342  Industrie,  Handel  und  Vertehr.

von  Ausnahmen  für  gewisse  Lieferungen  an  das  neutrale  Ausland  im
Znteresse  der  deutschen  Industrie  abzielten.

Das  Reichsamt  des  Innern  verwies  angesichts  der  Hochflut  solcher
Eingaben  die  Interessenten  bezüglich  der  Aufklärung  über  die  Wirkung
der  Ausfuhrverbote  an  die  zuständigen  Fachorganisationen,  Handelskammern,
  den  Kriegeausschuß  der  deutschen  Industrie  und  die  amtlichen
Zollstellen;  Anträge  auf  Ausfuhrbewilligungen  dagegen  waren  unmittelbar
  beim  Reichsamt  des  Innern  zu  stellen,  und  zwar  mit  schriftlicher
  Auskunft  über  den  Absender,  den  Empfänger,  sowie  Menge  und
Gattung  der  zur  Ausfuhr  bestimmten  Waren.

Die  Einschränkung  des  deutschen  Außenhandels  war  aber  nicht  nur
bedingt  durch  die  deutschen  Ausfuhrverbote,  sondern  in  nicht  geringerem
Grade  durch  die  Ausfuhrverbote,  die  nicht  nur  die  kriegführenden  Mächte,
sondern  auch  die  meisten  neutralen  Staaten  im  Interesse  der  Aufrechterhaltung
  ihrer  eigenen  Versorgung  mit  RNohstoffen  verschiedener  Art
erließen.  Eine  Zusammenstellung  der  Auofuhrverbote  europäischer  und
nichteuropäischer  Staaten  nach  dem  jeweiligen  Stande  wurde  fortlaufend
durch  die  „Mitteilungen  des  Kriegsausschusses  der  deutschen  Industrie“
veröffentlicht.

Ende  Oktober  1914  regelte  infolge  fortgesetzt  gesteigerten  Bedarfs
an  Ausfuhrbewilligungen  das  Reichsamt  des  Innern  die  Genehmigung
von  Ausnahmen  von  Auefuhrverboten  durch  Einsetzung  von  Vertrauensmännern
  einzelner  Berufszweige,  und  zwar  zunächst  für  die  chemische
Industric,  die  Papierindustrie,  für  Kautschuk,  für  die  Maschinenindustrie
und  für  Gießereien.  Diesen  Vertrauensmännern  wurde  die  Aufgabe
überwiesen,  die  Anträge  auf  Ausfuhrbewilligungen  entgegenzunehmen,
ihre  Entscheidung  vorzubereiten  und  gegebenenfalls  Vorschläge  zu  machen.
Ihre  Mitwirkung  sollte  in  gleicher  Weise  die  Interessen  des  überlasteten
Reichsamtes  des  Innern  wie  der  beteiligten  Kreise  sichern,  indem  sie  eine
sachkundige  Bearbeitung  der  Anträge  und  eine  Gewähr  dafür  zubieten  hatten,
daß  bei  Erteilung  der  Ausfuhrbewilligungen  den  Wünschen  und  Interessen
der  beteiligten  Gewerbezweige,  soweit  angängig,  Rechnung  getragen  wurde.

Es  wurden  zunächst  folgende  Zentralstellen  für  Begutachtung  von
Auefuhranträgen  eingerichtet,  die  geleitet  wurden  von  den  Geschäftsführern
  der  zuständigen  größten  Wirtschaft

Zentralstelle  für  die  chemische  Industrie,  die  Eisen-  und  Stahlindustrie,
  für  Gerbstoffe,  Häute  und  Felle  zur  Lederbereitung,
Leder  und  Lederwaren,  für  die  Gießereien,  für  die  kautschukverarbeitenden
  Betriebe,  für  die  Maschinenindustrie,  für  die  op#-tische
  Industric,  für  die  Papierindustrie,  für  Wollengarn,  für
Wollengewebe,  für  die  Zuckerindustrie.