Bas  geistige  seben  unter  den  fränkischen  und  hohenstansischen  Kaisern.  165

König  lag  als  obersten  Kriegsherrn  und  Richter  die  Verpflichtung  ob,  das  Reich  gegen
die  Feinde  zu  schützen,  den  Frieden  zu  wahren,  und  der  Kirche,  wie  der  Geistlichkeit  in
allen  Nöten  getreulich  zur  Seite  zu  stehen.  Regierung  und  Rechtspflege  blieb  dieselbe,
wie  unter  den  Ottonen,  die  Könige  selbst  hatten  auch  jetzt  noch  keinen  festen  Wohnsitz,
sondern  führten  ein  Wanderleben,  das  auch  nicht  durch  den  Versuch,  in  Goslar  einen
dauernden  Residenzsitz  zu  errichten,  sein  Ende  fand.  Noch  immer  wurden  die  hauptsächlichsten
  religiösen  Feste  in  den  größeren  Städten  gefeiert.  Zu  der  religiösen  Andacht
gesellte  sich  dann  die  Kurzweil  einer  glänzenden  Hofhaltung,  Waffenspiele,  Musik,  Tanz
und  fröhliche  Mahlzeiten  an  reich  besetzter  Tafel  und  Unterhaltung  aller  Art;  der  König
aber  benutzte  diese  festliche  Zeit,  um  mit  seinen  Räten  wichtige  Staatsgeschäfte  abzutun,
Gesandtschaften  zu  empfangen,  Streitigkeiten  der  Fürsten  auszugleichen,  Berichte  anzuhören,
Huldigungen  entgegenzunehmen,  Reichsversammlungen  abzuhalten,  Gesetze  und  Verordnungen
  zu  erlassen.

Der  König  übte  die  Verwaltung  des  Reiches  selbständig  aus,  neben  ihm  standen
als  die  nächsten  unter  den  Reichsfürsten  die  Herzöge,  deren  Hauptobliegenheit  die  Erhaltung
  des  Landfriedens  und  der  öffentlichen  Ordnung,  die  Stellung  und  Rüstung  der
Mannschaft  zum  Reichsheer  und  die  Führung  desselben  im  Felde  war.  Neben  den
Herzögen  standen  die  Markgrafen,  welche  die  Grenzländer  gegen  die  feindlichen  Nachbarn
zu  verteidigen  hatten,  während  die  Pfalzgrafen  hauptsächlich  die  Werke  des  Friedens,  die
Wahrnehmung  der  königlichen  Rechte,  die  Verwaltung  und  Beaufsichtigung  der  Kammergüter
  und  Reichseinkünfte  und  die  Gerichtsbarkeit  über  alle  dem  Reiche  unterworfenen
Einzelstämme  zu  besorgen  hatte.  Sie  standen,  da  dem  König  jederzeit  treu  ergeben,  gar
oft  auf  gespanntem  Fuße  mit  den  Herzögen,  und  wurden  deshalb  im  Laufe  der  Zeiten,
von  den  mehr  und  mehr  zu  Ansehen  kommenden  Herzögen  vollständig  verdrängt.  Dem
Grafenamt  sodann  stand  die  Gerichtsbarkeit  in  den  Gauen,  das  Aufgebot  und  die
Führung  der  zum  Reichsheer  stellenden  Mannschaften  unter  dem  Banner  des  Herzogs  zu.
Die  Erblichkeit  all  dieser  Aemter  war  freilich  gesetzlich  noch  nicht  anerkannt,  allein  die
Verhältnisse  verliehen  ihnen  trotzdem  meist  jetzt  schon  einen  erblichen  Charakter  und
blieben  so  im  Besitz  einzelner  hervorragender  Häuser.

Dabei  wurde  die  gemeine  Freihelt  immer  seltener  in  Deutschland.  Jeder  der
Fürsten  strebte  nach  Ausdehnung  seiner  Gewalt,  die  Kriegsdienste  waren  kostspielig,
Leben  und  Eigentum  der  kleinen  Freien  wurden  ohne  Schutz  immer  unsicherer  und  so
wäre  wohl  der  Stand  der  gemeinen  Freien  gänzlich  untergegangen,  wenn  der  Kaiser  sie
nicht  auf  den  Reichsgütern  geschützt  und  königlichen  Vögten  unterstellt  hätte,  wenn  nicht
namentlich  auch  die  mehr  und  mehr  aufblühenden  Städte  für  die  bedrohte  Freiheit  einen
sicheren  Zufluchtsort  geboten  hätten.  Den  fanden  sie  nun  dort,  wo  sie  geschirmt  durch
Graben,  Wall,  Mauer  und  Turm  ihre  Freiheit  behaupteten;  hier  wurden  sie  durch  Betriebsamkeit
  und  Handel  reich,  ohne  die  Waffen  ganz  wegzugeben,  welche  vorzüglich  die
rittermäßigen  Bürger  zu  Roß  führten,  während  die  übrigen  Einwohner  als  Fußvolk
stritten  und  die  Verteidigungsmaschinen  bedienten.  Treu  standen  sie  stets  auf  Seiten  des
Kaisers  gegen  die  ungetreuen  Fürsten.“

So  nahmen  die  Städte  mehr  und  mehr  einen  bedeutsamen  Rang  in  der  Entwicklung
  des  Staates  ein;  „die  Kaufmannschaft,  die  durch  Handel  und  Verkehr  Güter
und  Reichtümer  erwarb,  trat  in  die  Reihe  der  patrizischen  Altbürger  ein  und  forderte
mit  ihrem  Gelde  und  mit  ihrem  Kredit  die  Macht  und  Rechtstellung  des  gesamten  Gemein-