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Hauptbahnen.  I  Nebenbahnen.

b.

Stärke  der  Radreifen  in  der  Ebene  des  Laufkreises
gemessen
mindestens  25  mm;

c)  Höhe  des  Spurkranzes  über  dem  Laufkreise

(.

-h

mindestens  25  mm,

höchstens  36  mm;
Stärke  des  Spurkranzes,  gemessen  10  mm  außerhalb
des  Laufkreises,

mindestens  20  mmi;
Spielraum  der  Spurkränze  im  Gleise  von  1,435  n
Spurweite,  gemessen  nach  Verschiebung  der  Achse  bis
zum  Anlauf  an  der  einen  Schiene  (Gesamtverschicbung)
und  10  mm  außerhalb  der  Laufkreise

mindestens  10  mm,

höchstens  25  mm,
und  bei  den  Mittelrädern  von  drei  oder  mehr  in  demselben
  Rahmen  gelagerten  Achsen,  wenn  sie  überhaupt
mit  Spurkränzen  versehen  sind  (4),

höchstens  40  mm,
und  daher  die  Entfernung  zwischen  den  Anlaufstellen  der
Spurkränze

höchstens  1425  mm,

mindestens  1410  mimm,
und  bei  den  Mittelrädern  von  drei  oder  mehr  in  demselben
  Rahmen  gelagerten  Achsen

mindestens  1395  mm.

8.  32.
Achsen.

Die  größte  zulässige  Inanspruchnahme  durch  ruhende  Belastung

beträgt

a)  für  Achsen  aus  Flußstahl.

bei  Güterwagen:
im  Schenkel  700  Kg/dem,
in  der  Nabe  5600  „  „