Der  dentsch-franzäsische  Krieg.  547

was  in  gewaltigen  Tatsachen  und  in  allen  Herzen  schon  Leben  gewonnen  hatte,  auch  in
der  Gestaltung  des  neuen  deutschen  Staatswesens  zum  wirklichen  vollen  Ausdruck  gelangen.

Nicht  von  unserm  Könige,  nicht  vom  Norddeutschen  Bunde  war  der  Anstoß  aus—
gegangen,  um  inmitten  des  Krieges  die  Einheit  Deutschlands  in  einem  gemeinsamen
Deutschen  Bunde  zu  vollenden,  —  die  süddeutschen  Staaten  selber  folgten  dem  erhebenden
Drange  des  allgemeinen  Bewußtseins,  indem  sie  den  unverzüglichen  Eintritt  in  die  engere
Gemeinschaft  erstrebten.

König  Wilhelm  hätte  nimmer  die  Erneuerung  der  Kaiserwürde  erstrebt  oder  beantragt:
  das  Königtum  der  Hohenzollern  war  an  Ehren  reich  genug,  um  auch  das  Deutsche
Reich  nach  allen  Seiten  hin  würdig  zu  vertreten.  Aber  es  lag  in  dem  Wesen  der
unwiderstehlich  eingetretenen  nationalen  Entwicklung,
  daß  die  Fürsten,  wie  das  Volk  mit
der  Wiederherstellung  des  Reiches  auch  das
Wahrzeichen  der  alten  Herrlichkeit  desselben,
das  Kaisertum  wieder  aufgerichtet  wissen
wollten;  —  in  den  neu  hinzugekommenen  süddeutschen
  Volkskreisen  zumal  würde  man  das
Deutsche  Reich  ohne  das  Kaisertum  kaum  recht
verstanden  und  in  voller  Bedeutung  anerkannt
haben.

So  war  es  denn  in  Wahrheit  die  Erfüllung
  einer  „Pflicht  gegen  das  gemeinsame
Vaterland“,  daß  unser  König  dem  Rufe  der
deutschen  Fürsten  und  freien  Städte  und  den
übereinstimmenden  Beschlüssen  aller  deutschen
Volksvertretungen  seine  Zustimmung  gab  und
mit  der  Herstellung  des  Deutschen  Reiches  auch
die  seit  mehr  denn  60  Jahren  ruhende  Deutsche
Kaiserwürde  ernenerte.  -—-·-Mit

  dem  1.  Januar  bereits  war  die  Ver—  General  Bourbaki.
fassung  des  neuen  Deutschen  Bundes  amtlich
verkündet  und  in  Kraft  getreten,  mit  ihr  die  Bestimmungen,  nach  welchen  der  Bund  den
Namen  „Deutsches  Reich“,  das  Oberhaupt  des  Bundes  den  Namen  „Deutscher  Kaiser“  führt.

Kaiser  und  Reich  waren  seit  dem  1.  Januar  staatsrechtlich  festgestellte  und  anerkannte
  Einrichtungen  des  neuen  Deutschland:  jeder  Akt,  welcher  vom  Präsidium  des
Bundes  ausgeht,  mußte  fortan  unter  dem  Namen  des  „Deutschen  Kaisers“  erfolgen.

Wenn  die  feierliche  Weihe  der  großen  geschichtlichen  Wendung  noch  um  eine  kurze
Weile  hinausgeschoben  war,  so  geschah  es,  weil  unser  König  die  Krone  des  Reiches  erst
dann  in  förmlicher  Weise  zu  erfassen  gedachte,  wenn  sie  alle  Glieder  umfaßte.  Die  bedeutungsvolle
  Feier  wurde  auf  den  18.  Januar,  den  Gedenktag  der  Gründung  des
preußischen  Königtums,  festgesetzt  in  der  Hoffnung,  daß  bis  dahin  eben  alle  Glieder,  auch
Bayern  ihren  Beitritt  zum  neuen  Deutschen  Reiche  endgültig  besiegelt  haben  würden.

Obwohl  diese  Hoffnung  bis  zu  dem  in  Aussicht  genommenen  Tage  noch  nicht  erfüllt
  war,  so  ist  doch  die  Erfüllung  unmittelbar  darauf  erfolgt,  und  heute  schon  feiert
Bayern  mit  dem  gesamten  Deutschland  seine  Zugehörigkeit  zu  dem  wiedererstandenen  Reiche.

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