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Hauptbahnen.  i  Nebenbahnen.

haltung  der  kürzesten  Fahrzeit  (8  66  (11))  erreichen  darf.  Für  eine
Strecke,  die  ohne  Wechsel  in  der  Bremsbesetzung  durchfahren  wird,  ist
die  die  meisten  Bremsachsen  erfordernde  Neigung  maßgebend.  Erreicht
diese  aber  nirgends  die  Länge  von  1000  m,  so  kann  statt  ihrer  die
Neigung  der  Verbindungslinie  derjenigen  beiden  1000  m  von  einander
entfernten  Punkte  der  Bahn  genommen  werden,  für  die  sich  die  größte
Anzahl  Bremsachsen  ergibt.

(9)  Wagengruppen  von  mehr  als  6  Achsen,  die  gemäß  §  56  (e)
an  Personenzüge  mit  durchgehender  Bremse  angehängt,  an  die  Bremse
aber  nicht  angeschlossen  werden,  müssen  in  sich  die  nach  (1)  und  (2)
erforderlichen  bedienten  Bremsen  enthalten,  wenn  sie  mit  Reisenden
besetzt  werden  (§  56  (7)).  Bleiben  sie  unbesetzt,  so  darf  der  letzte  durchgehend
  gebremste  Wagen  bei  Bemessung  der  Bremsachsen  für  diese
Gruppe  angerechnet  werden.

(10)  Kommt  auf  einer  Strecke  eine  stärkere  Neigung  (Steigung
oder  Gefälle)  als  5  /%  (1:200)  von  1000  m  Länge  und  darüber  vor
oder  ist  die  Verbindungslinie  der  beiden  Punkte  der  Bahn,  die  bei
1000  m  Entfernung  den  größten  Höhenunterschied  zeigen,  stärker  als
5  %  0  (1:200)  geneigt,  so  muß  der  letzte  Wagen  eine  bediente  Bremse
haben.

Dahinter  darf

bei  Güterzügen  bei  Zügen,  die  nicht  mehr  als
:40  km  Geschwindigkeit  erreichen,

noch  ein  leerer,  beschädigter  aber  lauffähiger  Wagen,  der  inmitten  des
Zuges  nicht  eingestellt  werden  kann,  angehängt  werden.

(11)  Wo  eine  bediente  Schlußbremse  (10)  nicht  erforderlich  ist,
dürfen  dem  letzten  Bremswagen  nur  halb  soviel  ungebremste  Achsen
folgen,  als  nach  den  vorstehenden  Bestimmungen  auf  dessen  Bremsachsen
  entfallen  würden.  Bis  zu  6  ungebremste  Achsen  dürfen  ihm
jedoch  in  diesem  Falle  bei  den  Zügen  mit  Geschwindigkeiten  bis  zu

80  Km  D!  40  km
56  (6))  stets  angehängt  werden.