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Die  fächlischen  Kuiler:
L  919—102.

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Beinrichi.DiesründungdescleutschenReich95919—936.

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s  war,  sagt  Giesebrecht,  ein  wichtiger  folgenreicher  Schritt,  daß  durch  Heinrichs
Wahl  die  Herrschaft  von  den  Franken  auf  die  Sachsen  überging;  auf  den
deutschen  Stamm,  der  sich  dem  Blute,  der  Sitte,  der  Sprache  nach  am  reinsten
erhalten  hatte;  daß  jene  kriegsberühmten,  weltbeherrschenden  fränkischen  Ritter,
deren  Vorfahren  die  Sachsen  unterworfen  hatten,  sich  nun  selbst  einem  Sachsen  beugten,
und  die  jahrhundertelang  behauptete  Herrschaft  dem  so  lange  befeindeten  Stamme  einräumten.
Wenn  nun  fortan  auch  Heinrich  sich  König  der  Franken  nannte,  und  sein  Reich  als  das
fränkische  nach  dem  Herkommen  bezeichnete,  so  war  doch  offenbar  jede  unmittelbare  Verbindung
  desselben  mit  der  fränkischen  Monarchie  der  Karolinger  gelöst;  nicht  aus  einem
Erbrecht  oder  einem  Vorrecht  des  bisher  herrschenden  Stammes  ließ  sich  Heinrichs  Gewalt
herleiten,  sondern  er  war  einzig  und  allein  ein  Wahlkönig,  den  sich  ohne  Ansehen  des
Stammes  die  Sachsen  und  Franken  gesetzt  hatten,  und  dem  sich  später  auch  die  andern
deutschen  Völkerschaften  anschlossen.  In  diesem  Sinne  muß  man  Heinrichs  Wahl  als  den
Anfang  eines  neuen,  des  deutschen  Reiches  ansehen,  wie  es  schon  im  Mittelalter  geschah.

In  Fritzlar  war  Heinrich  von  den  Franken  und  Sachsen  zum  König  gewählt
worden.  Gleich  auf  die  Botschaft  vom  Tode  König  Konrads  kam  freilich  Herzog  Arnulf
mit  seiner  Gemahlin  und  seinen  Kindern  aus  dem  Gebirge  zurück  nach  Bayern.  Auf
die  Aufforderung  des  Königs,  den  Huldigungseid  zu  leisten,  gab  er  eine  abweisende
Antwort.  Als  sich  aber  der  König  vor  Regensburg  lagerte,  sah  er  das  Nutzlose  seines
Widerstandes  ein,  und  unterwarf  sich  Heinrich,  der  ihn  in  seinem  Herzogtum  bestätigte,
ihm  eine  gewisse  persönliche  Unabhängigkeit  in  der  Verwaltung  Bayerns,  und  wenn  auch
nicht  den  königlichen  Titel,  doch  gewisse  Befugnisse,  die  sonst  nur  Rechte  der  Könige
waren,  zugestand.

Um  mit  den  Mächtigen  des  Reiches  in  Freundschaft  zu  stehen,  und  die  Ruhe  und
Sicherheit  nach  innen  und  außen  zu  wahren,  opferte  Heinrich  nicht  unbedeutende  Teile