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Hauptbahnen.  l  Nebenbahnen.

Für  Zwischengefälle  ergibt  sich  die  größte  Geschwindigkeit  durch
Zwischenschaltung.

(4)  Die  größte  zulässige  Geschwindigkeit  ist  in  Krümmungen

vom  Halbmesser  1200m  .  115  km,
„  „  1100  „  110  „  „
"  „  1000  „  105  „,
„  »  900»..100,,,
»  800,,..95»,
«  »  700  ?7  90  77  7
»  »  600»..85,,,
»  »  500  n.n-p  80  n  1
L□#  11  400  1.–  75  I  7
„  „  300  „  65  „
»  2-..·)0,,..60»,
»  M»..50,,,,vomHalbmefserLLOm..50·kt-1,
»  ,,  180  „  45  „  „  v  180  „  45  „
»  »  150,,..40»,
,,  ,,  120,,..30»,
»  »  100  '*7  .  25  e

Für  Krümmungen  zwischen  den  vorstehenden  ergibt  sich  die  größte
Geschwindigkeit  durch  Zwischenschaltung.

(5)  Für  fallende  und  zugleich  gekrümmte  Bahnstrecken  gilt  die
kleinere  der  aus  (3)  und  (4)  sich  ergebenden  Geschwindigkeiten.

(6)  Die  größte  zulässige  Geschwindigkeit  der  Züge,  deren  führende
Lokomotive  mit  dem  Tender  voran  fährt,  ist  .  .  .  .  .  .  ..  ..  .  45  km.

(7)  Die  größte  zulässige  Geschwindigkeit  der  Züge,  die  geschoben
werden,  ohne  daß  sich  eine  Lokomotive  an  der  Spitze  befände
(S.  67  (1))  ist

25  km  auf  Strecken,  wo  alle  Wegübergänge
  mit  Schranken  versehen  sind,
25  km,
auf  Strecken,  wo  Wegübergänge
ohne  Schranken  vorkommen.  15  Kmu.