Deutschland  bio  zum  Regierungsantritt  Friedrichs  d.  Gr.  301

Türken  fanden  in  der  Schlacht  ihren  Tod,  10  000  ertranken  in  der  Theiß  und  im  ganzen
sollen  kaum  2000  entkommen  sein.  Trotz  dieses  Sieges  mußte  dem  Kaiser  daran  liegen,
mit  der  Pforte  Frieden  zu  schließen.  Derselbe  kam  am  20.  Januar  1699  in  Karlowitz
zustande;  ganz  Siebenbürgen  sowie  alles  Land  zwischen  Donau  und  Theiß  fielen  an
Oesterreich,  und  der  Friede  von  Karlowitz  muß  als  Anfang  des  nun  immer  rascher  sich
entwickelnden  Verfalls  des  osmanischen  Reiches  betrachtet  werden.

Was  aber  den  Kaiser  bewog,  so  schnell  seinen  Frieden  mit  der  Pforte  zu  macheu,
das  war  die  Frage  der  spanischen  Erbfolge,  die  nun  wie  ein  Gewitter  drohend  am
politischen  Horizonte  stand.  Man  hatte  diese  Frage  im  Frieden  von  Ryswijk  unberührt
gelassen,  und  Frankreich  hatte  die  dadurch  gebotene  Frist  nicht  unbenutzt  gelassen,  um
durch  allerhand  diplomatische  Unterhandlungen  schon  jetzt  sich  den  Erfolg  dieser  Angelegenheit
  zu  sichern.

Der  Tod  Karls  II.  von  Spanien  mußte,  so  wie  die  Dinge  lagen,  der  Beginn  langdauernder
  Streitigkeiten  werden.  Der  Ryswijker  Friede  hatte  die  spanische  Erbfolge  nicht
erwähnt.  Frankreich  hatte  schon  seit  einem  halben  Jahrhundert  alles  Mögliche  getan,
um  diese  Erbschaft  für  sich  zu  gewinnen.  Am  allerwenigsten  glaubte  man  dort  irgend
einem  der  andern  Staaten  ein  Vorrecht  einräumen  zu  dürfen;  allein  auch  der  deutsche
Kaiser  wollte  von  einer  Bereicherung  anderer  Fürsten  dadurch  nichts  wissen,  der  Oranier
hatte  ihm  versprochen,  seinem  jüngeren  Sohn  Karl  eventuell  zur  Nachfolge  zu  verhelfen,
später  aber  seine  Absicht  geändert  und  dem  bayrischen  Kurprinzen  Joseph  Ferdinand  die
spanische  Krone  zuzuwenden  gesucht.

„Es  war  vorauszusehen,“  erzählt  Weber,  „daß  Ludwig  nicht  verfehlen  würde,  die
dynastischen  Ansprüche  seines  Hauses  bei  der  Erledigung  des  spanischen  Thrones  geltend
zu  machen,  wie  er  oft  genug  kundgegeben,  und  bei  dem  schwankenden  unsicheren  Erbfolgerecht
  war  es  ganz  natürlich,  daß  er  ein  gewichtiges  Wort  mitzureden  habe.  Wir
wissen,  daß  weder  er  selbst  noch  das  Pariser  Parlament  die  Verzichtleistung  der  Königin
Maria  Theresia  anerkannt  hatte,  da  niemand  die  Rechte  seiner  Nachkommen  veräußern
und  ein  Reichsgesetz  nicht  durch  willkürliche  Bestimmung  beseitigt  werden  könne.  Und
war  denn  die  Erbberechtigung  des  Kaisers  Leopold  außer  allen  Zweifel  gestellt?  Allerdings
  hatte  König  Philipp  IV.,  als  er  seine  zweite  Tochter  Margarethe  dem  österreichischen
  Verwandten  in  die  Ehe  gab,  ihr  und  ihrer  Nachkommenschaft  die  Erbfolge
zugesichert.  Allein  die  Kaiserin  war  tot,  ihre  einzige  Tochter  Maria  Antonia  hatte  ihrem
Gemahl,  den  bayrischen  Kurfürsten  Max  Emanuel,  im  tötlichen  Wochenbett  ein  Söhnchen
geboren,  dem  nach  der  Abstammung  und  nach  der  Bestimmung  des  Großvaters  somit
das  nächste  Anrecht  zustand.  Wohl  hatte  Leopold  die  Tochter  dahin  gebracht,  daß  auch
sie  bei  ihrer  Verheiratung  ihren  Erbansprüchen  entsagte,  aber  dabei  wiederholte  sich  derselbe
  Einwand.  Maria  Antonia  konnte  nach  dem  erwähnten  Grundsatz  so  wenig  ihre
Nachkommenschaft  der  erblichen  Rechte  berauben,  als  ihre  Tante.  Die  Söhne  des  Kaisers
Leopold  von  einer  anderen  Gemahlin  hatten  somit  gesetzlich  kein  besseres  Recht,  als  die
Nachkommen  Ludwigs  XIV.  Da  lag  es  denn  nahe,  daß  bei  der  großen  Bedeutung  der
Erbfolgefrage  für  den  Frieden  und  das  Gleichgewicht  Europas  die  unbeteiligten  Mächte
eine  Verständigung  und  friedliche  Lösung  herbeizuführen  suchten.  Niemand  aber  hatte
ein  höheres  Interesse,  daß  kein  anderer  Großstaat  in  Spanien  einen  überwiegenden  Einfluß
  gewinne  als  England  und  Holland.  Seit  dem  wirtschaftlichen  Verfall  des  spanischen
Reiches  hatten  die  beiden  Seevölker  den  Warenumsatz  in  allen  Teilen  der  Monarchie  in