132  Die  fräukischen  oder  salischen  Kaiser.

Bande  zerrissen  werden,  die  kirchliche  und  weltliche  Macht  an  einander  fesselten.  Diese
Bande  aber  waren  neben  der  Priesterehe,  die  von  den  Fürsten  in  Anspruch  genommene
Investitur  der  Bischöfe,  und  die  damit  zusammenhängende  Simonie.

Da  seit  alter  Zeit  die  Bischöfe  und  Aebte  in  allen  Ländern  der  Christenheit  in
Folge  der  Entwickelung  des  Lehensrechtes  zugleich  auch  weltliche  Fürsten  waren,  hatte
sich  der  Gebrauch  ausgebildet,  daß  dieselben  ohne  vorausgegangene  kirchliche  Wahl  von
den  Königen  und  Fürsten  „investiert“,  d.  h.  mit  Ring  und  Stab,  den  Zeichen  ihres
kirchlichen  Amtes  belehnt  wurden.  Hierdurch  war  die  Verleihung  der  kirchlichen  Aemter
vollständig  in  die  Hand  der  weltlichen  Herrscher  gekommen.  Dies  hatte  jedoch  zu  den
verhängnisvollsten  Mißverständnissen  geführt,  indem  nicht  nur  die  kirchlichen  Aemter  oft
in  ganz  unwürdige  Hände  gelangten,  sondern  auch  die  Bischöfe  und  Aebte  häufig  in
vollständige  Abhängigkeit  von  ihren  Lehensherren  gerieten,  deren  Gunst  sie  vielfach  ihre
kirchlichen  Pflichten  zum  Opfer  brachten.  Schlimmer  noch  wurden  die  Dinge  durch  das
Ueberhandnehmen  der  schon  früher  erwähnten  Simonie,  durch  welche  namentlich  unter
Heinrich  IV.  die  Verleihung  der  geistlichen  Aemter  in  einen  vollständigen  Pfründenhandel
ausgeartet  war.

Gegen  all  das  ergriff  nun  Gregor  VII.  seine  Maßregeln.  Hinfort  sollten  die
Domkapitel,  d.  h.  die  Geistlichen  der  betreffenden  Kathedrale  die  Bischöfe  wählen  und  der
Papst  sie  bestätigen;  Geschenke  oder  Abgaben  irgend  welcher  Art  sollten  bei  Erlangung
der  heiligen  Aemter  unbedingt  verboten  sein;  wer  dawider  handelte,  war  der  Simonie
schuldig.

Es  ist  begreiflich,  daß  dieses  päpstliche  Gebot  besonders  hart  die  deutschen  Kaiser
traf,  denn  gegen  die  anwachsende  Macht  der  weltlichen  Fürsten  hatten  sie  ja  besonders
in  dem  Klerus  ihre  Stütze  gesucht  und  gefunden.  Dessen  Besitz  machte  einen  beträchtlichen
  Teil  des  deutschen  Reichsbodens  aus;  über  diese  Gebiete  und  Einkünfte  verfügte
der  Kaiser,  wenn  er,  wie  dies  bisher  geschehen  war,  die  Bischöse  ernannte.  Dabei  war
Heinrich  IV.  nicht  mit  der  kirchlichen  Strenge  seines  Vaters  verfahren,  sondern  hatte  in
der  Not,  in  der  er  sich  befand,  nur  nach  seinem  Nutzen  gehandelt.  Dafür  hatten  einzelne
Bischöfe  an  Heinrichs  Räte  Geld  bezahlt,  und  diese,  wie  die  Räte  tat  Gregor  VII.  nun
wegen  Simonie  in  den  Bann  und  verlangte  vom  Kaiser  die  Entlassung  derselben,  da  er
sonst  mit  Kirchenstrasen  gegen  ihn  selbst  vorgehen  werde.  Diesem  energischen  Vorgehen
des  Papstes  hatte  Heinrich  schon  lange  mit  Unwillen  zugesehen.  Anfangs  war  er  nicht
abgeneigt  gewesen,  zur  Durchführung  der  päpstlichen  Resormen  die  Hand  zu  bieten.  Er
versicherte  wiederholt  dem  Papst  seine  Treue  und  Ergebenheit  und  versprach,  dessen
Ermahnungen  pünktlich  nachzukommen.  Allein  kaum  war  er  durch  die  Unterwerfung  der
Sachsen  von  seiner  größten  Sorge  befreit,  so  besetzte  er  auch,  unbekümmert  um  des  Papstes
Verordnungen  und  seine  eigenen  Versprechungen,  mehrere  Stellen  eigenmächtig.  Gleichzeitig
  mit  der  Nachricht  davon  langten  Gesandte  der  Sachsen  in  Rom  an,  welche  schwere
Klagen  gegen  Heinrich  vor  den  Papst  brachten  und  seinen  Schutz  erflehten.  Die  neuen
Ermahnungen  des  Papstes  ließ  Heinrich  völlig  unbeachtet,  und  nun  erschienen  Weihnachten
1075  am  Hofe  zu  Goslar  päpstliche  Legate,  und  luden  ihn  unter  Androhung  des
Banns  im  Falle  des  Nichterscheinens  vor  eine  Synode  nach  Rom,  um  sich  vor  dieser
wegen  der  ihm  zur  Last  gelegten  Verbrechen  zu  verantworten.

Heinrich,  darüber  aufs  höchste  erzürnt,  berief  sofort  die  deutschen  Bischöfe  zu  einer
Synode  nach  Worms,  um  nun  seinerseits  mit  diesen  über  den  Papst  zu  Gericht  zu