450  Härungen  und  Klärungen  in  Beutschland.

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langen.  Nachdem  die  Gewährung  dieser  Forderungen  von  den  meisten  Regierungen
zugesagt  worden,  erließen  die  Führer  der  liberalen  Partei  von  Heidelberg  aus  einen
Aufruf  an  das  deutsche  Volk,  in  welchem  sie  die  Mitglieder  der  verschiedenen  Ständekammern
  und  sonstige  Wortführer  des  Liberalismus  zu  einer  Zusammenkunft  nach
Frankfurt  einluden,  um  über  die  zugesagte  Volksvertretung  bei  dem  Bunde  zu  beraten.
Dieser  Einladung  folgend,  fanden  sich  daselbst  am  31.  März  fünshundert  Männer  aus
allen  Teilen  Deutschlands,  besonders  aus  den  Rheinlanden,  Schwaben  und  Franken  zu
dem  sogenannten  „Vorparlament"  ein,  durch  welches  die  Einberufung  einer  von  dem
gesamten  deutschen  Volk  frei  zu  wählenden  „konstituierenden  Nationalversammlung-“  beschlossen
  wurde.  Nachdem  die  betreffenden  Wahlen  mit  Genehmigung  der  verschiedenen
Regierungen  stattgefunden,  wurde  am  18.  Mai  1848  das  „deutsche  Parlament“  in  der
Paulskirche  zu  Frankfurt  a.  M.  eröffnet,  und  der  hessisch-darmstädtische  Staatsmann  Heinrich
von  Gagern  zum  Präsidenten  desselben  gewählt.

Um  in  die  Leitung  der  deutschen  Angelegenheiten  die  nötige  Einheit  zu  bringen,
ernannte  das  Parlament  den  allgemein  beliebten  Erzherzog  Johanu  von  Oesterreich
zum  „Reichsverweser“  und  mit  seinem  Amtsantritt,  sowie  seinem  Einzug  in  Frankfurt
am  11.  Juli  erlosch  die  Wirksamkeit  des  Bundestags.

Während  nun  das  neue  Parlament  über  die  Reichsverfassung  beratschlagte,  suchte
die  in  demselben  nur  schwach  vertretene  republikanische  Partei  durch  stürmische  Volksversammlungen
  in  der  Umgegend  für  ihre  Zwecke  zu  agitieren  und  erregte,  um  das
Parlament  einzuschüchtern,  am  18.  September  in  Frankfurt  selbst  einen  Aufstand,  bei
welchem  zwei  Abgeordnete,  der  General  Auerswald  und  der  Fürst  Lichnowsky,  in  schaudererregender
  Weise  ermordet  wurden.  Nur  mit  Hilfe  der  aus  Mainz  herübergezogenen
Truppen  konnte  die  Ruhe  hergestellt  werden.

Nachdem  im  Dezember  1848  die  von  dem  Parlamente  festgesetzten,  in  ihren  Aenderungen
  den  Ideen  der  französischen  Nationalversammlung  vom  Jahre  1789  entsprechenden
Grundrechte  des  deutschen  Volkes  verkündet,  aber  nur  von  den  kleineren  Staaten  anerkannt
  worden,  entschied  sich  die  Versammlung  im  März  1849  für  die  Herstellung  eines
erblichen,  deutschen  Kaisertums,  und  ernannte  den  König  Friedrich  Wilhelm  IV.  von
Preußen  mit  einer  Mehrheit  von  42  Stimmen  zum  deutschen  Erbkaiser.  Dieser  lehnte
jedoch  die  Kaiserkrone  ab,  indem  er  weder  dem  Parlament  das  Recht  zuerkannte,  dieselbe
eigenmächtig  zu  vergeben,  noch  geneigt  war,  sich  mit  der  beschränkten  Macht  zu  begnügen,
welche  die  Reichsverfassung  dem  Reichsoberhaupte  verlieh.  Schon  vorher  hatte  Oesterreich
  unter  Protest  gegen  die  Reichsverfassung  seine  Abgeordneten  zurückberufen.  Preußen,
Hannover  und  Sachsen  taten  das  Gleiche,  während  aus  den  übrigen  deutschen  Staaten
viele  Abgeordnete  freiwillig  aus  dem  Parlamente  austraten,  weil  dasselbe  immer  mehr
der  Revolution  zusteuerte,  die  in  der  Tat  auch  in  verschiedenen  Staaten  zum  offenen
Ausbruch  kam.

Schon  im  April  1848  war  in  Baden,  während  das  Vorparlament  in  Frankfurt
tagte,  durch  zwei  Ständemitglieder  dieses  Landes,  die  Advokaten  Hecker  und  Struwe  eine
republikanische  Schilderhebung  veranstaltet,  die  Ordnung  jedoch  durch  badische  und  hessische
Truppen  rasch  wieder  hergestellt  worden.  Weit  gefährlicher  drohte  der  Aufstand  zu
werden,  der  am  2.  Mai  1849  in  der  bayerischen  Rheinpfalz  ausbrach,  da  ein  großer
Teil  der  dortigen  Truppen  zu  den  Aufständischen  überging.  Fast  gleichzeitig  erfolgte  in
Baden  der  Arsbruch  der  längst  vorbereiteten  Revolution,  welcher  die  Regierung  angeblich