120  Die  fränkischen  oder  salischen  Kaiser.

Johann  XIX.  in  Anwesenheit  Kanuts  von  Dänemark  und  Rudolfs  von  Burgund  gekrönt
  wurden.

In  Deutschland  warteten  des  heimkehrenden  Kaisers  freilich  schon  wieder  neue
Kämpfe.  Herzog  Ernst  von  Schwaben  hatte  sich  abermals  empört,  wurde  aber  bald
unterworfen  und  nach  Giebichenstein  in  Haft  gebracht.  Der  Fürbitte  seiner  Mutter
Gisela  gelang  es  freilich  bald  nachher,  noch  einmal  für  den  Sohn  Verzeihung  zu  erwirken.
  Ernst  erhielt  sein  Herzogtum  Schwaben  wieder,  aber  versöhnt  war  er  mit  dem
Vater  auch  jetzt  nicht.  Mit  seinem  treuen  Freunde  Werner  von  Kyburg,  der  noch  immer
in  Aufruhr  gegen  den  Kaiser  stand,  blieb  er  in  Verbindung,  und  als  Konrad  von  ihm
forderte,  daß  er  seine  Beziehungen  zu  Werner  löse,  ja  als  Herzog  des  Landes,  in  dem
jener  weilte,  ihn  selbst  bekämpfe,  da  weigerte  sich  dessen  Ernst.  Alles  wollte  er  eher,
als  die  Treue  brechen,  trotzig  verließ  er  den  Hof.  Nun  traf  ihn  Acht  und  Bann,  und
im  Verzweiflungskampfe  ging  er  mit  dem  Freunde  unter.  Für  das  Geschick  des  Stiefsohnes
  hatte  der  Kaiser  nur  ein  herbes  Wort,  das  Volk  aber  nahm  für  den  unglücklichen
Jüngling,  dem  seine  Freundestreue  zum  Verderben  geworden  war,  in  seinen  Liedern
Partei.  Die  Sage  verschmolz  sein  Geschick  mit  dem  des  ebenso  unglücklichen  Liudolf,  des
Sohnes  Otto  d.  Gr.,  und  so  entstand  das  im  Mittelalter  so  viel  gesungene  Lied  vom
Herzog  Ernst,  das  seinen  Helden  zuletzt  das  Kreuz  nehmen  und  die  mannigfachen  Wunder
des  Morgenlandes  schauen  läßt.

Konrad  wandte  sich  nun  gegen  den  Polenherzog,  und  nachdem  er  diesen  zum
Frieden  gezwungen  hatte,  und  auch  der  Ungarkönig  Stefan  Frieden  hielt,  war  das  Ansehen
  Konrads  im  Osten  größer  denn  je.  Auf  einem  Tage  zu  Peterlingen  in  der  Schweiz
vereinigte  er  nach  dem  Tode  Rudolf  III.  im  Jahre  1032,  das  burgundische  Reich  mit
dem  deutschen  1033,  eine  Eroberung,  die  freilich  mehr  äußeren  Glanz  als  Zuwachs  an
Macht  brachte.  Jedoch  war  die  Schweiz  nun  für  immer  an  die  Entwickelung  des  deutschen
  Lebens  geknüpft,  und  ist  lange  Zeit  ein  unmittelbarer  Teil  des  Reiches  gewesen.

Nach  der  Besitzergreifung  von  Burgund  stand  Konrad  auf  der  Höhe  seines  Ruhmes.
Drei  Königskronen  schmückten  außer  der  Kaiserkrone  sein  Haupt  und  seine  Herrschaft  erstreckte
  sich  von  Marseille  bis  nach  Antwerpen,  von  der  Eider  bis  zum  Tiber,  von  der
Maas  bis  zur  Oder  oder  zur  March.  Mit  ruhiger,  aber  rücksichtsloser  Entschlossenheit
verfolgte  er  den  Plan,  teils  durch  die  Verringerung  der  Zahl  von  großen  Vasallen,  teils
durch  die  Schwächung  ihrer  Macht  die  oberste  Herrschergewalt  zu  steigern,  und  dadurch
die  Erblichkeit  des  Königtums  zu  sichern.  Um  diesem  Ziele  näher  zu  kommen,  belehnte
er  seinen  von  den  Fürsten  schon  lange  zum  Thronerben  ernannten  Sohn  Heinrich,  dem
er  bereits  das  Herzogtum  Bayern  verliehen,  mit  Schwaben  und  Burgund,  übergab
Kärnten  seinem  kinderlosen  Vetter  Konrad,  während  er  Franken  unter  eigener  Verwaltung
  behielt  und  verminderte  die  Abhängigkeit  der  kleinen  Vasallen  von  ihren  Lehnsherrn
  dadurch,  daß  er  auch  ihre  Lehen  für  erblich  erklärte.

Obgleich  Konrad  sich  in  seinem  Glauben,  wie  in  seinem  Leben  als  ein  treuer  Sohn
der  Kirche  erwies,  und  Kirchen  und  Klöster  mit  königlicher  Freigebigkeit  beschenkte,  trübte
doch  die  vorherrschende  Rücksicht  auf  die  Steigerung  seiner  Herrschergewalt  seinen  Blick
für  die  wichtigsten  Interessen.  Um  in  den  geistlichen  Würdenträgern  willfährige  Werkzeuge
  für  seine  Politik  zu  besitzen,  sah  er  bei  Besetzung  der  erledigten  Bischofstühle  und
Abteien  weit  weniger  auf  echt  kirchliche  Gesinnung  und  erprobte  Befähigung  zur  Erfüllung
der  geistlichen  Pflichten,  als  auf  persönliche  Ergebenheit  und  die  Förderung  seiner