fielen  die  durch  das  Kriegeernährungeamt
  zu  bemessenden  Rationen  so  knapp  aus,  daß  wenigstens
für  die  Schwerarbeiter  der  Kohlenbergwerke  und  der  Rüstungeindustrie
besondere  Zuschußzuweisungen  notwendig  waren.  Für  die  rationelle
Versorgung  der  minderbemittelten  Bevölkerung  in  den  Großstädten
mußte  mit  kräftigen  Unterstützungen  der  Massenspeisungen  durch  Volkeund
  Mittelstandsküchen  vorgegangen  werden.

War  vordem  die  Nationierung  der  wichtigeren  Lebenemittel  nicht
weit  genug  durchgeführt,  um  nach  allen  Richtungen  ein  hauehälterisches
Wirtschaften  sicherzustellen,  so  ging  nunmehr  die  Politik  des  Kriegsernährungeamtes
  schematisch  auf  die  gebundene  Verteilung  aller  erdenklichen
  Rahrungemittel  hinaus.  Die  Eingriffe  der  Zwangewirtschaft
erstreckten  sich  jetzt  auch  auf  solche  Nahrungs-  und  Genußmittel,  die  als
mehr  oder  weniger  leicht  verderbliche  Saisonerzeugnisse  dieser  Art  der
Bewirtschaftung  wenig  zugänglich  sind.  Sie  führte  zu  einem  offensichtlichen
  Fiasko  unter  anderem  bei  der  Bewirtschaftung  der  Eier,  die  in
den  Großstädten  manchmal  monatelang  auf  die  Eierkarte  überhaupt
nicht  zur  Verteilung  kommen  konnten,  dafür  aber  in  ausgedehntem  Maße

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