Der  deutsch-französische  Krieg.  535

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dem  Werderschen  Armeekorps  manchen  schweren  Tag  bereiteten.  Wäre  nicht  Frankreich
durch  allerhand  Zwistigkeiten  im  Innern  verhindert  gewesen,  so  wäre  den  deutschen
Heerhaufen  ein  empfindlicher  Schaden  zugesügt  worden,  das  linke  Rheinufer  wäre  am
Ende  wieder  in  die  Hände  der  Franzosen  gekommen,  Dijon  mußte  wiederholt  geräumt
werden,  allein  die  revolutionären  Bewegungen  der  unruhigen  Arbeiterbevölkerung  des
Südens  nötigten  die  Nationalgarden  am  Ende,  sich  gegen  den  Feind  im  Innern  zu
wehren,  und  wenn  man  es  auch  allmählich  erreichte,  daß  die  kommunistischen  und  föderalistischen
  Bestrebungen  sich  bis  zur  Vertreibung  der  „Invasion“  der  Regierung  der
Nationalverteidigung  fügten,  so  war  dadurch  der  Geist  des  Aufruhrs  und  des  Widerstandes
  doch  nicht  erstickt.  In  Lyon  wurde  der  Kommandant  eines  Bataillons  der
Nationalgarde  von  einer  Bande  Sozialdemokraten  erschossen.  Solchen  Bewegungen
gegenüber  war  am  Ende  selbst  Gambetta  machtlos;  seine  revolutionäre  Diktatur  hatte
das  ganze  französische  Volk  in  den  Kampf  hineingerissen,  dem  Kriege  dadurch  einen
wilden  und  grausamen  Charakter  gegeben,  der  allen  Anschauungen  des  19.  Jahrhunderts
widersprach.  Strenge  bestrafte  man  von  deutscher  Seite  jede  Beteiligung  von  Bürgern
und  Bauern  am  Kampfe.  Eine  Zirkulardepesche  des  Grafen  Bismarck  kennzeichnet  am
besten  die  deutsche  und  französische  Art  der  Kriegführung.  Nachdem  namentlich  auch  das
Mißachten  der  Genfer  Konvention  von  französischer  Seite  gebührend  gekennzeichnet  ist,
fährt  die  Depesche  sort:  „Es  kann  nicht  befremden,  daß  Machthaber,  welche  für  Gesetz
und  Vertrag  so  wenig  Achtung  haben,  noch  weniger  Anstand  nehmen,  sich  von  der  Sitte
der  heutigen  Völker  loszusagen,  um  zu  Verfahrungsweisen  längst  vergangener  Kulturperioden
  zurückzukehren,  ja  Dinge  billigen,  die  in  alten  Zeiten  und  bei  allen  Völkern,
welche  irgend  einen,  wenn  auch  noch  so  eigentümlichen  Begriff  von  Ehre  hatten,  für  besonders
  schimpflich  gehalten  worden  sind.“

Wie  die  französischen  Gefangenen,  deren  wir  eine  beispiellose  Menge  unterzubringen
haben,  die  verwundeten  und  kranken  wie  die  gesunden  in  Deutschland  behandelt  werden,
darüber  haben  Krankenpfleger  aus  neutralen  Staaten  aus  eigener  Anschauung  öffentlich
und  mit  Nennung  ihrer  Namen  unaufgefordert  Zeugnis  abgelegt.  Die  deutschen  Gefangenen
  in  Frankreich,  obwohl  sie  nicht  den  zehnten  Teil  dieser  Zahl  erreichen,  sind  an
manchen  Orten  mit  unmenschlicher  Härte  und  Vernachlässigung  behandelt  worden.  Ein
Transport  von  ungefähr  300  in  den  Lazaretten  von  Orleans  gefangenen  bayerischen
Kranken,  die  meisten  entweder  von  Typhus  und  Dysenterie  befallen,  oder  verwundet,
wurden  in  Pau,  in  den  Zellen  und  Gängen  des  Gefängnisses,  zusammengepfercht,  mit
einem  Strohbund  als  Lager,  und  erhielten  sechs  Tage  lang  keine  andere  Nahrung  als
Brot  und  Wasser,  bis  deutsche  und  englische  Damen  sich  ihrer  annahmen,  mit  eigenen
Mitteln  zutraten  und  die  widerstrebenden  Behörden  zu  einiger  Fürsorge  bewogen.  An
anderen  Orten,  insbesondere  bei  der  Armee  des  General  Faidherbe,  wurden  die  Gefangenen
  bei  einer  Kälte  von  16  Grad  in  unheizbaren  Bodenräumen  gehalten,  und  nicht
mit  Decken,  nicht  einmal  mit  warmer  und  ausreichender  Nahrung  versehen,  während  in
Deutschland  alle  zur  Aufnahme  von  Kriegsgefangenen  bestimmten  Gelasse  beim  Eintritt
des  Winters  mit  Oefen  versehen  worden  sind.  Die  Mannschaften  deutscher  Kauffahrer
wurden  nicht  allein  als  Kriegsgefangene  festgehalten,  sondern  wurden  zu  Anfang  wie
Verbrecher  behandelt,  zwei  und  zwei  mit  Ketten  zusammengeschlossen,  von  Ort  zu  Ort
transportiert  und  erhielten  eine  Nahrung,  die  nach  Beschaffenheit  und  Menge  zu  der
Ernährung  eines  Menschen  unzureichend  war.  Einem  rechtswidrig  zum  Gefangenen