Hauptbahnen.  l  Nebenbahnen.

(4)  Die  nach  (1)  und  (3)  zulässigen  Breitenmaße  sind  so  weit  einzuschränken,
  daß  Krümmungen  von  180  m  Halbmesser  anstandslos
durchfahren  werden  können.

(5)  Die  in  der  durchgehenden  Flucht  der  Langwände  von  Personen-,
  Post=  und  Gepäckwagen  liegenden  Türen  dürfen  bei  Mittelstellung
  der  Fahrzeuge  im  geraden  Gleise  die  Umgrenzung  des  lichten
Raumes  seitlich  (senkrecht  zur  Mittellinie  gemessen)  äußerstenfalls  um
50  mm  überschreiten.  Andere  Türen  solcher  Wagen  milssen  bei
Mittelstellung  der  Fahrzeuge  im  geraden  Gleise  noch  innerhalb  der
Umgrenzung  des  lichten  Raumes  verbleiben.

(6)  Unter  die  bei  Lokomotiven  100  und  bei  Wagen  130  mm  über
Schienenoberkante  liegenden  Grenzlinien  (Anlage  C)  dürfen  bis  75  mm.
über  Schienenoberkante  reichen:

a)  bei  allen  Fahrzeugen:

die  Kuppelungen  und  Sicherheitsketten  (8  33  (4)  0),
b)  bei  Lokomotiven  außerdem:

die  dem  Federspiele  nicht  folgenden  beweglichen  Teile.

Dieser  Abstand  muß  auch  bei  tiefstem  Pufferstande  des  Fahrzeugs
vorhanden  sein.

(7)  Die  durch  die  Radreifen  gedeckten  Teile,  wie  Bahnräumer,
Bremsklötze,  Sandstreuer,  müssen  bei  tiefstem  Pufferstande  des  Fahrzeugs
  noch  50  mm  von  Schienenoberkante  abstehen;  soweit  sie  bei
Wagen  sich  an  den  Außenseiten  der  Endachsen  befinden,  müsssen  sie  bei
tiefstem  Pufferstande  mindestens  150  mm  von  Schienenoberkante  abstehen
  (vgl.  8  523).

(8)  Für  Fahrzeuge,  die  auf  Zahnstangenbahnen  übergehen  sollen,
wird  die  Umgrenzung  nach  (1)  und  (6)  zwischen  den  Schienen  nach  den
in  Anlage  C  unten  angegebenen  Linien  in  einer  Breite  von  600  mm  und
einer  Höhe  von  50  mm  eingeschränkt.

8.  20.
Raddruck.

□)  Der  Raddruck  stillstehender  Fahrzeuge  darf  bei  der  grögzten
Belastung  im  allgemeinen  nicht  mehr  als  7  t  betragen.

(2)  Auf  Strecken,  wo  der  Oberbau  und  die  Brücken  eine  genügende
  Tragfähigkeit  haben,  darf  der  Raddruck  stillstehender  Fahr
zeuge  8  t#  erreichen.