Pflichtlleferungen  von  Nahrungsmitteln.  289

wofür  er  eben  aus  seiner  anderen  Wirtschaftemethode  höhere  Vorteile
zu  zieben  strebt.

Eine  Festsetzung  der  Preise  findet  nur  für  die  Pflichtlieferungen  statt
und  zwar  so,  daß  sie  dem  Erzeuger  ein  unter  Berücksichtigung  der  wirtschaftlichen
  Kriegesschwierigkeiten  angemessenes  Entgelt  gewähren.  Dadurch,
  daß  alle  übrigen  Erzeugnisse  an  den  freien  Handel  gehen,  ist  ein
starker  Anreiz  zur  Produktionssteigerung  gegeben,  der  bei  dem  Höchstpreis-Spstem
  teilweise  wegfällt.

Innerhalb  des  Rahmens  der  festzusetzenden  Pflichtlieferungen  sind
auch  die  dem  Erzeuger  selbst  zu  überlassenden  Mindestmengen  an  notwendigen
  Nahrungsmitteln,  Saatgut  und  dergleichen,  einbegriffen.

Die  Verteilung  der  tatsächlich  abzuliefernden  Mengen  geschieht  unter
Bermeidung  unnötiger  Transporte  durch  die  Provinzen  oder  ähnliche
Landesverbände  zunächst  an  die  Städte  im  eigenen  Bereich.  Der  Überschuß
  wird  in  den  vorher  festgesetzten  Mengen  der  Zentrale  zur  Verfügung
gehalten  und  von  dieser  unter  planmäßiger  Benutzung  der  kürzesten
Transportwege  zu  Ausgleichszwecken  verwendet.

Die  verhältnismäßig  erbeblichen  Mengen  landwirtschaftlicher  Erzeugnisse,
  die  nach  Deckung  des  dringendsten  Mindestbedarfs  durch  Pflichtlieferungen
  für  den  freien  Handel  zur  Verfügung  steben,  werden  eine
wesentlich  bessere  Preisregulierung  ermöglichen,  als  cs  heute  bei  der  vollen
Beschlagnahme  im  dennoch  so  üppig  wuchernden  Schleichhandel  der
Fall  ist.“

Der  Reichstagsausschuß  beriet  am  15.  Juni  1918  den  Antrag  Noesicke
in  Verbindung  mit  einer  Reihe  anderer  Anträge  und  lehnte  die  vorgeschlagene
  Neuorganisation  ab,  nachdem  der  Staatesekretär  des  Reichs-Ernährungsamts
  sich  in  folgender  Weise  dagegen  geäußert:

„Eine  öffentliche  Bewirtschaftung  der  Lebens-  und  Futtermlttel  ist  bei  den
jetzigen  Verhältnissen  notwendig.  Jedes  System  einer  solchen  Bewirtschaftung  bleibt
aber  unvollkommen,  solange  die  Vorräte  unter  dem  Bedarf  bleiben,  wie  es  jetzt  der  Fall
ist.  Ich  bin  natürlich  auf  Verbesserungen  bedacht,  kann  aber  das  gegenwärtige  System
so  lange  nicht  aufgeben,  wie  die  Knappheit  besteht,  weil  es  bisher  uns  in  vier  Kriegsjabren
leidlich  durchgeholfen  hat,  und  weil  die  Abänderungsvorschläge  einerseits  zu  unzeitgemäßen
Erxperimenten  führen  und  anderseits  sehr  unerwünschte  Härten  gerade  für  den  Erzeuger
mit  sich  bringen.  Das  vorgeschlagene  Soystem  der  Landumlagen  ist  für  die
allgemeine  Volksversorgung  unsicher,  weil  die  notwendige  Sicherung  für  die  unvermeidlichen,
  nicht  vorgesehenen  Ausfälle  in  einzelnen  Landesteilen  auch  bei  im  allgemeinen
  guter  Ernte  und  für  Nachforderungen  von  einzelnen  Bedarfsstellen,  wie  namentlich
der  Heeresverwaltung,  feblt;  eine  solche  liegt  lediglich  in  der  allgemeinen  Beschlagnahme
  der  gesamten  Ernte,  weil  nur  dann  noch  später  der  Rückgriff  auf  besser  versorgte
Gebiete  möglich  ist,  während  bei  dem  Grundsatz  der  Landumlage  der  freigelassene  Erntetell
verbraucht  sein  würde.  Die  Landumlagen  sind  aber  auch  für  die  Erzeuger  bei  der  jetzigen
Knaoppheit  der  Ernte  nicht  milder,  weil  von  vornherein  ein  erheblich  höherer  Zuschlag

Dir,  Wuutschaftskrieg  und  Nriegswlrischaft.  19