Prelsprüfungsstellen.  339

Der  Begriff  der  Gegenstände  des  täglichen  Bedarfs,  der  in  allen  einschlägigen
  Berordnungen  des  Inlandes  und  Auslandes  wiederzukehren
pflegt,  war  auch  an  dieser  Stelle  nicht  näher  umschrieben  worden.  Nach
der  Rechtsprechung  des  Reichegerichts  sind  als  Gegenstände  des  täglichen
Bedarfs  alle  Gegenstände  anzusehen,  „für  die  in  weiten  Kreisen  der
Bevölkerung  täglich  ein  Bedürfnis  vorliegen  kann,  das  alsbaldige  Befriedigung
  erheischt".  Dabei  kommt  neben  den  Bedürfnissen  der  Volksgesamtheit
  ale  gleichwertig  der  Bedarf  größerer  Volksteile  in  Betracht.
Ferner  stehen  den  Gegenständen,  die  selbst  unmittelbar  zur  Befriedigung
der  täglichen  Bedürfnisse  dienen,  die  Rohstoffe  und  Zwischenerzeugnisse
gleich,  die  zur  Erzeugung  oder  Herstellung  von  Gegenständen  des  täglichen
  Bedarfs  erfahrungsgemäß  verwendet  werden.  Gegenstände  des
Kriegsbedarfs  sind  nicht  nur  die  eigentlichen  Kampfmittel,  sondern  auch
die  Rohstoffe,  Zwischenerzeugnisse  und  Werkzeuge,  die  zur  Erzeugung,
zur  Herstellung  und  zum  Betriebe  der  Kampfmittel  erfahrungsgemäß
verwendet  werden;  schließlich  überhaupt  alle  Gegenstände,  die  zur
Kriegführung  im  allgemeinen  gebraucht  werden.  Außerhalb  dieser
Preisregulierung  bleiben  im  Grunde  genommen  also  nur  die  Luxusgegenstände.


In  der  Praxis  aber  lehrte  die  Erfahrung,  daß  durch  alle  Verordnungen
gegen  Schleichhandel,  Kettenhandel,  Preiswucher  usw.  eine  wirkliche
Bekämpfung  dieser  Erschelnungen  doch  nur  in  sehr  begrenztem  Maße
möglich  war.  Die  Preise  hatten  sich  ziemlich  hemmungslos  zu  ungesunder
  Höhe  entwickelt,  einmal,  weil  das  Reich  in  gewaltigem  Umfang
  als  zahlungefähigster  Abnehmer  auftrat  und  selbst  stark  erhöhte  Preise
anbot,  um  einen  möglichst  großen  Teil  der  Gesamtproduktion  an  sich  zu
ziehen  und  die  Herstellung  zu  fördern,  zweitens,  weil  die  in  Einzelhänden
zusammenfließenden  Kriegsgewinne  eine  Käuferschicht  schufen,  deren
Kaufkraft  und  Warenhunger  durch  die  Schnelligkeit  der  Besitzvergrößerung
  noch  gesteigert  wurde,  zumal  die  Befriedigung  der  Konsumtionslust
  sich  auf  einen  immer  engeren  Kreis  von  Waren  beschränkte.
Die  ganze  Kriegswirtschaft  bewegte  sich  in  einem  fehlerhaften  Kreislauf.
  Es  waren  zu  wenig  Gegenstände  des  täglichen  Bedarfs  einschließlich
der  Lebeneomittel  im  vom  Weltmarkt  abgeschlossenen  Deutschland  vorhanden,
  um  die  Nachfrage  decken  zu  können.  Die  Kriegegewinne  steigerten
die  Nachfrage;  das  Verlangen  nach  wirklich  notwendigen  Gegenständen
des  täglichen  Bedarfs,  besonders  an  Kleidung  und  Nahrung,  zeitigte  das
entsprechende  Verlangen  nach  Einkommenserhöhung,  insbesondere  auch
nach  Lohnsteigerung,  um  die  hohen  Preise  des  Schleichhandels  bezahlen
zu  können.  DOie  Nachfrage  der  Höhergelöhnten  nach  den  Bedarfoartikeln
steigerte  wiederum  die  Preise  des  Schleichhandels  —  und  so  fort  in  un-22=

