60  Die  Franken  und  Katolinger.

diejenige  der  Hörigkeit;  die  Hörigen  bestellten  entweder  als  unfreie  Zinsbauern  das
fremde  Feld  gegen  Abgaben  und  Dienste,  und  waren  an  die  Höfe  gebunden,  oder
besorgten  die  Geschäfte  in  Haus  und  Hof,  geschützt  durch  ein  Wehrgeld  gegen  den
Mißbrauch  der  herrschaftlichen  Gewalt.

An  der  Spitze  des  Reiches,  dessen  Verfassung  zunächst  auf  der  alten  Volksverfassung,
auf  der  Heereseinrichtung  des  Gefolges  beruhte,  stand  der  König  mit  seiner  zwar  erblichen
  Würde,  aber  doch  gebunden  an  die  Anerkennung  des  Volkes.  Zur  Zeit  der  Völkerwanderung
  nur  ein  Volkskönig,  wurde  er  seit  der  Zeit  der  Seßhaftigkeit  der  Germanen
mehr  und  mehr  ein  Landeskönig,  für  die  römischen  Untertanen  ein  „Augustus“,  für  die
Franken  der  Kriegsherr  und  für  die  Vasallen  der  Oberlehnsherr.  „Der  König“,  sagt
Waitz,  „ist  das  Haupt  des  Volkes,  er  entscheidet  über  Krieg  und  Frieden,  er  vertritt  sein
Volt  nach  außen,  schließt  für  dasselbe  Bündnisse  und  Verträge,  schickt  Gesandte  und
interhändler.  Er  ernennt  die  Beamten,  geistliche  wie  weltliche,  und  hat  die  Macht,  ihnen
das  Amt  auch  wieder  zu  nehmen;  durch  sie  aber  übt  er  seinen  Willen  in  allen  Teilen
und  in  allen  Verhältnissen  des  Reiches  aus.  Der  König  ordnet  gerichtliche  Versammlungen
  an  und  hält  selbst  Gericht,  aber  auch  ohnedies  verhängt  er  Strafen,  verfügt  er
über  Gut  und  Leben  seines  Volkes.  Dem  König  gehört  ein  weiter  Grundbesitz,  der  ihm
bedeutende  Einkünfte  verschafft,  von  dem  ein  Teil  aber  an  Getreue  verliehen  ist,  die  ihm
dafür  eng  verbunden  sind.  Andere  stehen  in  dem  noch  engeren  Verhältnis  des  Gefolges.
Sie  leben  an  seinem  Hofe,  und  jeder  Dienst  an  demselben  gewährt  Auszeichnung  und
Ehre;  hier  ruht  auch  die  Leitung  der  Regierung,  der  Hof  ist  der  Mittelpunkt  des  Staates.=In
  den  Händen  der  Grafen  lag  die  Verwaltung  des  Reiches,  die  nun  statt  wie  einst
vom  Volke,  vom  König  nach  dessen  Gutdünken  gewählt  wurden.  Die  Pflege  des  Rechts,
der  Schutz  des  Schwachen,  die  Erhebung  und  Ablieferung  der  königlichen  Einkünfte,  die
Aushebung  und  Führung  des  Heerbanns,  Einberufung  von  Versammlungen  zum  Zwecke
des  Rechtsspruches,  waren  ihres  Amtes.  Er  wählte  die  Schöffen,  die  Recht  sprachen,
teilweise  mit  Zuziehung  des  Gottesurteils,  durch  Feuer,  durch  siedendes  Wasser  oder  durch
Zweikampf.  Ueber  eine,  mehrere  Gaugrasschaften  umfassende  Landschaft  wurde  ein  Herzog
gesetzt,  dessen  Amt  natürlich  militärischer  Art  war.  Er  war  der  höchste  Anführer  nach
dem  König.

1.  Das  Ekristentum  in  Deutschland.

Aus  der  Verwilderung,  der  die  Germanen  durch  ihre  Heerzüge,  und  die  Bekanntschaft
  mit  den  Genüssen  und  Lastern  des  Südens  anheimfielen,  konnte  sie  nur  eine  höhere
Macht  retten,  das  Christentum.  Freilich  in  das  innere  Deutschland  drang  dasselbe
erst  im  6.  Jahrhundert  von  Irland  her.  Unter  den  von  dort  kommenden  Missionaren
war  entschieden  der  eifrigste  Kolumban,  der  zuerst  im  Königreich  Burgund  das  Kloster
Luxeuil  gründete,  und  von  dort  aus  die  christliche  Lehre  und  christliche  Kultur  verbreitete.
Von  der  Königin  Brunechildis  vertrieben,  begab  er  sich  an  den  Bodensee,  und  wanderte
dann  über  die  Alpen,  während  einer  seiner  Schüler,  Gallus,  mitten  in  der  Wildnis  das
Kloster  St.  Gallen  gründete.  Ueberall  freilich  ging  die  von  den  Missionaren  gestreute
Saat  nicht  auf,  oder  sie  ging  da  und  dort  bald  wieder  unter,  und  wirklich  bezwungen