282  Der  dreißigjährige  Krieg.

Und  dennoch  erhob  sich  dasselbe  —  ein  tröstlicher  Beweis  für  die  unverwüstliche
Tüchtigkeit  deutscher  Kraft  —  aus  der  unermeßlichen  Not  des  dreißigjährigen  Krieges
wieder  so,  daß  es  im  Laufe  der  Jahrhunderte  wieder  in  allen  Errungenschaften  des
geistigen  und  politischen  Lebens  jeden  Wettkampf  aufzunehmen  vermag.

Die  innere  Verfassung  Deutschlands  und  die  Kulturzuftdude
nach  dem  30  jährigen  Krieg.

Eine  niedersächsische  Nonne  hatte  vor  500  Jahren  prophezeit:  „Es  werden  die
Kaiser  von  ihrer  alten  Hoheit  herabsteigen,  ihr  Szepter  wird  zerbrechen  und  niemals
wieder  hergestellt  werden.  Der  Verfall  des  Reiches  wird  kommen,  und  jedes  Volk  und
jedes  Land  wird  sich  einen  König  setzen  und  sagen,  das  heilige  Reich  brachte  uus  mehr
Last  als  Ehre.“  „Wenn  je  in  der  deutschen  Geschichte,  sagt  Weber,  so  war  dies  Seherwort
  erfüllt  in  der  Periode  nach  dem  30  jährigen  Krieg,  in  den  staatsrechtlichen  Zuständen
Deutschlands,  wie  sie  der  westfälische  Frieden  geschaffen.  Die  Anstrengungen,  welche
noch  einmal  das  Haus  Habsburg  gemacht,  die  monarchischen  Bestandteile  der  Reichsverfassung
  zu  beleben  und  zusammenzufassen,  war  für  immer  gescheitert;  als  Herrscher
des  weiten  österreichischen  Ländergebiets,  nicht  als  Träger  der  heiligen  Krone  des  Reichs,
sprachen  sortan  die  Kaiser  ein  gebietendes  Wort  auf  der  Weltbühne.  Die  Zentralgewalt
war  vernichtet,  der  deutsche  Reichsstaat  aufgelöst.  Von  nun  an  wandelte  jedes  deutsche
Territorium  seine  eigenen  Wege,  die  Reichsstandschaft  schloß  sich  nach  innen  und  außen
zur  vollen  Landeshoheit  ab,  und  je  weniger  alle  diese  unzähligen  fürstlichen,  geistlichen,
städtischen,  ritterschaftlichen  Gebiete  die  innere  Fähigkeit  der  Staatsbildung  besaßen,  um
so  traurigeren  und  unwürdigeren  Zuständen  ging  das  zerbröckelte  deutsche  Gemeinwesen
entgegen,  zumal  in  einer  Zeit,  wo  sich  allenthalben  der  moderne,  straff  zentralisierte
nationale  Staat  über  die  ungebundenen  politischen  Bildungen  des  Mittelalters  erhob.
Die  staatsrechtliche  Form,  wie  sie  der  westfälische  Friede  für  Deutschland  schuf,  entsprach
ganz  dem  Zustande,  wie  ihn  die  Politik  der  fremden  Kronen,  insbesondere  der  französischen,
erstrebte;  ein  zur  ernsten  Gegenwehr,  zu  gemeinsamen  Unternehmungen  so  unfähiger
Nachbar  war  ja  ein  überaus  günstiges  Ziel  für  die  Eroberungssucht,  die  aggressiven
Gelüste,  denen  die  französische  Politik  seit  den  Tagen  Franz  I.  huldigte.  Bald  fehlte  es
nicht  an  Gelehrten,  wie  Kassan  und  Auberg,  welche  das  Recht  der  französischen  Krone
auf  den  größten  Teil  Deutschlands  geschichtlich  und  wissenschaftlich  zu  begründen  sich
erdreisteten.  Die  Hand  der  Fremden  ist  denn  auch  auf  jeder  Seite  des  Friedensvertrages
zu  erkennen.  Freilich  wurde  in  dem  westfälischen  Frieden  nichts  durchaus  Neues  geschaffen;
es  war  eine  Jahrhunderte  lange  Entwicklung,  die  hier  reichsgesetzliche  und  völkerrechtliche
Anerkennung  und  Besiegelung  fand.  Die  konföderative  Natur  des  Reiches  war  auch
schon  vorher  eine  praktisch  und  wissenschaftlich  festgestellte  Tatsache,  und  die  Versuche
Karls  V.  und  Ferdinands  lII.,  das  monarchische  Prinzip  wieder  zur  Geltung  zu  bringen,
zeigten  nur,  wie  fest  der  deutsche  Staatenbund  bereis  gewurzelt  war.  Wo  das  Reich
fortan  noch  als  politische  Einheit  auftrat,  war  es  nur  in  der  Form  einer  Assoziation
der  einzelnen  Landesherren.  Das  höchsie  Reichsgericht  beruhte  auf  ständischer  Grundlage,