318  Indusirie,  Handel  und  Verkehr.

denklichen  Zwecke  und  Teile  des  wirtschaftlichen  Lebens.  Es  gab  keinen
Wirtschaftsverband,  ob  groß  oder  klein,  der  nicht  eine  gewisse  Umformung
für  die  kriegswirtschaftlichen  Zwecke  vorgenommen  hätte.

An  einem  einzelnen  örtlichen  Industriezweig  sei  hier  noch  aus  früher
Kriegszeit  ein  tyopisches  Beispiel  dafür  erwähnt,  wie  entschlossener  Organisationsgeist
  eine  durch  den  Krieg  schwerbedrohte  Industrie  mit  raschem
Griff  für  die  Kriegszwecke  umzuformen  vermochte.  Die  große  Gubener
Hutfabrikation  stand  mit  Kriegsausbruch  vor  der  Gefahr,  den  weitaus
größten  Teil  aller  Aufträge  einzubüßen.  Der  Oberbürgermeister  von
Guben  rettete  sie  mit  raschem  Griff  aus  dieser  bedrohlichen  Lage,  indem
er  die  Heeresverwaltung  von  der  Verwendbarkeit  von  Filzhelmen  zu  überzeugen
  vermochte  und  die  Gubener  Hutindustrie  für  die  entsprechenden
Lieferungszwecke  umorganisierte.

Wir  wenden  uns  nunmehr  zu  jener  späteren  Kriegsperiode,  die  auf
allen  Gebieten  eine  Umwandlung  des  kriegewirtschaftlichen  Systems
brachte,  zu  der  Periode  des  sogenannten  „Hindenburg-Programme“.

War  während  der  ersten  beiden  Kriegsjahre  mit  der  staatlichen
Organisation  der  Kriegewirtschaft  auf  allen  Gebieten  mehr  oder  weniger
sostemloe  dilettiert,  so  ergab  sich  nun  schließlich  die  zwingende  Notwendigkeit,
  wirklich  alle  im  Volk  und  im  deutschen  Wirtschafteleben  vorhandenen
  Kräfte  restlos  und  planmäßig  für  die  Kriegszwecke  zusammenzufassen.
  Es  war  wirklich,  als  wäre  der  Sinn  des  Krieges  überhaupt
erst  in  seiner  ganzen  tiefen  Schwere  begriffen  worden,  nachdem  Hindenburg
  und  Ludendorff  ins  Große  Hauptquartier  eingezogen  waren.  Nun
begann  die  Konzentrierung  des  gesamten  deutschen  Wirtschaftelebene
  auf  den  Krieg.  Als  oberste  Behörde,  als  zusammenfassende
Snpitze  aller  kriegewirtschaftlichen  Organisationen  wurde  das  Kriegsamt
in  Tätigkeit  gesetzt,  dessen  Aufgaben  das  an  anderer  Stelle  besprochene
Gesetz  über  den  vaterländischen  Hilfsdienst  und  die  einheitliche  Leitung
vor  allen  Dingen  der  gesamten  Rüstungeindustrie  im  weitesten  Sinne
waren.  Alle  Arbeitekräfte  und  alle  Rohstoffe  wurden  nunmehr  planmäßig
  in  weitaus  erster  Linie  in  den  Dienst  der  Rüstungeindustrie  gestellt.
Ohne  irgendwelche  Nebenrücksichten  wurde  an  die  Zusammenlegung
industrieller  Betriebe  zwecks  Erhöhung  ihrer  Leistungefähigkeit,  an
die  Stillegung  weniger  leistungsfähiger  Betriebe  gegangen.  Es
war  eine  neue  Periode  der  allgemeinsten  Mobilmachung,  die  von  einschneidendster
  Wirkung  auf  die  gesamte  Industrie  war.

Das  Kriegsamt  gliederte  sich  in  fünf  Abteilungen,  deren  erste  als
Kriegoersatz-  und  Arbeitsdepartement  die  Ourchführung  des  Hilfsdienstgesetzes,
  die  Mobilmachung  der  Arbeitekräfte  zu  besorgen  hatte.  Am
umfassendsten  war  das  Waffen-  und  Munitionsbeschaffungsamt,  das