396  Das  Zeitalter  der  Befreinugskriege.

schwerer  Schlag  getroffen.  Am  19.  Juli  1810  war  die  Königin  Luise  gestorben.  Ihre
letzten  Sorgen  noch  hatten  dem  Vaterland  gegolten,  Hardenbergs  Rückkehr  war  zum  Teil
ihr  Werk.  Dem  Witwer  blieb  eine  namenlose  Wehmut  im  Herzen  zurück;  niemals
konnte  er  der  Entschlafenen  vergessen,  niemals  hat  er  das  volle  freudige  Gefühl  der
Lebenslust  wieder  gefunden.  Das  trenue  Volk  trauerte  mit  ihm.  So  viel  Raub,  Hohn
und  Schmach  hatte  man  ertragen,  und  nun  war  sie  auch  noch  hingegangen,  zu  Tode
gequält  von  dem  rohen  Sieger,  die  holdeste  und  edelste  der  deutschen  Frauen.  Die  alte
fromme  Ehrfurcht  der  Germanen  vor  der  Würde  des  Weibes  ward  wieder  rege,  mit
schwärmerischer  Andacht  schaute  dies  romantische  Geschlecht  zu  dem  Bilde  der  Verklärten
empor,  und  zu  allen  zornigen  Gedanken,  die  der  preußischen  Jugend  das  Herz  bewegten,
gesellte  sich  jetzt  noch  der  Entschluß,  den  Schatten  dieser  hohen  Frau  zu  rächen.  Auf  aller
Lippen  war  das  stolze  Wort,  das  sie  einst  in  den  Tagen  der  höchsten  Not  gesprochen:
„Wir  gehen  unter  mit  Ehren,  geachtet  von  Nationen,  und  werden  ewig  Freunde  haben,
weil  wir  sie  verdienen.“

Hardenberg  verstand  es,  sich  leicht  und  schnell  einzuarbeiten.  Aber  ihm  fehlte
das  liebevolle  Eingehen  in  Einzelheiten,  die  allein  den  richtigen  Verwaltungsbeamten
machen,  ein  vornehmer  Dilettantismus  sagte  ihm  weit  mehr  zu.  Seine  Stärke  lag  in
der  diplomatischen  Tätigkeit  und  hier  verstand  er  mit  sicherem  Blick  den  rechten  Augenblick
  abzuwarten,  in  den  peinlichsten  Lagen  immer  einen  neuen  Ausweg  zu  finden  und
immer  sein  Ziel  im  Auge  zu  behalten.  Dieses  Ziel  war  ihm  nun  freilich  nicht  bestimmt
durch  irgend  eine  phantastische  Deutschtümelei;  im  Gegensatz  zu  Stein  rechnete  er  immer
nur  mit  dem  gegebenen  preußischen  Staate,  und  nur  ein  Bund  mit  Oesterreich  war  das
Mittel,  um  der  napoleonischen  Herrschaft  ein  Ende  zu  machen.  Nach  seiner  Zurückberufung
  war  ihm  namentlich  daran  gelegen,  sich  eine  unbedingte  Machtvollkommenheit
  auszuwirken.  Nicht  allein  daß  er  Staatskanzler  wurde,  er  erhielt  auch  die  oberste
Leitung  des  gesamten  Staatswesens,  übernahm  unmittelbar  die  Ministerien  des  Innern
und  der  Finanzen,  und  nur  die  Justiz  und  das  Militärwesen  blieben  unabhängig  von
ihm.  Seine  erste  Sorge  ging  natürlich  auf  Abtragung  der  Kontribution  und  die  Wiederherstellung
  des  Finanzwesens,  und  hier  namentlich  zeigte  es  sich,  wie  sehr  ihm  die  Sicherheit
  Steins  abging.  Eine  Luxussteuer  und  eine  Konsumationssteuer  wurden  angeordnet,
daneben  suchte  er  durch  Säkularisation  aller  geistlichen  Güter  der  Finanznot  abzuhelfen.
Diesen  Maßregeln  folgte  sodann  eine  allgemeine  Gewerbesteuer  und  eine  sehr  humane
Gesindeordnung.  Daß  er  dabei  beinahe  überall  auf  Widerstand  stieß,  läßt  sich  begreifen,
namentlich  erschien  dem  Adel  eine  gleichmäßige  Besteuerung  aller  Stände  ein  DTing  der
Unmöglichkeit.  Um  das  Volk  deswegen  von  der  Notwendigkeit  des  Geschehenen  zu  überzeugen,
  eröffnete  er  am  23.  Februar  1811  eine  Landes-Deputierten-Versammlung  in
Berlin,  deren  Mitglieder  direkt  von  der  Krone  ernannt  wurden.  Daß  in  derselben  acht
bäuerliche  Deputierte  sein  sollten,  das  galt  als  eine  unerhörte  Neuerung  und  rief  einen
Sturm  der  Entrüstung  hervor.  Allein  es  zeigte  sich  bald,  daß  die  Versammlung  von
keinerlei  praktischen  Vorteil  für  die  Reform  des  Staats  war,  und  Hardenberg  sah  ein,
daß  alle  diese  Bewegungen  direkt  von  der  Krone  ausgehen  müßten  um  Bedeutung  zu
erlangen.  So  tat  er  denn  bei  den  beiden  nächsten  Gesetzen,  demjenigen  über  die  allgemeine
  Gewerbefreiheit  und  demjenigen  über  die  Regelung  der  bäuerlichen  Verhältnisse.
Hieran  schloß  sich  dann  am  11.  März  1812  die  Emanzipation  der  Juden  an,  die  bleibende
  Familiennamen  annehmen  und  sich  der  allgemeinen  Wehrpflicht  unterwerfen  mußten.