Die  Kultur  der  allen  Germanen.  33

Zeugnis  von  der  freien  Volksverfassung.  Geldgeschäft  und  Wucherzins  sind  unbekannte
Dinge,  und  darum  gewissenhafter  gemieden,  als  wenn  sie  gesetzlich  verboten  wären.

Die  Feldmarkung  je  nach  der  Anzahl  der  Bebauer  größer  oder  kleiner  gehört  der
ganzen  Gemeinde  als  Gesamtbesitz,  und  diese  verteilt  die  Grundstücke  unter  ihre  Milglieder
  nach  Maßgabe  des  Ranges.  Die  Möglichkeit  dieses  Verfahrens  liegt  in  den
großen  Ausdehnungen  der  Markungen.  In  der  Bebauung  wechselt  man  alljährlich  das
Feld,  wobei  immer  noch  ein  Teil  desselben  frei  bleibt.  In  den  Wettkampf  mit  der
Ertragsfähigkeit  und  Ausdehnung  des  Bodens  seine  Arbeit  einzusetzen,  Obstpflanzungen  anzulegen,
  Wiesland  auszuscheiden,  einen  Garten  zu  bewässern,  versteht  der  Germane  nicht;
nur  seine  Aussaat  an  Getreide  soll  ihm  die  Erde  leisten.  Daher  teilt  sich  ihm  das
Jahr  auch  nicht  in  unsere  vier  Zeiten;  von  Winter,  Frühling  und  Sommer  hat  er  einen
Begriff,  und  hat  die  Worte  dafür;  vom  Herbst  kennt  er  einen  Namen  so  wenig,  als
seinen  Segen.

Von  dem  eitlen  Prunk  der  Leichenbegängnisse  weiß  man  nichts;  nur  bei  hervorragenden
  Männern  verlangt  die  Sitte  bestimmte  Holzarten  für  die  Verbrennung  der
Leichen.  Teppiche
und  Rauchwerk  werden
  nicht  an  den
Holzstoß  verschwendet;
  nur  die  Waffenrüstung,
  zuweilen
auch  das  Streitroß,
wird  mitverbrannt.
Ueber  dem  Grabe
wölbt  sich  ein  Rasenhügel,
  in  dem  kunstund
  müuhevollen  Durchschnitt  eines  Grabhügels.

Stolze  der  Monumente

  sieht  der  Germane  nur  eine  Last  für  den  Toten.  Den  Tränen  und  der  Klage
gönnt  er  kurze,  dem  Schmerz  und  der  Wehmut  eine  lange  Frist.  Dem  Weibe  geziemt
die  Trauer,  dem  Manne  die  Erinnerung.

Diesem  damit  abgeschlossenen  allgemeinen  Teile  fügt  dann  Tacitus  noch  eine
spezielle  Beschreibung  der  einzelnen  germanischen  Volksstämme  an.  Nach  den  Völkern
zweifelhaft  germanischer  Abstammung  nennt  er  zuerst  die  Treverer  und  Nervier,  die  ihre
Ansprüche  auf  die  germanische  Rasse  sogar  mit  Eifersucht  geltend  machen,  und  führt
dann  eine  Reihe  von  Stämmen  an,  denen  wir  im  Verlauf  unserer  geschichtlichen  Darstellung
  schon  da  und  dort  begegnet  sind.  „Dem  eigentlichen  Rheinufer  entlang“,  berichtet
er,  „wohnen  zweifellos  germanische  Völker:  die  Vangionen,  Triboken  und  Nemeder.
Selbst  die  Ubier,  obwohl  sie  zur  römischen  Kolonie  sich  aufgeschwungen,  scheuen  sich  nicht
ihres  Ursprungs  als  germanischer  Stamm,  der  schon  vor  alters  den  Rhein  überschritt
und  zum  Lohn  erprobter  Treue  unmittelbar  am  Strome  sich  ansiedeln  durfte,  als  Grenzwächter,
  nicht  als  Bewachte.  All  diesen  Stämmen  an  Tapferkeit  voran,  bewohnen  die
Bataver  vom  Rheinufer  nur  einen  kleinen  Strich,  wohl  aber  das  ganze  rheinische  Inselland.
  Vordem  ein  Glied  des  Chattenvolkes  sind  sie  infolge  innerer  Zwistigkeiten  in  ihre
jetzigen  Wohnsitze  eingewandert,  um  allda  dem  römischen  Herrschaftsbann  zu  verfallen.

Ebner,  Illustrierte  Geschichte  Deutschlands.  4