482  Deutschland  in  den  Jahren  1866—1870.

scheidung  durch  die  Waffen  suchen  solle;  man  begann  nun  mit  den  einzelnen  Staaten
die  Friedensunterhandlungen,  die  sich  freilich,  da  man  in  Süddeutschland  immer  noch
auf  Napoleon  hoffte,  sehr  in  die  Länge  zogen.  Nur  der  Großherzog  von  Baden  wollte
von  französischer  Vermittlung  nichts  wissen;  von  allen  Seiten  liefen  in  Paris  Bittgesuche
ein,  allein  Napoleon  wollte  auch  seinen  Lohn  für  seine  Bemühungen  haben,  und
Benedetti  erhielt  den  Befehl,  Abtretungen  am  Rhein  zu  verlangen.  Als  er  vernahm,  daß
der  König  ein  solches  Verlangen  rundweg  abschlage,  drohte  er  mit  Krieg,  allein  Bismarck
ließ  sich  auch  dadurch  nicht  schrecken.  Napoleon  hielt  es  nun  für  geraten,  seinen  Plan
fahren  zu  lassen,  seine  Vergrößerungsgedanken  gab  er  jedoch  nicht  auf,  wandte  aber  nun
seine  Blicke  auf  Belgien  und  Luxemburg.

Den  deutschen  Staaten  gegenüber  wußte  Bismarck  aus  diesen  französischen  Forderungen
bedeutende  Vorteile  zu  ziehen.  Die  süddeutschen  Staaten  wußten  wohl,  daß  sie  an  Frankreich
  Entschädigungen  hätten  entrichten  müssen,  und  beeilten  sich  demnach  mit  Preußen
Frieden  zu  schließen,  ja  auch  ein  geheimes  Schutz=  und  Trutzbündnis  einzugehen,  demgemäß
  im  Fall  eines  Kriegs  dem  König  von  Preußen  der  Oberbefehl  übertragen  werden
sollte.  Am  13.  August  unterzeichnete  Württemberg,  am  17.  Baden,  am  22.  Bayern  die
beiden  Verträge.  Es  waren  mäßige  Summen,  die  alle  drei  Staaten  zu  zahlen  hatten,
Hessen-Darmstadt  kam  schlechter  weg,  am  spätesten  fügte  sich  Sachsen.

Am  23.  August  wurde  in  Prag  der  Friede  unterzeichnet.  Die  hauptsächlichsten
Artikel  lauteten:

I.  Es  soll  in  Zukunft  und  für  beständig  Friede  und  Freundschaft  zwischen  Seiner
Majestät  dem  Könige  von  Preußen  und  Seiner  Majestät  dem  Kaiser  von  Oesterreich,
sowie  zwischen  deren  Erben  und  Nachkommen  und  den  beiderseitigen  Staaten  und  Untertanen
  herrschen.

IV.  Seine  Majestät  der  Kaiser  von  Oesterreich  erkennt  die  Auflösung  des  bisherigen
  deutschen  Bundes  an  und  gibt  seine  Zustimmung  zu  einer  neuen  Gestaltung
Deutschlands  ohne  Beteiligung  des  österreichischen  Kaiserstaates.  Ebenso  verspricht  Seine
Majestät  das  engere  Bundesverhältnis  anzuerkennen,  welches  Seine  Majestät  der  König
von  Preußen  nördlich  von  der  Linie  des  Mains  begründen  wird,  und  erklärt  sich  damit
einverstanden,  daß  die  südlich  von  der  Linie  gelegenen  Staaten  in  einen  Verein  zusammentreten,
  dessen  nationale  Verbindung  mit  dem  Norddeutschen  Bunde  der  näheren
Verständigung  zwischen  beiden  vorbehalten  bleibt  und  der  eine  unabhängige  internationale
Existenz  haben  wird.

V.  Seine  Majestät  der  Kaiser  von  Oesterreich  überträgt  auf  Seine  Majestät  den
König  von  Preußen  alle  seine  im  Wiener  Frieden  vom  30.  Oktober  1864  erworbenen
Rechte  auf  die  Herzogtümer  Schleswig  und  Holstein  mit  der  Maßgabe,  daß  die  Bevölkerung
  der  nördlichen  Distrikte  von  Schleswig,  wenn  sie  durch  freie  Abstimmung  den
Wunsch  zu  erkennen  geben,  mit  Dänemark  vereinigt  zu  werden,  an  Dänemark  abgetreten
werden  sollen.

XI.  Seine  Majestät  der  Kaiser  von  Oesterreich  verpflichtet  sich  behufs  Deckung
eines  Teils  der  für  Preußen  aus  dem  Krieg  erwachsenen  Kosten  an  Seine  Majestät  den
König  von  Preußen  die  Summe  von  vierzig  Millionen  preußischer  Taler  zu  zahlen.
Von  dieser  Summe  soll  jedoch  der  Betrag  der  Kriegskosten,  welche  Seine  Majestät  der
Kaiser  von  Oesterreich  laut  Artikel  XII  des  gedachten  Friedens  vom  30.  Oktober  1864
noch  an  die  Herzogtümer  Schleswig  und  Holstein  zu  fordern  hat,  mit  fünfzehn  Millionen