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Hauptbahnen.  l  Nebenbahnen.

(8)  Die  Prüfung  der  Fahrstraße  und  der  Weichenstellung  (2)  hat
außerdem  zu  erfolgen:
a)  wenn  Ausfahrsignale  fehlen,  vor  dem  Ablassen  eines  Zuges,
b)  wenn  Einfahrsignale  fehlen,  vor
der  bevorstehenden  Einfahrt
eines  Zuges.  Steht  der  Einfahrt
ein  Hindernis  entgegen,  so  ist
der  Zug  durch  Wärtersignale
zum  Halten  zu  bringen.

(4)  Steht  der  Ausfahrt  eines  Zuges  aus  einem  Bahnhofe,  den  er
planmäßig  durchfahren  soll,  ein  Hindernis  entgegen,  so  darf  ein
Einfahrsignal  erst  auf  Fahrt  gestellt  werden,  nachdem  der  Zug  davor
zum  Halten  gekommen  ist.  Hiervon  kann  abgesehen  werden,  wenn  ein
Ausfahrvorsignal  vorhanden  ist  oder  wenn  feststeht,  daß  das  Zugpersonal
mit  der  Anweisung,  den  Zug  ausnahmsweise  anzuhalten,  versehen
ist.  Sonstige  Ausnahmen  können  in  Berücksichtigung  besonderer  Verhältnisse
  von  der  Aufsichtsbehörde  zugelassen  werden.

(5)  Haltsignale  dürfen  von  den  Zügen,  für  die  sie  gelten,  ohne
besonderen  Auftrag  nicht  überfahren  werden.

(6)  Kein  Zug  darf  ohne  Auftrag  des  zuständigen  Beamten  von
einer  Station  abfahren.

(7)  Kein  zur  Beförderung  von  Personen  bestimmter  Zug  darf
vor  der  im  Fahrplan  angegebenen  Zeit  abfahren.

(8)  Kein  Zug  darf,  abgesehen  von  Störungen  (10),  von  einer  Zugfolgestelle
  ab=  oder  durchgelassen  werden,  bevor  festgestellt  ist,  daß  der  vorausgegangene
  Zug  sich  unter  der  Deckung  der  nächsten  Zugfolgestelle  befindet,
wenn  auf  der  Bahn  mit  mehr  als
15K  m  Geschwindigkeit  gefahren  wird.
Außerdem  darf  bei  eingleisigem  Betriebe  kein  Zug  abgelassen  werden,
wenn  nicht  feststeht,  daß  das  Gleis  bis  zur  nächsten  zur  Kreuzung
geeigneten  Station  durch  einen  Gegenzug  nicht  beansprucht  ist.

(9)  Die  Verständigung  über  die  Zugfolge  hat,  soweit  sie  nicht
durch  die  Bedienung  der  Streckenblockeinrichtung  ersetzt  wird,
auf  den  Strecken,  die  mit  mehr  als
40  km  Geschwindigkeit  befahren
werden,
durch  den  Telegraphen,