280  Der  dreihigjährige  Krieg.

Gustav  Wrangel  folgte  ihm  und  setzte  den  Krieg  glücklich  fort.  In  den  Rhein—
gegenden  fochten  die  französischen  Heere  unter  berühmten  Feldherren,  wie  Condé,  Turenne,
gegen  die  Oesterreicher  und  Bayern  und  in  Verbindung  mit  ihnen  durchzog  Wrangel
noch  in  den  letzten  Jahren  des  Krieges  die  bayrischen  Lande,  so  daß  der  Kurfürst  ge—
zwungen  war,  einen  Waffenstillstand  zu  schließen.  Auch  Brandenburg  hatte  dies  schon
vor  mehreren  Jahren  getan,  Dänemark  und  Sachsen  waren  dem  Beispiel  gefolgt.  So
stand  der  Kaiser  gegen  glückliche  Feinde  allein.  Das  Unglück  seiner  Waffen  rührte  in
diesen  letzten  Zeiten  vorzüglich  von  dem  Mangel  an  tüchtigen  Heerführern  her.  Die
besseren  waren  gefallen;  der  Kaiser  sah  sich  gezwungen,  sein  letztes  Heer  dem  von  den
Hessen  zu  ihm  übergetretenen  General  Melander  von  Holzapfel,  einem  Protestanten,
anzuvertrauen.  Die  Feinde  griffen  von  neuem  die  kaiserlichen  Erbstaaten  an;  der
schwedische  Feldherr  Königsmark  belagerte  Prag;  schon  hatte  er  die  sogenannte  kleine
Seite  eingenommen,  und  Wrangel  bereitete  sich  vor,  ihn  mit  seinem  Heere  zu  verstärken,
da  erscholl  das  Friedenswort  aus  Westfalen.

Der  Krieg  endigte  da,  wo  er  angefangen  hatte.  Während  Königsmark  1648  einen
Teil  Prags  eroberte,  kam  der  längst  ersehnte  Frieden  zu  Osnabrück  und  Münster  in
Westfalen  endlich  zu  Stande,  24.  Oktober  1648,  und  setzte  der  unsäglichen  Kriegsnot
ein  Ziel.

Der  weltfalische  Friede.

Die  vorzüglichsten  Bedingungen  dieses  wichtigsten  Friedens  sind:

1.  Frankreich  bekam  den  größten  Teil  von  Elsaß  und  das  Sundgau,  als  eine  vom
deutschen  Reich  ganz  unabhängige  Provinz;  Schweden  aber  wurde  deutscher
Reichsstand  und  erhielt  den  größten  Teil  von  Pommern,  die  Insel  Rügen  nebst
Bremen,  Verden  und  Wismar.  Ebenso  gut  wurden  die  Anhänger  Frankreichs
und  Schwedens  in  Deutschland  durch  Gebietsvergrößerungen  oder  Geld  entschädigt.
  So  bekam  Hessen-Kassel  die  Abtei  Hersfeld  nebst  600  000  Talern,
Brandenburg  erhielt  die  Stifte  Magdeburg,  Halberstadt,  Minden  usw.

2.  Der  Kurfürst  von  Bayern  behielt  zwar  die  Oberpfalz,  aber  die  Rheinpfalz
wurde  dem  Sohn  des  geächteten  Friedrich  zurückgegeben  und  für  ihn  eine  achte
Kur  geschaffen,  so  daß,  als  später  (1692)  das  Haus  Braunschweig-Hannover  zur
Kurwürde  erhoben  wurde,  die  Zahl  der  den  Kaiser  wählenden  Fürsten  auf
9  Stimmen  stieg.  —  Mecklenburg  erhielt  durch  die  rastlosen  und  klugen  Bemühungen
  von  Varnbülers  sein  voriges  Ländergebiet  wieder.

3.  Was  die  Religion  betrifft,  so  wurde  der  Augsburger  Religionsfriede  von  1555,
welcher  den  Lutheranern  oder  Augsburger  Konfessionsverwandten  Religions-=freiheit
  und  gleiche  Rechte  mit  den  Katholiken  in  Deutschland  zusicherte,  von
neuem  bestätigt,  und  nun  auch  auf  die  Reformation  ausgedehnt.  Inbezug  aber
auf  die  Ausübung  der  Religion  und  den  Besitz  der  Kirchengüter  wurde  festgesetzt,
  daß  das  Jahr  1642  als  Normaljahr  gelten  sollte.