484  Deutschland  in  den  Zahren  1866—1870.

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welche  zu  Preußen  hinzukommt,  in  deutscher  Sitte  und  Bildung  gleichartig  und  einig
und  durch  die  wichtigsten  geistigen  und  äußeren  Lebensbeziehungen  bereits  mit  Preußen
nahe  verbunden  ist,  so  daß  die  Verschmelzung  derselben  mit  den  älteren  Landesteilen  verhältnismäßig
  kurze  Zeit  erfordern  wird.

„So  hat  denn  der  preußische  Staat,  so  lange  er  besteht,  noch  niemals  eine  so
bedeutende  und  in  jeder  Beziehung  wichtige  Vergrößerung  erhalten  wie  durch  den  letzten
Feldzug.  Während  Preußen  seine  durch  Friedrich  den  Großen  geschaffene  Stellung  als
Großmacht  bisher  nur  durch  die  äußerste  Anspannung  aller  Volkskräfte  aufrecht  erhalten
konnte,  hat  es  jetzt  durch  die  Ausfüllung  und  Abrundung  seines  Ländergebiets  in  Nordund
  Mitteldeutschland  erst  die  wahrhaft  naturgemäße  Grundlage  einer  Großmacht  an
Land  und  Leuten  gewonnen  und  wird  nunmehr  mit  gehobener  Zuversicht  dem  Gange
der  Ereignisse  ringsum  folgen  um  nötigenfalls  das  Gewicht  seiner  verstärkten  Macht  in
die  Wagschale  der  Entscheidung  werfen  zu  können.

„So  groß  und  gewaltig  aber  schon  dieser  Erfolg  für  Preußens  unmittelbare  Macht
ist,  so  ist  es  doch  nicht  das  einzige,  ja  nicht  einmal  das  bedeutendste  Ergebnis  des
wunderbar  glücklichen  Krieges:  größer  und  wichtiger  noch  als  die  Ausdehnung  und  Erweiterung
  des  preußischen  Staates  selber  ist  die  Befestigung  und  Erhöhung  der  preußischen

Machtstellung  in  Deutschland  und  damit  zugleich  der  nationalen  Macht  des  deutschen
Baterlandes.“

Die  Zeit  des  norddeufschen  Bundes.

Die  nächste  Aufgabe  Preußens  nach  der  Beendigung  des  Kriegs  war  der  Ausbau
des  norddeutschen  Bundes.  Am  24.  Februar  1867  trat  der  von  22  norddeutschen
Staaten  beschickte,  aus  allgemeinen,  gleichen  und  direkten  Wahlen  hervorgehende  erste
norddeutsche  Reichstag  zusammen,  und  setzte  nach  dem  Entwurfe  der  verbündeten
Regierungen  die  Verfassung  fest.  Darnach  erhielt  das  Präsidium  Preußen,  dem  man
den  Oberbefehl  über  alle  Streitkräfte  zu  Wasser  und  zu  Lande,  sowie  die  diplomatische
Vertretung  im  Auslande  übertrug.  Der  Bundesrat  besteht  aus  den  Vertretern  der
Regierungen  und  bleibt  der  wahre  Träger  der  Souveränität  im  Reiche.  Den  Reichstag.
bilden  die  Vertreter  des  Volkes  und  nur  bei  Uebereinstimmung  desselben  mit  dem  Bundesrat
kann  ein  Bundesgesetz  zustande  kommen.  Dem  Wesen  des  Bundesstaates  entsprechend
müssen  die  Bundesstaaten,  soweit  es  für  die  Sicherheit  und  Wohlfahrt  des  Bundesgebietes
unerläßlich  ist,  sich  Beschränkungen  ihrer  Selbständigkeit  gefallen  lassen  und  dem  Bundesgesetz
  sich  unterordnen,  namentlich  inbezug  auf  Zoll=  und  Handelsgesetzgebung,  Maß-Münz=
  und  Gewichtssystem,  Post=  und  Telegraphenwesen,  Freizügigkeit  und  Gewerbefreiheit.
  Im  übrigen  aber  blieb  jedem  Staate  die  Freiheit,  die  mit  dem  Wohle  des
Ganzen  nur  irgend  erträglich  war.  Das  Verhältnis  Preußens  aber  zu  den  norddeutschen
Staaten  sollte  nicht  auf  der  Gewalt,  sondern  auf  dem  Vertrauen  zur  Vertragstreue
beruhen.

War  nun  auch  noch  kein  Deutsches  Reich  gegründet,  so  war  doch  die  deutsche  Frage
trotz  Frankreich  gelöst.  Deutschland  war  in  den  Sattel  gesetzt;  aber  noch  großen  Wider-