Bie  Kullur  im  sechzehnken  Jahrhundert.  255

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Etliche  haben  fünfzehn,  zwanzig,  dreißig  Klafter  tiese  Graben,  wie  Brunnen  oder
Keller  aufs  allerstärkste  gemauert,  oben  im  Gewölbe  mit  engen  Löchern  und  starken
Türen,  dadurch  lassen  sie  die  Gefangenen  mit  Stricken  hinab  und  ziehen  sie  wie  sie
wollen,  also  wieder  heraus.

Nachdem  nun  der  Ort  ist,  sitzen  solche  Gefangene  in  großer  Kälte,  daß  ihnen  auch
die  Füße  erfrieren  und  abfrieren,  und  sie  hernach,  wenn  sie  loskommen,  ihr  Lebtage  Krüppel
bleiben  müssen.  Etliche  liegen  in  steter  Finstemis,  daß  sie  den  Sonnenglanz  nimmer
sehen,  wissen  nicht  ob  Tag  oder  Nacht  ist.  Sie  alle  sind  ihrer  Gliedmaßen  wenig  oder
gar  nicht  mächtig,  haben  immerwährende  Unruhe,  werden  übel  gespeiset,  können  nicht
ruhig  schlafen,  haben  viel  Bekümmernis,  schwere  Gedanken,  böse  Träume,  Schrecken  und
Anfechtung.  Und  weil  sie  Hände  und  Füße  nicht  zusammenbringen  und  wo  nötig  hinlenken
können,  werden  sie  von  Läusen,  Mäusen,  Ratten  und  Mardern  übel  geplagt,  gebissen  und
gefressen.  Werden  überdies  noch  täglich  mit  Schimpf,  Spott  und  Dräuung  vom  Stöcker
und  Henker  gequält  und  schwermütig  gemacht.  Und  weil  solches  alles  mit  den  armen
Gefangenen  bisweilen  über  die  Maßen  lang  währet,  zwei,  drei  und  fünf  Monate,  Jahr
und  Tag,  ja  etliche  Jahre,  werden  solche  Leute,  ob  sie  wohl  anfänglich  gutes  Muts,
vernünftig,  geduldig  und  stark  gewesen,  doch  in  die  Länge  schwach,  kleinmütig,  verdrossen,
ungeduldig,  mißtröstig  und  verzagt."

Auf  diese  Weise  waren  natürlich  am  Ende  alle  Geständnisse,  die  man  haben  wollte,
leicht  zu  erhalten.  Und  wenn  dabei  das  Gefängnis  seine  Schuldigkeit  nicht  allein  tat,
so  stand  einem  ja  in  der  Folter  noch  ein  weiteres  Mittel  zur  Verfügung.  Ein  Mittel
aber  auch,  dem  selten  mehr  ein  Delinquent  Widerstand  leisten  mochte.  Denn  was  man
kaum  in  der  erregtesten  Phantasie  an  Martern  und  Qualen  für  möglich  halten  sollte,
das  wurde  angewandt,  um  Geständnisse  zu  erpressen.  Und  Geständnisse  manchmal  von
Verbrechen,  die  ebenso  widerlich  und  scheußlich  als  unmöglich  und  unsinnig  waren.  Es
liegt  uns  das  Protokoll  einer  solchen  Hexenverhandlung  vor,  in  welcher  die  Anklagen
also  einzeln  aufgeführt  sind.  Die  Angeklagte  hat  1)  Die  Hexerei  und  Zauberei  von
ihrer  Mutter  vor  etlich  30  Jahren  gelernt.  2)  Sich  dem  leidigen  Teufel  mit  ihrem  Blut
verschrieben.  3)  Auf  viel  und  unterschiedliche  Teufelstänz  gefahren.  4)  Den  heiligen
Leib  Christi  nach  Reichung  desselben  wieder  aus  dem  Mund  genommen,  und  dem  Teufel
gar  oft  gebracht.  5)  Dagegen  aber  wieder  ein  teufelisch  Nachtmahl  genommen.  6)  Mit
schweren  und  seelenverderblichen  Vermaledeiungen  ihre  begangenen  Missetaten  geleugnet.
7)  Von  dem  bösen  Geist  sich  umtaufen  lassen.  8)  Durch  ihre  Teufels-Salben  und  andere
zauberische  Mittel  Menschen  umgebracht  9,  darunter  2  ihrer  eigenen  Kinder.  9)  Sich  von
dem  leidigen  Teufel  auf  dem  Rücken  zwischen  den  Schulterblättern  bezeichnen  lassen.
10)  Behext  und  bezaubert  auf  unterschiedliche  weiß  24  Personen,  darunter  ihre  eigene
Mutter.  11)  An  unterschiedlichem  Vieh  durch  Beschmierung  ihrer  Salbe  umgebracht
8  Stück.  12)  Von  dem  Teufel  zu  verschiedenen  Malen  Geld  empfangen.  13)  In  Keller
und  verschlossene  Ort  gefahren.  14)  Etliche  Personen  Haar  in  den  Leib  gezaubert.  Man
sieht  aus  diesen  wenigen  Punkten,  die  sich  noch  bedeutend  vermehren  ließen,  wie  viel  die
menschliche  Phantasie  erfand,  um  die  Unglücklichen  zu  dem  zu  machen,  was  sie  sein  sollten.
Und  dieser  Aberglauben  erhielt  sich  lange,  beinahe  ein  Jahrhundert  lang  dauerten  die
Hexengerichte,  und  erst  als  der  schon  genannte  edle  und  mutige  Friedrich  von  Spee  seine
Stimme  nachdrücklich  gegen  alle  diese  Schandbarkeiten  erhob,  begann  man  die  ruhige
Vernunft  auch  hierin  walten  zu  lassen.