556  Dralschland  in  den  Jahren  1870—1871.

gungen,  welche  Frankreich  ganz  zweifellos  uns  auferlegt  haben  würde,  wenn  wir  besiegt
worden  wären,  und  welche  das  Ergebnis  fast  jeden  Krieges  auch  der  neuesten  Zeit  gewesen
  sind,  für  ein  nach  tapferer  Gegenwehr  besiegtes  Land  an  sich  nichis  Entehrendes
haben  können,  —  diese  Auffassung  scheint  jetzt  auch  bei  der  französischen  Regierung  zur
tatsächlichen  Anerkennung  zu  gelangen.

Hierauf,  sowie  auf  der  Erkenntnis  der  absoluten  Unmöglichkeit  einer  erfolgreichen
Wiederaufnahme  des  Kampfes  seitens  Frankreichs  beruht  die  Zuversicht,  daß  die  Friedensverhandlungen
  zu  einem  baldigen  erwünschten  Ergebnisse  führen  werden.

Eine  Verläugerung  des  Waffenstillstandes  konnte  unter  den  obwaltenden
Verhältnissen  seitens  unserer  Regierung  umsomehr  bewilligt  werden,  als  durch  die  Uebergabe
  von  Belfort  inzwischen  auch  ein  neues  tatsächliches  Unterpfand  für  die  Sicherung
der  unerläßlichen  Friedensbedingungen  gewonnen  war.

Die  Verlängerung  ist  jedoch  nicht,  wie  von  französischer  Seite  gewünscht  wurde
auf  eine  geräumigere  Frist,  sondern  mit  Rücksicht  auf  die  im  Süden  Frankreichs  fortdauernden
  Rüstungen,  nur  auf  fünf  Tage,  bis  zum  Freitag  (24.)  mittags  erfolgt,  um
der  französischen  Regierung  und  Nationalversammlung  die  unverweilte  feste  Entschließung
über  Krieg  und  Frieden  unbedingt  nahe  zu  legen.

Thiers  hat  in  dem  von  ihm  ernannten  Ministerium  die  fernere  Leitung  der  auswärtigen
  Angelegenheiten  dem  bisherigen  Minister  Jules  Favre,  welcher  sämtliche  Einleitungen
  für  die  Friedensverhandlungen  getroffen  hatte,  übertragen.  Berde  haben  sich
bereits  am  21.  nach  Paris  und  von  da  nach  Versailles  begeben,  um  die  Verhandlungen
mit  Graf  Bismarck  dort  wieder  aufzunehmen.

Die  Regierung  des  Deutschen  Reiches  hat  die  Forderungen,  welche  sie  im  Interesse
der  gerechten  Entschädigung  Deutschlands,  sowie  seiner  zukünftigen  Sicherheit  stellen  muf,
zugleich  so  bestimmt  auf  das  Maß  des  Unerläßlichen  beschränkt,  daß  es  sich  für  die
französischen  Unterhändler  in  der  Hauptsache  nur  um  einen  raschen  und  festen  Entschluß
handeln  kann.

Nur  in  dem  Falle,  daß  beim  Ablaufe  des  Waffenstillstandes  am  24.  die  Forderungen
  Deutschlands  im  wesentlichen  bereits  angenommen  sind,  wird  möglicherweise
iene  nochmalige  Frist  von  einigen  Tagen  zum  definitiven  Abschlusse  gewährt  werden.

Unsere  Regierung  hat  in  der  Zuversicht  auf  das  Gelingen  der  Friedensverhandlungen
  die  Vertreter  süddeutscher  Regierungen  zu  denselben  zugegogen.

Die  nächste  Woche  wird  uns,  wenn  die  bisherigen  Anzeichen  nicht  trügen,  mit
Gottes  Hilfe  die  Grundlagen  des  wiederhergestellten  Friedens  bringen.“

Uebersicht  der  „Provinzial-Korrespondenz“  vom  1.  März.

„Herr  Thiers  hatte  es  übernommen,  in  Gemeinschaft  mit  den  Ministern  Jules
Favre  und  Picard,  sowie  unter  dem  Beirate  einer  Kommission  von  15  Abgeordneten  mit
dem  deutschen  Hauptquartiere  über  den  Frieden  zu  verhandeln.

Die  Verhandlungen  begannen  am  21.  Februar.  Herr  Thiers  war  an  diesem  Tage
in  Paris  eingetroffen  und  hatte  noch  für  denselben  Tag  eine  Zusammenkunft  mit  dem
Bundeskanzler  Grafen  Bismarck  in  Versailles  erbeten,  zu  welcher  er  in  Begleitung  von
Jules  Favre  dort  eintraf.

Die  erste  Unterredung  bestätigte  durch  ihren  Verlauf  die  Aussicht  auf  eine  Verständigung
  und  führte  demzufolge  alsbald  zu  einer  Verlängerung  des  Waffenstillstandes,
welcher  am  Freitag  (24.)  zu  Ende  gehen  sollte,  zunächst  bis  zum  Sonntag  (26.).