Der  Wiener  Kongreß.  1  433

—
——

Teilung  Sachsens  vertraut  zu  machen,  und  anfangs  Februar  1815  kam  eine  definitive
Verständigung  über  die  sächsisch-polnische  Frage  zustande.

Preußen  erhielt  die  Hälfte  von  Sachsen  mit  Torgau,  Merseburg,  Naumburg,  Zeitz
und  anderen  Städten,  mit  Ausnahme  von  Leipzig;  ein  Teil  des  Großherzogtums  Warschau
mit  Danzig,  Schwedisch-Vorpommern  mit  Rügen,  die  alten  Besitzungen  in  Westfalen,
sowie  das  Großherzogtum  Niederrhein  fielen  ihm  zu.  Oesterreich  erhielt  außer  seinem
alten  Besitztum  Mailand,  das  ihm  im  Frieden  von  Campo  Formio  übergebene  Venetien,
die  illyrischen  Provinzen  Salzburg,  Tyrol  und  Galizien.

lim  im  Norden  gegen  Frankreich  geschützt  zu  sein,  beschloß  man  die  Vereinigung
Hollands  und  Belgiens  zu  einem  Königreich  der  Niederlande,  in  welchem  Wilhelm  von
Oranien  als  souveräner  König  eingesetzt  werden  sollte.  In  Italien  bekamen  die  von
Frankreich  ihrer  Fürstentümer  beraubten  Fürstenhäuser  dieselben  wieder  ungeschmälert
zurück.  Großbritannien  wußte  sich  durch  den  Besitz  von  Gibraltar  und  die  Erwerbung
von  Malta  die  Herrschaft  im  mittelländischen  Meere  zu  sichern,  die  besten  holländischen
Kolonien  blieben  ihm,  ebenso  wie  die  französischen  Besitzungen  in  der  westindischen  Inselwelt.
  Der  Thron  von  Spanien  wurde  an  König  Ferdinand  VII.  zurückgegeben,  und  in
Portugal  trat  die  Familie  der  Braganza  wieder  in  ihre  Rechte.

Rußland  hatte  sich  durch  Finnland,  Bessarabien,  einen  Teil  der  Moldau  und  andere
Besitzungen  gestärkt;  in  dem  mit  ihm  als  Königreich  Polen  verbundenen  Großherzogtum
Warschau  führte  Alexander  eine  freie  konstitutionelle  Verfassung  ein;  Krakau  wurde  ein
Freistaat  unter  dem  Schutze  Oesterreichs,  Rußlands  und  Preußens,  während  man  über
die  Orientfrage  nicht  ins  Reine  kommen  konnte.

Noch  aber  war  die  Frage  nicht  entschieden,  wie  sich  Deutschland  in  seiner  Gesamtheit
konstituieren  werde.  Die  Nation,  nachdem  sie  solche  Opfer  gebracht,  verlangte  etwas
anderes  als  eine  Reihe  lose  zusammenhängender  Staaten,  allein  in  welcher  Weise  man
dieselben  fest  und  innig  vereinigen  sollte,  darüber  waren  die  Ansichten  die  verschiedensten.
Man  hatte  die  Angelegenheit  der  deutschen  Verfassung  einem  Fünfer-Ausschuß:  Oesterreich,
Preußen,  Bayern,  Hannover  und  Württemberg  übertragen.  Allein  so  frisch  auch  dessen
Verhandlungen  mit  dem  „konzentrierten“  Entwurf  begonnen  hatten,  so  kamen  dieselben
doch  immer  mehr  ins  Stocken  und  erst  die  Kleinstaaten  brachten  die  Verfassungsfrage
wieder  in  Fluß.  Neunundzwanzig  souveräne  Fürsten  und  freie  Städte  übergaben  den
Großmächten  eine  Note,  welche  ihre  Rechte,  an  der  Vereinbarung  der  Bundesverfassung
teilzunehmen,  feststellte,  an  der  Spitze  des  Bundes  einen  Kaiser  begehrte  und  die  Notwendigkeit
  landständischer  Verfassungen  anerkannte.  So  hoch  auch  das  Ziel  war,  welches
dieses  Programm  verfolgte,  so  hatte  es  einstweilen  doch  kein  Resultat,  und  erst  im
folgenden  Jahre  nahm  man  die  Verfassungsfrage  wieder  ernstlich  auf.  Am  8.  Juni  1815
kamen  endlich  die  Bundesakte  zum  Abschluß  und  wurden  als  Bestandteil  der  Wiener
Kongreßakte  unter  den  Schutz  der  europäischen  Mächte  gestellt.  Die  Zahl  der  Bundesstaaten
  war  39,  die  sich  indessen  im  Laufe  der  Zeiten  durch  Ländervereinigung  auf  35
reduzierte.  Das  Organ  der  Bundesgewalt  war  der  Bundestag,  der  in  Frankfurt  seinen
Sitz  hatte;  den  Vorsitz  in  der  Bundesversammlung  sowie  die  Vertretung  des  Bundes  nach
außen  hatte  Oesterreich  übernommen.

„So  entstand“,  sagt  Treitschke,  „in  Uebereinstimmung  mit  der  öffentlichen  Meinung,
die  Bundesakte,  die  unwürdigste  Verfassung,  welche  je  einem  großen  Kulturvolk  von  eingeborenen
  Herrschern  aufgelegt  ward,  ein  Werk,  in  mancher  Hinsicht  noch  kläglicher  als

Ebner,  Illustrierte  Geschichte  Deulschlands.  29