536  Deutschland  in  den  Jahren  1870—1871.

gemachten  Zivilisten  wurde  auf  seine  Beschwerde  über  Zurückhaltung  des  für  ihn  eingesandten
  Geldes  schriftlich  der  amtliche  Bescheid,  es  höre  jede  Rücksicht  gegen  die  Gesangenen
  auf.  Gegen  empörende  Mißhandlungen  der  durch  Städte  transportierten  Gefungenen
  durch  die  Bevölkerung  wurden  letztere  außerhalb  Paris  nicht  geschützt.  In
Deutschland  dürfte  kein  Fall  vorgekommen  sein,  daß  die  Bevölkerung  auch  nur  mit  einem
kränkenden  Worte  die  Achtung  verletzt  hätte,  welche  das  Unglück  bei  gebildeten  Völkern
sindet.  Ungeachtet  der  von  Turkos  begangenen  Barbareien  ist  keiner  derselben  in  Deutschland
  beleidigt  oder  gar  mißhandelt  worden.

Die  von  den  Turkos  und  Arabern  an  Verwundeten  verübten  Grausamkeiten  sind
ihnen  selbst  nach  dem  Grade  ihrer  Bestialität  weniger  anzurechnen,  als  einer  europäischen
Regierung,  welche  diese  afrikanischen  Horden  mit  aller  Kenntnis  ihrer  Gewohnheiten  auf
ceinen  europäischen  Kriegsschauplatz  führt.  Das  Journal  des  Débats  hat  sich  so  viel
menschliches  Gefühl  und  Scham  bewahrt,  um  Entrüstung  darüber  zu  äußern,  daß  Turkos
den  Verwundeten  oder  Gefangenen  mit  dem  Daumen  die  Augen  aus  dem  Kopfe  drücken.
Aber  die  Independance  Algérienne  und  nach  ihr  andere  französische  Blätter  richten  an
die  neuerdings  gebildeten  afrikanischen  Soldtruppen,  die  Gums,  indem  sie  ihnen  einen
Einfall  in  Deutschland  empfehlen,  folgende  Ansprache:  Wir  kennen  Cuch,  wir  schätzen
Euren  Mut,  wir  wissen,  daß  Ihr  energisch  seid,  geht  und  schneidet  Köpfe  ab,  je  mehr,
desto  höher  wird  unsere  Achtung  vor  Euch  steigen.  Fort  mit  dem  Erbarmen,  fort  mit
dem  Gefühl  der  Menschlichkeit!  Die  Gums  werden  Ehre  einlegen,  wenn  wir  ihnen  die
Losung  geben:  Tod,  Plünderung,  Brandl!“

Man  mag  es  auf  Rechnung  der  Turkos  schreiben,  daß  nicht  nur  Leichen,  sondern
auch  Verwundete  in  dem  Dorfe  Coulours  bei  Villeneuve  le  Roi  die  Köpfe,  und  in  dem
Dorfe  Auxon  bei  Troyes  und  anderwärts  Nasen  und  Ohren  abgeschnitten  worden  sind.

Vielleicht  ist  es  der  langjährigen  Beziehung  zu  Algier  und  den  Nachkommen  der
Berberesken  zuzuschreiben,  daß  französische  Behörden  ihren  Mitbürgern  Handlungen  gestatteten
  und  sogar  Vorschriften  gaben,  in  denen  alle  Kriegssitte  christlicher  Völker  und
jedes  militärische  Ehrgefühl  verleugnet  ist.  Während  bei  den  übrigen  europäischen
Völkern  der  Soldat  eine  Ehre  darein  setzt,  sich  als  das,  was  er  ist,  als  Feind  dem
Feinde  kenntlich  zu  machen,  hat  zum  Beispiel  der  Präsekt  des  Departements  Cote  d'Or
Luce-Villard  am  21.  November  an  die  Unterpräfekten  und  Maires  ein  Zirkular  erlassen,
in  welchem  der  Meuchelmord  durch  Nichtuniformierte  empfohlen  und  als  Heldenmut  gefeiert
  wird.

„Das  Vaterland,  heißt  es  darin,  verlangt  von  euch  nicht,  daß  ihr  euch  in  Massen
versammelt  und  euch  dem  Feinde  offen  entgegenstellt;  es  erwartet  von  euch,  daß  drei
oder  vier  entschlossene  Männer  jeden  Morgen  von  ihren  Kommunen  ausgehen  und  sich
an  einem  durch  die  Natur  selbst  bezeichneten  Ort  etablieren,  von  wo  sie  ohne  Gefahr
auf  die  Preußen  schießen  können.  Vor  allem  müssen  sie  auf  feindliche  Reiter  schießen,
deren  Pferde  sie  an  den  Hauptort  des  Arrondissements  abzuliefern  haben.  Ich  werde
ihnen  eine  Prämie  erteilen  und  ihre  heldenmütige  Tat  in  allen  Departemental-Zeitungen
und  im  Journal  officiel  bekannt  machen  lassen.“

Eine  Verleugnung  nicht  nur  des  militärischen  Ehrenpunktes,  sondern  auch  der  gewöhnlichsten
  Rechtlichkeit  ist  an  den  gegenwärtigen  Machthabern  wahrzunehmen  in  bezug
auf  den  Ehrenwortsbruch  französischer  Offiziere  .  .  Es  kommt  weniger  darauf  an,
eine  geringe  Anzahl  von  Individuen  des  französischen  Offizierstandes  zu  beurteilen,  welche