468  Deutschland  in  den  Jahren  1866—1870.

beschloß,  sich  zum  Kriege  gegen  Preußen  zu  rüsten,  ist  der  Bundesbruch  vollzogen  und
das  alte  Bundesverhältnis  zerrissen.

„Nur  die  Grundlage  des  Bundes,  die  lebendige  Einheit  der  deutschen  Nation  ist
geblieben,  und  es  ist  die  Pflicht  der  Regierungen  und  des  Volkes,  für  diese  Einheit  einen
neuen  lebenskräftigen  Ausdruck  zu  finden.

„Für  Preußen  verbindet  sich  damit  die  Pflicht  zur  Verteidigung  seiner  durch  seinen
Beschluß  und  durch  die  Rüstungen  seiner  Gegner  bedrohten  Unabhängigkeit.  Indem  das
preußische  Volk  zur  Erfüllung  dieser  Pflicht  seine  Gesamtkraft  aufbietet,  bekundet  es  zugleich
  den  Entschluß,  für  die  im  Interesse  einzelner  bisher  gewaltsam  gehemmte  nationale
Entwickelung  Deutschlands  den  Kampf  aufzunehmen.

„In  diesem  Sinne  hat  Preußen  sofort  nach  Auflösung  des  Bundes  den  Regierungen
ein  neues  Bündnis  auf  die  einfachen  Bedingungen  des  gegenseitigen  Schutzes  und  der
Teilnahme  an  den  nationalen  Bestrebungen  angeboten.  Es  verlangte  nichts  als  Sicherung
des  Friedens  und  zu  diesem  Behufe  sofortige  Berufung  des  Parlaments.

„Seine  Hoffnung  auf  Erfüllung  dieses  gerechten  und  mäßigen  Verlangens  ist
getäuscht  worden.  Das  Anerbieten  Preußens  ist  abgelehnt  und  letzteres  damit  genötigt
worden,  nach  der  Pflicht  der  Selbsterhaltung  zu  verfahren.  Feinde  oder  zweifelhafte
Freunde  kann  Preußen  an  seiner  Grenze  und  zwischen  seinen  Grenzen  in  einem  solchen
Augenblick  nicht  dulden.

„Indem  die  preußischen  Truppen  die  Grenzen  überschreiten,  kommen  sie  nicht  als
Feinde  der  Bevölkerung,  deren  Unabhängigkeit  Preußen  achtet  und  mit  deren  Vertretern
es  in  der  deutschen  Nationalversammlung  gemeinsam  die  künftigen  Geschick  des  deutschen
Vaterlands  zu  beraten  hofft!“

Oesterreich  aber  verkündete  seinen  Völkern:

„Mitten  in  dem  Werke  des  Friedens,  das  Ich  unternommen,  um  die  Grundlagen
zu  einer  Verfassungsreform  zu  legen,  welche  die  Einheit  und  Machtstellung  des  Gesamtreichs
  festigen,  den  einzelnen  Ländern  und  Völkern  aber  ihre  freie  innere  Entwicklung
sichern  sollte,  hat  Meine  Regentenpflicht  Mir  geboten,  Mein  ganzes  Heer  unter  die  Waffen
zu  rufen.

„An  den  Grenzen  des  Reichs,  im  Süden  und  Norden,  stehen  die  Armeen  zweier
verbündeten  Feinde,  in  der  Absicht,  Oesterreich  in  seinem  europäischen  Machtbestande  zu
erschüttern.  Keinem  derselben  ist  von  Meiner  Seite  ein  Anlaß  zum  Krieg  gegeben  worden.
Die  Segnungen  des  Friedens  Meinen  Völkern  zu  erhalten,  habe  Ich,  dessen  ist  Gott
der  Allwissende  mein  Zeuge,  immer  für  eine  Meiner  ersten  und  heiligsten  Regentenpflichten
angesehen  und  getreu  sie  zu  erfüllen  getrachtet.

„Allein  die  eine  der  beiden  feindlichen  Mächte  bedarf  keines  Vorwands;  lüstern
auf  den  Raub  von  Teilen  Meines  Reichs,  ist  der  günstige  Zeitpunkt  für  sie  der  Anlaß
zum  Krieg.  Verbündet  mit  den  preußischen  Truppen,  die  uns  als  Feinde  nunmehr  gegenüberstehen,
  zog  vor  zwei  Jahren  ein  Teil  Meines  treuen  und  tapferen  Heeres  an  die
Gestade  der  Nordsee.  Ich  bin  diese  Waffengenossenschaft  mit  Preußen  eingegangen,  um
vertragsmäßige  Rechte  zu  wahren,  einen  bedrohten  deutschen  Volksstamm  zu  schützen,  das
Unheil  eines  unvermeidlichen  Krieges  auf  seine  engsten  Grenzen  einzuschränken  und  in  der
innigen  Verbindung  der  zwei  mitteleuropäischen  Großmächte  —  denen  vorzugsweise  die
Aufgabe  der  Erhaltung  des  europäischen  Friedens  zuteil  geworden  —  zum  Wohle  Meines
Reichs,  Deutschlands  und  Europas  eine  solche  dauernde  Friedensgarantie  zu  gewinnen.