324  Industrie,  Handel  und  Vertehr.

Politik  gegenüber  der  Industrie  grundlegende  Unterschiede.  Während
dort  der  Nachdruck  vornehmlich  auf  die  Rationierung  und  Festsetzung
von  Höchstpreisen  gelegt  wurde,  sah  man  hier  mehr  auf  die  Produktions--förderung
  und  ließ  der  Preisbemessung,  namentlich  für  die  Fertigfabrikate,
in  weitgehendem  Maße  die  Zügel  schießen.  Für  die  industriellen  Rohstoffe
galten  allerdings  auch  Höchstpreise,  doch  kamen  sie  praktisch  in  der  Hauptsache
  schließlich  nur  dort  wesentlich  zur  Geltung,  wo  der  Staat  zur  Enteignung
  von  Gegenständen  aus  dem  Privathaushalt  griff,  während  in
der  verarbeitenden  Industrie  die  Preise  des  Fertigfabrikate  mit  weitgebender
  Freiheit  bemessen  werden  konnten,  wenn  auch  späterhin  gewisse
Vorkehrungen  gegen  Kriegswucher  versucht  wurden.

Im  Herbst  1917  trat  auch  im  Kreise  der  Zivilbehörden  eine  Veränderung
  der  Zuständigkeiten  ein,  von  denen  in  gewissem  Grade  auch
die  kriegswirtschaftlichen  Angelegenheiten  betroffen  wurden.  Ourch
allerhöchsten  Erlaß  vom  21.  Oktober  1917  wurde  alten  Vorschlägen  gemäß
vom  Reichsamt  des  Innern  ein  Reichswirtschaftsamt  abgezweigt,
zu  dessen  Zuständigkeiten  auch  die  wirtschaftlichen  Kriegemaßnahmen,
insbesondere  das  Reichsschiedsgericht  für  Kriegeswirtschaft,  der  Reichskomnissar
  für  Ein-  und  Ausfuhrbewilligung  und  die  Zentralstellen  für
Kriegowirtschaft  sowie  die  verschiedenen  Kriegsgesellschaften  gehörten.
Trotz  dieser  Umwandlung  blieben  die  kriegewirtschaftlichen  Maßnahmen
zunächst  in  der  Hauptsache  bei  dem  Kriegsamt.  In  gewissem  Umfange
aber  übernahm  das  Reichswirtschaftsamt  nunmehr  von  den  militärischen
Stellen  doch  wieder  Zuständigkeiten  zurück,  die  normalerweise  der  Ziovilverwaltung
  angehören,  wie  beispieloweise  die  Entscheidung  über  dauernde
Stillegung  industrieller  Betriebe.

Daß  an  den  einzelnen  Kriegegesellschaften,  denen  die  Bewirtschaftung
der  verschiedenen  Rohstoffe  zugewiesen  war,  eine  lebhafte  und  oft  sehr
scharfe  Kritik  geübt  wurde,  ist  nur  selbstverständlich.  Zede  Einengung
der  freien  Wirtschaft  durch  die  Kriegsbedürfnisse  muß  zu  Reibungen
führen  und  das  um  so  mehr,  je  mehr  es  an  planvoller,  spstematischer
Vorbereitung  für  das  ganze  Gebiet  der  Kriegewirtschaft  gefehlt  hatte.
Die  Bureaukratisierung  des  Kaufmanns  in  den  Kriegegesellschaften
führte  in  der  Rohstoffverwaltung  zu  gleich  ungünstigen  Erfahrungen
wie  in  der  Verwaltung  der  Volkenahrungemittel.  Oiesenige  Körperschaft,
die  im  Kriege  vornehmlich  die  Vertretung  der  Interessen  des  freien  Handels.
führte,  der  Hansa-Bund,  faßte  gegen  Kriegeende  die  Beschwerden  gegen
die  Kriegsgesellschaften  dahin  zusammen,  daß  diesen  vor  allen  OHingen
folgende  Schäden  vorgehalten  wurden:

1.  Dilettantiemus,  2.  Bureaukratismus,  3.  Unterdrückung  von
Initiative  und  Erfindungzsgeist,  4.  Einschränkung  der  Produktion,  5.  Ber-