58  Die  Franken  und  Karolinger.

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Hildebrand  der  alte,  und  Siegfried  der  junge  lebensfrohe  Held,  ja  auch  Hagen  mit
seiner  Treue  zu  seinem  Fürsten,  sie  alle  zeigen  uns  ein  Geschlecht,  umwoben  wohl  von
dem  verklärenden  Schein  der  Sage,  und  doch  wiederum  menschlich  so  faßbar,  Gestalten
einer  Zeit,  so  gewaltig  gährend  in  ihrer  Tiefe,  Männer,  vor  denen  wir  heute  stehen,
wie  die  Zwerge,  weil  uns  eines  fehlt,  die  Kraft  der  Leidenschaft  in  Haß  und  Liebe,  die
keine  Schranken  kennt  als  die  des  Todes.

Und  da  diese  nun  an  dem  Bau  der  alten  Welt  rüttelten,  mit  gewaltiger  Faust,
da  krachte  und  wankte  dieser  in  allen  seinen  Fugen,  und  stürzte  am  Ende  zusammen,
aber  aus  dem  qualmenden  Schutt  und  Staub  hob  sich  langsam,  aber  immer  festere,
immer  kräftigere  Gestalt  annehmend,  ein  neues  Geschlecht  und  eine  neue  Zeit.  Wohl
flutete  lange  alles,  wie  das  stürmische  Meer,  kein  Staat  und  kein  Volk  sand  einen
sicheren  Halt  und  einen  sesten  Grund,  aber  allmählig  legte  sich  der  Sturm,  und  blutig
zwar  in  seinen  Anfängen,  aber  auch  gewaltig  durchbrechend  durch  alle  Wirrnisse  rang
sich  ein  Reich  empor,  dessen  Erbe  die  Gegenwart  ist.

Die  Verschmelzung  der  verschiedenen  Stämme  zu  einem  Nationalganzen,  dem  wir
schon  unter  der  Herrschaft  der  Merovinger  begegnen,  hatte  ihren  Grund  teils  in  der
Macht  der  romanischen  Bildungs=  und  Lebensformen,  teils  in  der  hingebenden  empfänglichen
  Natur  der  germanischen  Einwanderer.  Sie  hatten  jetzt  nur  Interesse  für  den
Krieg,  dem  sie  unter  der  Führung  erblicher  oder  gewählter  Heerfürsten  das  Besitzrecht  des
Landes  verdankten,  während  die  Pflege  der  Wissenschaft,  der  Verwaltung  und  Rechtspflege
  vorzugsweise  in  den  Händen  der  Romanen  blieb.  Römische  Sprache,  römisches
Recht,  römisches  Geld  blieb  bei  den  alten  Bewohnern  im  Gebrauch,  und  wenn  auch  wie
bei  den  Ostgoten  in  Italien,  das  alte  Volksrecht  und  die  überlieferten  Gesetze  der  Westgoten,
  Burgunder  und  Franken  schriftlich  aufgezeichnet  wurden,  um  bei  streitigen  Fällen
unter  den  Germanen  selbst,  oder  mit  den  Romanen  als  Norm  und  Richtung  zu  dienen,
so  zeugte  doch  Sprache  und  Abfassung  von  römischer  Einwirkung,  so  waren  die  neuen
Rechtsbücher,  als  „Gesetze  der  Barbaren“  bezeichnet,  doch  nur  ein  dürftiger  Notbehelf  für
die  Unkunde  des  Eroberers,  Auszüge  aus  dem  lebendigen  Volksrecht  besonders  über
Bußen,  für  Verletzung  des  Eigentums  und  der  Person,  die  besonders  an  solchen  Orten
in  Anwendung  kamen,  wo  die  alte  Bevölkerung  in  der  Minderheit  war.  Im  Süden  und  in
allen  größeren  Städten  blieb  römisches  Recht,  wie  römische  Staats=  und  Gerichtsverfassung
noch  lange  in  voller  Geltung.  Doch  war  es  nicht  dieses  Volksrecht  allein,  welches  die
Germanen  mit  in  ihre  neuen  Wohnsitze  brachten.  Auch  hier  gab  es  Freie  und  Unfreie,
erstere  nur  konnten  Grundeigentum  erwerben,  auf  dem  sie  unumschränkte  Gebieter  waren,
dursten  am  Gericht  und  an  Volksversammlungen  teilnehmen,  waren  zur  Heeresfolge,
aber  außer  einem  freiwilligen  jährlichen  Geschenk  an  den  König  zu  keinen  Abgaben
verpflichtet.  In  Gaue  vereinigt,  die  ihren  Namen  nach  einer  im  Mittelpunkt  liegenden
Stadt  erhielten,  und  die  wiederum  in  Hundertschaften,  wie  diese  in  Gemeinden  zerfielen,
rangen  sich  einige  dieser  Geschlechter  unter  den  Freien  allmählig  zu  einer  etwas  höheren
Stellung  empor,  und  bildeten  so  den  Adel,  der  die  unmittelbare  Umgebung  des  Königs
ausmachte.

Der  Unfreie  hatte  weder  Eigentum  noch  das  Recht  dem  Gerichte  oder  den  Volksversammlungen
  als  Stimmberechtigter  beizuwohnen.  Diese  Unfreiheit,  kam  sie  nun  von
der  Geburt,  von  Kriegsgefangenschaft  oder  von  Strafen  her,  hatte  zweierlei  Abstufungen,
die  der  Leibeigenschaft,  ein  Begriff,  der  sich  mit  dem  der  römischen  Sklaverei  deckte,  und