Vorwort zur dritten Auflage. Im Anschluß an das Lehrbuch des deutschen Staatsrechtes hatte Georg Meyer im Jahre 1883 ein Lehrbuch des deutschen Ver- waltungsrechtes herausgegeben, das zehn Jahre später in neuer Auf- lage erschien. Trotz bedeutender Änderungen, die das Verwaltungs- recht seitdem erfahren hat, wurde der Text der zweiten Auflage in der Neubearbeitung beibehalten, im wesentlichen auch in der bis- herigen Anordnung. Georg Meyers Ausführungen wurden an einigen Stellen zusammengedrängt, die geschichtlichen Betrachtungen gekürzt, ausgeschieden oder in die Anmerkungen verwiesen. Veraltete Literaturangaben und unwesentliche Gesetzestitel ,‚ die in keinem oder nur losem Zusammenhang auch schon zu dem Text der früheren Auflagen standen, sind fortgefallen. Die literarischen Hilfsmittel, auf die an ihrer Stelle jetzt verwiesen ist, sind so leicht erreichbar, daß eine Entlastung des Lehrbuchs nach dieser Richtung hin unbedenklich erschien. , . Das Werk gelangt in einem Bande, nicht wie bisher in zwei Bänden zur Ausgabe!. Mit dem Druck wurde Anfang Oktober 1909 begonnen®?. Änderungen und Zusätze des Herausgebers ließen sich nur in den drei ersten Büchern durch Einschließung in eckige Klammern kenntlich machen, da hier namentlich die Anderungen ın der Anordnung des Stoffes nicht so erheblich waren ‚ wie in der zweiten Hälfte des Werkes, Heidelberg, Juli 1910. Franz Dochow. ! Die ersten drei Bücher gelangten als erste Hälfte im März 1910 zu Ausgabe. . j de von :2 Um den Druck nicht noch länger hinausschieben zu müssen, wur 1 v vornherein ein Teil des bereits gesammelten Materials für einen Nacı rag zurückgestellt, der später erscheinen soll. Herr Professor W. Schücking . Marburg hatte zuerst die Herausgabe einer neuen Auflage übernommen, x N sich aber durch andere Arbeiten an der Ausführung ge indert. Bei er Am fertigung des Registers hat mich Herr Referendar Dr. OÖ. Lohmann in unterstützt, wofür ihm auch hier gedankt sei.