192  Deutschland  nach  dem  Interregunm.

Neben  der  Herstellung  der  kirchlichen  Einheit  war  die  wichtigste  Entscheidung  des
Konzils  das  Verdammungsurteil,  das  über  die  Lehre  des  böhmischen  Fanatikers  Johann
Huß  ausgesprochen  wurde.

Johann  Huß  aus  dem  böhmischen  Städtchen  Hussinetz,  ein  Mann  von  unbescholtenen
Sitten,  umfassenden  Kenntnissen  und  großer  rednerischer  Begabung,  hatte  als  Professor
an  der  Universität  Prag  und  als  Prediger  an  der  dortigen  Bethlehemskirche  für  die,  alle
kirchlichen  und  staatlichen  Ordnungen  damaliger  Zeit  bedrohenden  Lehren  des  Engländers
Wiclef  Anhänger  zu  gewinnen  versucht,  und  war  dadurch  nicht-  nur  mit  seiner  kirchlichen
Oberbehörde,  sondern  auch  mit  der  deutschen  Parctei  an  der  Prager  Universität,  welche
die  kirchliche  Lehre  verteidigte,  in  Streit  geraten.  Außerdem  sahen  die  Deutschen,  welche
die  Mehrzahl  der  Studierenden  bildeten,  sich  dadurch  zurückgesetzt,  daß  Huß  als  eifriger
Böhme  seinen  Landsleuten  an  der  zunächst  als  Landes-Universität  anzusehenden  Hochschule
  bei  Abstimmungen  das  Uebergewicht  verschafft  hatte.  Infolge  dieser  kirchlichen
und  politischen  Streitigkeiten  verließen  sämtliche  deutsche  Professoren  und  Studenten,
fünfhundert  an  der  Zahl,  im  Jahre  1409  die  Prager  Universität  und  siedelten  zum
größten  Teil  nach  Leipzig  über,  wo  der  Markgraf  Friedrich  der  Streitbare  noch  in  demselben
  Jahre  eine  neue  Universität  gründete.

Nach  dem  Abzug  der  Deutschen  zum  Rektor  der  Universität  ernannt,  fuhr  Huß  fort
seine  Irrlehren  in  immer  weiteren  Kreisen  zu  verbreiten,  und  die  Kühnheit,  mit  welcher
er  vorhandene  und  angebliche  Mißbräuche,  sowie  das  Leben  und  Treiben  vieler  geistlichen
  und  weltlichen  Herren  geißelte,  verschaffte  ihm  namentlich  unter  dem  Volke  großen
Anhang,  sodaß  es  auch  an  allerlei  stürmischen  Auftritten  nicht  fehlte.

Von  seinem  Erzbischof  wegen  dieser  Vorgänge  zur  Verantwortung  gezogen,  appellierte
Huß  nach  Rom,  leistete  aber  einer  Vorladung  dorthin  nicht  Folge  und  wurde  daher  im
Jahre  1411  exkommuniziert.  Von  dem  hierdurch  zu  noch  leidenschaftlicherem  Vorgehen
gegen  die  geistlichen  Oberen  Gereizten,  zog  nun  auch  Wenzel,  der  bisher  aus  Haß
gegen  die  Deutschen  zu  ihm  gehalten  hatte,  seine  Hand  ab,  worauf  er  Prag  verlassen
  mußte.

Ausgestattet  mit  einem  Geleitbrief  Siegmunds,  war  Huß  zur  endlichen  Entscheidung
seiner  Sache  vor  dem  Konzil  in  Konstanz  erschienen,  wurde  aber  bald  nach  seiner  Ankunft
  verhaftet  und  ins  Gefängnis  gesetzt.  Siegmund,  der  erst  nach  seiner  verspäteten
Ankunst  davon  erfuhr,  war  zwar  heftig  erzürnt,  allein  er  überließ  nun  doch  Huß
dem  Urteilsspruch  der  Kirche.  Aber  auch  jetzt  wollte  Huß  von  einem  Widerruf  seiner
Lehren  nichts  wissen  und  so  wurde  er  denn  zum  Scheiterhaufen  verurteilt  und  wurde  am
6.  Juli  1415  verbrannt.  Ein  Jahr  nachher  ereilte  das  gleiche  Schicksal  auch  seinen
Freund  Hieronymus.

An  dem  Scheiterhaufen  dieser  Männer  entzündete  sich  ein  furchtbarer  Religionskrieg.
  Denn  die  Böhmen,  namentlich  die  Hussiten,  erbittert  durch  das  Schicksal  ihrer
Landsleute,  nahmen  nun  dem  Konzilium  gegenüber  eine  drohende  Haltung  an;  sie
schrieben  Hussens  Hinrichtung  dem  Hasse  der  Deutschen  zu  und  hingen  nun  umsomehr
an  seiner  Lehre.  Ja,  sie  gingen  noch  weiter;  andere  Lehrer  setzten  neue  Lehren  hinzu
und  besonders  fand  Jakob  von  Mieß  großen  Anhang  mit  seiner  Behaupkung,  daß  das
heilige  Abendmahl  unter  beiderlei  Gestalt  (sub  utragque  forma)  ausgeteilt  werden  müsse.
Die  Anhänger  der  neuen  Lehre  versammelten  sich  auf  einem  Berge,  welcher  der  Berg
Tabor  genannt  wurde  und  von  welchem  sie  selbst  den  Namen  der  Taberiten  annahmen.