138  Die  fränkischen  oder  salischen  Kaiser.

Frage  des  Investiturstreites  keine  Nachgiebigkeit  zeigte.  Schon  hatte  der  Papst,  einer
Einladung  Heinrichs  folgend,  sich  auf  die  Reise  nach  Deutschland  gemacht,  änderte  aber,
von  einigen  Freunden  vor  dem  leidenschaftlichen  Sinn  des  Königs  gewarnt,  seinen  Plan
und  begab  sich  nach  Frankreich,  wo  er  im  nächsten  Frühjahr  in  Chalons  eine  Kirchenversammlung
  abhielt.  In  durchsichtigster  Klarheit  setzte  dort  der  Erzbischhof  Bruno  von
Trier  auseinander,  um  was  es  sich  handle:  „Daß  bei  der  Investiturfrage  zwischen
geistlichen  und  weltlichen  Interessen  zu  scheiden  sei,  daß  die-Wahl  und  Weihe  der
Bischöfe  und  Aebte  der  Kirche  gebühre  und  von  der  Geistlichkeit  frei  geübt  werden  solle;
die  Einsetzung  in  die  zeitlichen  Besitzungen  dagegen  dem  Staatsoberhaupt  zukomme  und
der  kirchliche  Würdenträger  so  gut  wie  der  weltliche  Fürst  nur  durch  rechtliche  Belehnung
und  Uebertragung  in  den  Besitz  der  Regalien  gelangen  könne.“  Der  Papst  und  die
Seinigen  beharrten  bei  dieser  Auffassung,  und  die  Verhandlungen  endigten  mit  der
Drohung  der  Deutschen,  daß  der  Streit  in  Rom  selbst  durch  das  Schwert  entschieden
werden  solle.

So  betrieb  denn  auch  Heinrich  die  Vorbereitungen  zu  seiner  Romfahrt  mit  allem
Eifer.  Nachdem  er  um  Ostern  1100  seine  Verlobung  mit  Mathilde,  der  fünfjährigen
Tochter  des  Königs  Heinrich  I.  von  England,  gefeiert  hatte,  und  sie  in  Köln  hatte  zur
Königin  weihen  lassen,  trat  er  im  August  den  Zug  nach  Rom  an.  Dreißigtausend  Ritter
soll  er  um  sich  versammelt  haben,  und  auch  gesetzeskundige  Männer  und  Schreiber  begleiteten
  ihn.  Am  Po  vereinigte  sich  Heinrich,  der  den  großen  St.  Bernhard  überstiegen
  und  die  lombardische  Ebene  durchschritten  hatte,  mit  Bretislav  von  Böhmen,  der
über  den  Brenner  vorgedrungen  war  und  beide  lagerten  sich  nun  in  den  roncalischen
Feldern  bei  Piacenza.  Alle  italienischen  Städte  hatten  sich  beeilt,  dem  König  entgegenzukommen,
  nur  Mailand  hatte  ein  zurückhaltendes  Benehmen  beobachtet;  selbst  die  Markgräfin
  Mathilde  hatte  ihrem  königlichen  Verwandten  Gruß  und  Geschenke  zugesandt,  und
Heinrich  sandte  nun  am  Beginn  des  Jahres  1111  eine  Gesandtschaft  an  Paschalis,  die
mit  diesem  wegen  der  Krönung  unterhandeln  sollte.  Als  Bedingung  derselben  forderte
der  Papst,  daß  Heinrich  das  Investiturgesetz  anerkenne  und  sich  selbst  jeder  Belehnung
mit  geistlichen  Stellen  enthalte.  Heinrich  zeigte  sich  dazu  bereit  und  zog  am  11.  Februar
1111  in  Rom  ein.  Allein  die  von  beiden  Seiten  gegen  einen  etwaigen  Ueberfall  getroffenen
  Maßnahmen  sprachen  am  deutlichsten  von  dem  Mißtrauen  des  einen  gegen  den
andern,  und  als  nun  unmittelbar  vor  der  Krönung  die  Verträge  noch  einmal  verlesen
wurden,  da  erhob  sich  ein  Sturm  des  Unwillens  von  Seiten  der  Bischöfe  gegen  den
Papst,  und  als  dieser  sich  weigerte,  die  Kaiserkrönung  vorzunehmen,  ließ  ihn  Heinrich  mir
den  Kardinälen  gefangen  nehmen.  Sobald  die  Kunde  von  diesem  Gewaltstreich  in  die
Stadt  gedrungen  war,  stürzte  das  Volk  herbei,  um  die  Gefangenen  zu  befreien.  In  dem
Kampfe  aber  blieben  die  Deutschen  Sieger,  und  als  Heinrich  nach  zwei  Tagen  abzog,
führte  er  den  Papst  und  die  Kardinäle  als  Gefangene  mit  sich.

Endlich  am  11.  April  1111  kam  zwischen  dem  Papst  und  dem  Kaiser  ein  neuer
Vertrag  zu  stande.  Der  Papst  versprach  die  Einsetzung  der  frei  und  ohne  Anwendung
von  Bestechung  oder  Drohung  gewählten  Bischöfe  und  Aebte  durch  den  König  zu  gestatten,
  das  erlittene  Unrecht  zu  vergeben,  Heinrich  nicht  mit  dem  Bann  zu  belegen,  ihn
in  herkömmlicher  Weise  zum  Kaiser  zu  krönen  und  ihm  im  Reiche  und  Patriciat  Beistand
zu  leisten.  Dafür  gelobte  der  König,  den  Papst  und  alle  Gefangenen  und  Geiseln  zur
bestimmten  Zeit  freizulassen,  die  päpstlich  Gesinnten  nicht  zu  schädigen,  der  Stadt  und