28  Urgeschichte  der  Deutschen.

Eine  Schattenseite  germanischer  Freiheit  ist  es,  daß  die  Versammlungen  nicht  gleichzeitig,
  nicht  zur  gebotenen  Frist  zusammentreten,  und  oft  zwei  und  drei  Tage  mit  Warten
verloren  gehen.  Im  Rate  selbst  setzt  sich  jeder  nach  Belieben,  und  zwar  in  Wehr  und
Waffen.  Der  Priester  gebietet  Schweigen,  ihm  steht  hier  auch  das  Recht  der  Ahndung
zu.  Sodann  ergreift  der  König  oder  Häuptling  das  Wort,  jeder  überhaupt,  welchen
Alter,  Geburt,  Kriegsruhm,  Beredsamkeit  befähigen,  und  jeder  mehr  auf  das  Gewicht
seiner  Meinung,  als  auf  die  Gewalt  seines  Machtspruchs  gestützt.  Findet  seine  Ansicht
keinen  Beifall,  so  geht  ein  verneinendes  Murren,  gefällt  sie,  so  tönt  das  Klirren  der
Speere  durch  die  Versammlung.  Waffenklang  ist  das  ehrenvollste  Zeichen  des  Beifalls.

Diese  Versammlung  sind  auch  offen  für  Klage  und  peinliches  Gericht.  Die.  Art
der  Strafe  wird  aus  dem  Wesen  des  Vergehens  genommen.  Verräter  und  Ueberläufer
hängt  man  an  einem  Baum  auf;  Feigheit  und  Fahnenflucht  werden  geahndet,  indem
man  den  Schuldigen  in  Schlamm  und  Sumpf  wirft  und  unter  darüber  geworfenem
Flechtwerk  erstickt.  Dieser  Anwendung  zweier  entgegengesetzter  Todesarten  liegt  das  Gefühl
zu  Grunde,  daß  ein  Verbrechen  gleichzeitig  mit  seiner  Bestrafung  an  die  Oeffentlichkeit
gestellt,  eine  Schändlichkeit  ihr  entzogen  werden  muß.

Aber  auch  bei  leichteren  Vergehen  findet  Abstufung  der  Strafe  statt.  Letztere
besteht  in  einer  Buße  an  Pferden  und  Vieh,  eine  Hälfte  derselben  fällt  dem  König  oder
der  Volksgemeinde  zu,  die  andere  dem  Geschädigten  oder  seinen  Angehörigen.

Endlich  werden  in  jenen  Versammlungen  die  Häuptlinge  gewählt,  welche  in  den
einzelnen  Gauen  und  Marken  die  Rechtspflege  zu  üben  haben.  Jedem  Gewählten  stehen
hundert  Männer  aus  dem  Volke  als  Rat  und  zugleich  als  Behörde  zur  Seite.

Niemals  aber,  es  sei  in  gemeinsamer  oder  eigener  Sache,  erscheint  der  Germane
anders  als  in  Wehr  und  Waffen.  Diese  jedoch  darf  keiner  eher  anlegen,  als  bis  ihn
die  Gemeinde  für  wehrfähig  erklärt  hat.  Dies  geschieht,  indem  ein  Häuptling  oder  der
Vater  oder  ein  Verwandter  in  öffentlicher  Versammlung  den  Jüngling  mit  Schild  und
Frame  bewehrt.  Das  ist  ihre  Toga,  das  ist  der  Jugend  Ehrenschmuck;  bis  dahin  war
der  Jüngling  ein  Glied  der  Familie,  fortan  gehört  er  dem  Staate.  Edles  Blut  jedoch
oder  hoher  Verdienst  des  Vaters  verleiht  schon  dem  Unerwachsenen  die  adlige  Würde;  er
darf  sich  den  Stärkeren  und  längst  Wehrhaften  zugesellen,  und  braucht  nicht  zu  erröten,
wenn  er  im  Gefolge  eines  andern  erscheint.

Ihre  Rangstufen  hat  ja  die  Gefolgschaft  selbst,  nämlich  in  dem  Urteil  dessen,  um
den  sie  sich  schart.  Und  ein  mächtiger  Wetteifer  herrscht  daher  unter  Gefolgsleuten  und
Führern;  bei  jenen  gilt  es,  wer  seinem  Häuptling  am  nächsten  komme,  bei  diesen,  wer
das  größte  und  tüchtigste  Gefolge  zähle.  Das  heißt  Ehre,  das  heißt  Stärke,  stets  von
einer  zahlreichen  Schar  auserlesener  Kämpfer  umringt  zu  sein,  im  Frieden  des  Häuptlings
  Stolz,  im  Krieg  sein  Schutz  und  sein  Schirm.  Und  nicht  nur  im  eigenen  Volke
gilt,  auch  in  die  Nachbarstaaten  dringt  Ruhm  und  Ehre  des  Mannes,  der  durch  Zahl
und  Tüchtigkeit  seines  Gefolges  hervorragt.  Gesandtschaften  suchen  ihn  auf,  ehrende
Geschenke  werden  ihm  gebracht,  und  er  allein  schlägt  oft  einen  ganzen  Krieg  durch  den
Klang  seines  Namens  nieder.

Einmal  aber  im  Gemenge  der  Schlacht,  ist  es  eine  Schmach  für  den  Führer,  sich
an  Tapferkeit  übertreffen  zu  lassen,  eine  Schmach  dem  Gefolge,  hinter  des  Führers
Tapferkeit  zurückzubleiben;  vollends  aber  fürs  ganze  Leben  entehrende  Schande,  wenn
einer,  dem  der  Führer  gefallen,  lebend  aus  dem  Kampfe  weicht.  Den  Herrn  zu  schirmen