32  Urgeschichte  der  Deuischen.

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kommt  zu  seinem  Recht.  Sie  beraten,  wo  sie  nicht  zu  heucheln  vermögen,  sie  beschließen,
wo  sie  nicht  irren  können.

Ihre  Getränke  bereiten  sie  aus  Gerste  oder  Weizen,  ein  Gebräu,  das  einigermaßen
Aehnlichkeit  mit  geringem  Weine  hat.  Die  nächsten  Anwohner  des  Rheines  kaufen  auch
den  Wein  selbst.  Die  Speisen  sind  einfach;  wildes  Obst,  frisches  Wildpret  oder  saure
Milch;  ohne  Aufwand,  ohne  Leckerbissen  begnügen  sie  sich  den  Hunger  zu  stillen.  Dem
Durst  gegenüber  bleibt  ihre  Mäßigkeit  nicht  die  gleiche;-  wer  hier  den  Germanen  an
seiner  Schwäche  faßt,  ihm  zu  trinken  schafft  soviel  sein  Herz  begehrt,  der  wird  ihn
künftig  ebenso  leicht  durch  seine  eigenen  Laster,  als  durch  Wassengewalt  überwinden.
Von  theatralischen  Darstellungen  ist  nur  eine  einzige  bekannt,  die  sich  bei  jeder  geselligen
Vereinigung  gleich  bleibt.  Junge  Leute,  denen  die  Sache  Freude  macht,  tummeln  sich
nackt  zwischen  Schwertern  und  Speeren  umher.  llebung  führt  zur  Gewandhtheit,  die
Gewandtheit  zur  Anmut.  Von  Gewerbe  oder  Bezahlung  ist  keine  Rede,  es  wäre  denn
das  Vergnügen  der  Zuschauer,
  welches  die  verwegenen
  Springer  lohnt.

Wohl  aber  mag  ihr
nüchternem  Kopf,  in  geschäftsmäßigem
  Ernst  treiben
  sie  es  mit  solch  toller
Leidenschaft  für  Gewinn
und  Verlust,  daß  —  wenn
alles  verloren  ist,  Freiheit
und  Person  auf  den  letzten
Wurf  gesetzt  wird.  Der

Durchschnitt  eines  Grabhügels  mit  Grabkammer.  Verlierende  fügt  sich  freiwillig

  der  Knechtschaft;  er

selbst  vielleicht  der  Längere,  Stärkere,  läßt  sich  geduldig  binden  und  verkaufen.  Das  ist

Charakterfestigkeit  in  verwerflicher  Sache;  sie  selbst  nennen  es  Ehre.  Einen  also  gewonnenen

  Sklaven  schafft  übrigens  sein  Herr  selbst  auf  dem  Verkaufsweg  weg,  um  der
Beschämung  über  seinen  Sieg  ledig  zu  werden.

Im  übrigen  ist  die  Stellung  der  Sklaven  eine  andere,  als  bei  den  Römern,  wo
die  einzelnen  Geschäfte  unter  das  Gesinde  förmlich  verteilt  sind.  Dort  sitzt  jeder  auf
seinem  besonderen  Heimwesen  am  eigenen  Herd;  der  Herr  legt  ihm  nur  eine  bestimmte
Leistung  an  Getreide,  Vieh  oder  Gewand  auf,  und  darauf  beschränkt  sich  die  Pflicht  des
Hörigen.  Die  sonstigen  Geschäfte  des  Herrenhauses  besorgen  Weib  und  Kinder.  Daß
der  Sklave  gepeitscht,  in  Fesseln  gelegt,  mit  Zwangsarbeit  bestraft  wird,  ist  ein  seltener
Fall,  häufiger  ist  Tötung  durch  den  Herrn,  nicht  als  Strafe  oder  Maßregel  der  Strenge,
sondern  als  eine  Tat  der  Leidenschaft,  des  Jähzorns,  wie  man  etwa  seinen  Feind  erschlägt,
  mit  dem  Unterschied,  daß  auf  ersterem  keine  Strafe  steht.  Der  Freigelassene
steht  nicht  viel  höher  als  der  Sklave,  selten  übt  er  einigen  Einfluß  im  Hause,  niemals
im  öffentlichen  Leben.  Einzige  Ausnahme  bilden  die  monarchisch  regierten  Staaten,  wo
der  Freigelassene  über  den  Freigeborenen  und  sogar  über  den  Adeligen  sich  erheben
kann.  Bei  den  andern  Stämmen  gibt  die  untergeordnete  Stellung  der  Freigelassenen