448  Gürungen  und  Klärnngen  in  Benutschland.

1822,  auf  denen  Fürsten  und  Diplomaten  gegen  die  revolutionären  Ereignisse  in  Europa
gemeinsame  Maßregeln  trafen,  ließen  dann  die  heilige  Allianz  immer  mehr  als  nur  zur
Unterdrückung  jeder  freiheitlichen  Bewegung  bestimmt  erscheinen.

In  den  deutschen  Klein=  und  Mittelstaaten  wuchs  ein  ernster  Widerstand  gegen  das
Metternich'sche  System  empor.  Das  Versprechen,  daß  in  allen  deutschen  Ländern  ständische
Verfassungen  eingeführt  werden  sollten,  zögerten  die  Großmächte  einzulösen.  Nassau,
Weimar,  Bayern  und  Baden  mit  Württemberg  taten  dies  auf  eigene  Faust,  und  so  kam
es  bald,  daß  die  kleineren  Staaten  als  die  freieren  erschienen,  und  so  entwickelte  sich,  gestützt
  auf  die  konstitutionellen  Bestrebungen  der  eigenen  Volksvertretung  und  aufmerksam
auf  alle  derartigen  Kämpfe,  die  namentlich  in  England  und  Frankreich  stattfanden,  jene
allgemeine  freisinnige  Richtung,  die  als  Liberalismus  besonders  das  südliche  und  westliche
Deutschland  beherrschte.  So  war  es  begreiflich,  daß  die  Julirevolution  in  Frankreich
(1830)  durch  welche  die  Bourbonen  entthront  wurden,  und  der  Herzog  von  Orleans,
Ludwig  Philipp,  König  der  Franzosen  wurde,  auch  in  Deutschland  die  Geister  in  Aufregung
  versetzte.  Weniger  geschah  dies  freilich  in  Preußen  und  Oesterreich  als  in  den
kleineren  Staaten.  Besonders  in  Baden,  Darmstadt  und  Rheinbayern  gab  sich  eine
revolutionäre  Erregung  kund,  die  in  dem  sogenannten  Hambacher  Fest  (1832)  und
in  dem  unsinnigen  sogenannten  Frankfurter  Attentat  gegen  die  Bundesversammlung.
Auch  in  Braunschweig,  Hessen  und  Sachsen  kam  es  zu  Unruhen,  aber  Metternich  wußte
alle  niederzuhalten,  und  so  schien  die  Ruhe  äußerlich  wieder  hergestellt.  In  Deutschland
schien  eine  Revolution  völlig  ausgeschlossen,  allein  die  Erregung  blieb  dennoch  eine  große,

und  wenn  jetzt  das  ewig  unruhige  Frankreich  den  Anstoß  gab,  dann  konnte  Schlimmeres
passieren,  als  was  im  Jahre  1830  geschehen  war.

Dreußen  unter  Friedrich  Wilkelm  III.  und  der  Beginn  der  Regierung
Friedrich  Wilhelms  IV.  1815—  1848.

Vor  allen  anderen  Staaten  bedürfte  nun  Preußen  des  Friedens  und  der  Ordnung
und  Friedrich  Wilhelm  III.  (1797—1840)  ließ  es  denn  auch  seine  erste  Aufgabe  sein,
diese  zu  festigen.  Freilich  dem  unheilvollen  Einfluß  Metternichs  konnte  auch  er  sich  nicht
ganz  entziehen,  und  so  kam  es,  daß  Männer,  wie  Stein,  Gneisenau  u.  a.  die  nach  der
Erhebung  Deutschlands  noch  Großes  hätten  leisten  können,  mehr  und  mehr  vom  Schauplatz
  verschwanden.  Besonders  schlimm  war  es,  daß  Metternich  auch  seinen  Einfluß  auf
die  innerstaatliche  Entwicklung  Preußens  geltend  machte.  Am  22.  Mai  1815  hatte  der
König  eine  reichsständische  Verfassung,  die  schon  Stein  beabsichtigt  hatte,  in  Aussicht  gestellt.
  Zwar  sollten  die  Reichsstände  nicht  vom  Volke  gewählt,  sondern  aus  den
umgestalteten  Provinzialständen  genommen  werden,  und  sie  sollten  auch  nur  beraten,
nicht  beschließen.  Aber  trotzdem  wäre  Preußen  damit  in  die  Reihe  der  Verfassungsstaaten
  eingetreten,  und  hätte  nicht  als  das  Land  der  starren  Reaktion  in  dem  liberalen
Süddeutschland  verschrieen  werden  können.  Allein  von  allem  dem  schreckte  Metternich
den  König  ab,  so  daß  dieser  die  Berufung  von  Reichsständen  vertagte,  und  nur  Provinzial-