234  Karl  V.  und  die  RNeformation.

Deutschland  besonders  strenge  gegen  die  Protestanten  vorging.  Die  brandenburgischen
Fürsten,  Wilhelm  von  Hessen,  der  Sohn  des  gefangenen  Landgrafen,  und  Herzog  Johann
Albrecht  I.  von  Mecklenburg  schloßen  ein  Bund  mit  ihm,  und  auch  der  französische  König
Heinrich  II.  verständigte  sich  schnell  mit  den  Fürsten.  Im  März  1552  brach  Morih
plötzlich  gegen  den  Kaiser  auf,  und  im  Bunde  mit  dem  Söldnerführer  Albrecht  Alcibiades
von  Brandenburg—  stulmbach,  durcheilte  er  Deutschland  und  drang  nach  Innsbruck  vor,
«  Wwoet  beinahe  den  Kaiser  gefangen
genommen  hätte.  Dieser  mußte  in
dbdem  Passauer  Vertrag  (1552)
nachgeben,  und  drei  Jahre  nachher
  kam  der  Augsburger  Re-Aligionsfriede
  (1555)  zu  Stande,
der  den  welltlichen  Landesherren
Religionsfreiheit  und  das  Recht  gewährte,
  in  ihren  Landen  zu  reformieren.
  Untertanen,  die  sich  nicht
fügen  wollten,  sollten  auswandern
dürfen.  Die  freien  Reichsstädte  sollten
iebei  der  Religion,  zu  der  sie  sich  bekannten,
  bleiben,  geistliche  Stifter  nicht
säkularisiert  werden;  wenn  ein  Fürst
cDen  alten  Glauben  verließe,  so
sollte  er  sein  Amt  und  Einkommen
verlieren.  Diese  Klausel,  die  Ferdinand
  von  Oesterreich  nach  langem
Sitreite  aus  königlicher  Machtvoll-Akommenheit,
  aber  mit  Wissen  der
HDDProtestanten,  hinzufügte,  nannte  man
den  geistlichen  Vorbehalt.  Sie  sollte
».·  Hausgeglichenwcrdendurchdiefreilich
——  EERDNANDVS  CAESARE  CcANO  nicht  in  den  Reichstagsbeschluß  auf-“3v
  ckgenommene  Deklaration  Ferdinands,
à  XXXI  woonach  die  geistlichen  Reichsstände
«  W--  —  qauf  das  Recht,  die  protestantischen
—  ..  —  Untertanen  zum  katholischen  Glauben
Erzherzog  Ferdinand  von  Oesterreich.  zu  nötigen,  verzichteten.  Im  übrigen
Nach  einem  Kupferstich  von  Beham.  wurden  katholische  und  protestantische
Stände,  doch  von  diesen  nur  diejenigen,

welche  die  Augsburgische  Konfession  bekannten,  in  allen  Rechten  gleichgestellt.

Diesen  Religionsfrieden  erlebte  Moritz  von  Sachsen  nicht  mehr.  Zuletzt  hatte  er
sich  gezwungen  gesehen,  sogar  gegen  seinen  ehemaligen  Waffengefährten  Albrecht
Alcibiades  vorzugehen,  bei  Sievershausen  kam  es  1553  zu  einer  Schlacht,  in  der  zwei
Söhne  Heinrichs  des  Jüngeren  von  Braunschweig  und  Moritz  selbst  zum  Tode  verwundet
wurden.  Auch  Karl  V.  zog  sich  nun  vom  Schauplatz  zurück,  nachdem  er  die  Niederlande
  seinem  Sohn  Philipp  II.  übergeben  hatte.  Ebenso  hatte  er  1542  das  ihm  benach-*“


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