Der  deutsch-französische  Krieg.  57

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Artikel  17.  Die  Regulierung  der  nebensächlichen  Punkte,  über  welche  eine  Verständigung
  erzielt  werden  muß  infolge  dieses  Vertrages  und  des  Präliminarvertrages,
wird  der  Gegenstand  weiterer  Verhandlungen  sein,  welche  in  Frankfurt  stattfinden  werden.

Artikel  18.  Die  Ratifikationen  des  gegenwärtigen  Vertrages  durch  die  National-Versammlung
  und  durch  das  Oberhaupt  der  vollziehenden  Gewalt  der  französischen  Republik
  einerseits

und  durch  Se.  Majestät  den  Kaiser  von  Deutschland
andererseits

werden  in  Frankfurt  binnen  zehn  Tagen  oder  womöglich  früher  ausgetauscht  werden.

Zur  Beglaubigung  dieses  haben  die  beiderseitigen  Bevollmächtigten  ihre  Unterschrift
und  ihr  Siegel  beigefügt.

Frankfurt,  den  10.  Mai  1871.

(gez)  von  Bismarck.  (gez.)  Jules  Favre.
(gez.)  von  Arnim.  (gez.)  Pouyer-Quertier.
(gez.)  E.  de  Goulard.

Der  Frieden  war  geschlossen.  „Die  Friedenstaube,  schrieb  damals  ein  süddeutsches
Blatt,  „welche  aus  der  deutschen  Arche  ausgesandt  war,  ist  endlich  mit  dem  frischen  Oelblatt
  zurückgekehrt.  Kanonen  und  Glocken  rufen  nicht  mehr  zum  blutigen  Kampf,  sie
sind  zu  Friedensherolden  geworden,  und  auch  sie  sind  jetzt  verstummt.  Wir  stehen  nun
vor  einer  neuen  Welt.  Die  Sündflut  des  Krieges  hat  viele  unserer  Lieben  in  ihren
Abgrund  gerissen.  Aber  unser  Land  und  Volk  stehen  wie  vom  Morgentau  erfrischt,
empfänglich  für  die  Arbeit  unserer  Hände  und  für  geistigen  Samen.  Wir  sühlen  uns
nicht  ernüchtert,  wie  nach  so  manchem  schönen  Feste,  welches  einer  fernen  Vergangenheit
und  unbestimmten  Hoffnungen  geweiht  war.  Das  Grundgefühl  der  ungeheuren  Mehrzahl
  unseres  Volkes  ist:  Gott  Lob  und  Dank,  daß  wir  den  Frieden  nach  außen  und
nach  innen,  die  Einheit  und  die  Kraft  eines  großen  Vaterlandes  und  die  Grundlagen
der  Bürgerfreiheit  festgestellt  haben.  Wir  wissen,  daß  unser  Volk  sich  in  diesem  Riesenkampf
  die  Sporen  der  rechten  Ritterschaft,  die  Ebenbürtigkeit  mit  den  ersten  Nationen
errungen  hat.  Dieser  höchste  Adel  legt  aber  uns  allen  Verpflichtungen  auf.  Gedenken
wir  zuerst  der  Pflichten  gegen  die  Toten,  derer,  die  im  heiligen  Krieg  gefallen  auf  dem
Siegesfeld;  damit,  wenn  ihre  Geister  herniedersteigen,  sie  nicht  euch  zürnend  das  Urteil
sprechen:  „Doch  sah  ich  manches  Auge  flammen  und  klopfen  hört  ich  manches  Herz.“
Als  in  den  Befreiungskriegen  von  1813,  1814  und  1815  der  große  Eroberer,  dem  die
Franzosen  nachrühmten,  daß  er  sie  in  alle  Hauptstädte  des  europäischen  Festlandes
geführt  habe,  niedergeworfen  war,  da  war  ein  großer  Teil,  namentlich  Norddeutschlands
verwüstet,  auch  unser  Süden  erschöpft  und  wie  blutlos  weiß  vom  Dienst  der  Fremden.
Heute  aber  stehen  unsere  Städte  und  Dörfer  in  der  Blüte  eines  langen  Friedens.  Wohlhabenheit
  macht  Mut  und  Freudigkeit,  sie  giebt  Kraft  zum  Werke.  Wenn  wir  aber  das
Werk  jetzt  nicht  fest  anfassen,  so  würden  wir  in  Trägheit  versinken.  Von  den  Zeiten
des  Bundestags  und  seiner  peinlichen  Kleinwirtschaft  her  hat  sich  die  unsere  Arbeitsfrische
lähmende  Gewohnheit  fortgeerbt,  daß  ein  freisinniger,  strebender  Mann  Mißvergnügen
zeigen  mußte.  Und  so  sitzt  denn  auch  noch  mancher  in  der  Ecke,  weil  es  nicht  so  gegangen
  ist,  wie  er  es  gemeint  und  vorausgesagt  hatte.  Allein  die  Bewegung,  die  uns