254  Karl  V.  und  die  Reformatlion.

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und  Stiel  ausgerottet  werden.“  In  Braunschweig  waren  zwischen  1590  und  1600  so
viele  Hexen  verbrannt  worden,  daß  die  Brandpfähle  vor  dem  Tore  wie  ein  dichter
Wald  standen.  Die  kleine  Grasschaft  Henneberg  hatte  im  Jahre  1612  22  Hexen  verbrannt
  und  von  1597—1676  im  ganzen  197  hinrichten  lassen.  In  Offenburg  starben
innerhalb  vier  Jahren  60  Personen  wegen  Hexerei  durch  den  Henker  und  in  Rottweil
wurden  im  16.  Jahrhundert  binnen  dreißig  Jahren  42,  im  17.  Jahrhundert  binnen
achtundvierzig  Jahren  71  Hexen  und  Hexenmeister  verbrannt,  und  wenn  wir  erfahren,
daß  ein  Herr  v.  Ranzow  auf  einem  seiner  Güter  an  einem  Tage  18  Hexen  verbrennen
ließ,  so  läßt  uns  schon  diese  Tatsache  allein  erkennen,  wie  es  damals  mit  dem  Hexenwahn
  in  Deutschland  aussah.  Wir  lesen  in  den  Prozeßakten  Würzburgs,  daß  wegen
Hexerei  hingerichtet  wurden:  „Die  Kanzlerin,  ferner  die  Tochter  des  Kanzlers  von  Aichstedt,
  der  Ratsvogt,  ein  fremd  Mägdelein  von  zwölf  Jahren,  ein  Ratsherr,  der  dickste
Bürger  in  Würzburg,  ein  klein  Mägdlein  von  neun  Jahren,  ein  kleineres,  ihr  Schwesterlein,
der  zwei  Mägdlein  Mutter,  die  Bürgermeisterin,  zwei  Edelknaben,  einer  von  Reitzenstein
und  einer  von  Rotenhahn,  das  Göbel  Babele,  die  schönste  Jungfrau  in  Würzburg,  ein
Student  so  viele  Sprachen  gekonnt  und  ein  fürtrefflicher  Musiker  gewesen,  der  Spitalmeister,
  ein  sehr  gelehrter  Herr,  eines  Ratsherrn  zwei  Söhnlein,  große  Tochter  und  Frau,
drei  Chorherrn,  vierzehn  Domvikarii,  ein  blindes  Mägdelein,  die  dicke  Edelfrau,  ein  geistlicher
  Doktor  u.  s.  f.“  Man  sieht,  daß  dieser  Wahn  nicht  das  zarteste  Alter,  keines
Standes  und  Berufes  schonte,  und  wenn  schon  die  Erwachsenen  unseres  tiefsten  Mitleides
wert  sind,  um  wieviel  mehr  noch  die  unmündigen  Kinder,  die  eines  so  jammervollen
Todes  sterben  mußten!

Und  wenn  man  keines  Alters  und  keines  Standes  in  seinem  blinden  Verfolgungswahn
  schonte,  wie  mußten  dann  auch  die  Strafen  und  Martern  sein,  welche  die  Gefangenen
zu  erdulden  hatten!  Die  Hexentürme,  die  man  heute  noch  in  manchen  Orten  zu  sehen
bekommt,  waren  der  schauerlichste  Aufenthalt,  den  man  sich  denken  konnte.  „In  dicken,
starken  Türmen,  schreibt  der  edle  Bekämpfer  des  Hexenwahnes,  der  Jesuit  Friedrich  von
Spee,  Gewölben,  Kellern  oder  sonst  tiefen  Gruben  sind  gemeiniglich  die  Gefängnisse.  In
denselben  sind  große,  derbe  Hölzer,  zwei  oder  drei  übereinander,  daß  sie  auf  und  niedergehen
  an  einem  Pfahl  oder  einer  Schrauben,  durch  dieselben  sind  Löcher  gemacht,  daß
Arme  und  Beine  darin  liegen  können.  Wenn  nun  Gefangene  vorhanden,  hebet  oder
schraubet  man  die  Hölzer  auf,  die  Gefangenen  müssen  auf  einen  Klotz,  Stein  oder  Erde
niedersitzen,  die  Beine  in  die  unteren,  die  Arme  in  die  oberen  Löcher  legen.  Dann  läßt
man  die  Hölzer  wieder  fest  aufeinander  gehen,  verschraubt,  keilt  und  verschließt  sie  auf
das  härteste,  daß  die  Gefangenen  weder  Beine  noch  Arme  notdürftig  gebrauchen  oder  regen
können.  Etliche  haben  große  eiserne  oder  hölzerne  Kreuze,  daran  sie  die  Gefangenen
mit  dem  Hals,  Rücken,  Arm  und  Beinen  anfesseln,  daß  sie  stets  entweder  stehen  oder
liegen  oder  hangen  müssen,  nach  Gelegenheit  der  Kreuze,  daran  sie  geheftet  sind.  Etliche
haben  starke  eiserne  Stäbe,  daran  an  beiden  Enden  eiserne  Banden  sind,  daran  verschließen
sie  die  Gefangenen  an  den  Armen,  hinter  den  Händen.  Dann  haben  die  Stäbe  in  der  Mitte
große  Ketten  in  der  Mauer  angegossen,  daß  die  Leute  stets  in  einer  Lage  bleiben  müssen.

Etliche  machen  ihnen  noch  dazu  große  schwere  Eisen  an  den  Füßen,  daß  sie  die
weder  ausstrecken  noch  an  sich  ziehen  können.  Etliche  haben  enge  Löcher  in  den  Mauern,
darin  ein  Mensch  kaum  sitzen,  liegen  oder  stehen  kann,  darin  verschließen  sie  die  Leute,
mit  eisernen  Türen,  daß  sie  sich  nicht  wenden  oder  umkehren  mögen.