XI  Vorwert.

Studentenlebens  waren  in  der  Berliner  Königlichen  Bibliothek  vorhanden:
  4;

in  8  anderen  Bibliotheken  und  Kunstsammlungen  wurden  aufgefunden:  11;
in  einem  Privatexemplar  wurde  benutzt:  1;

gar  nicht  aufgefunden  wurden:  16.

So  kläglich  ist  der  Besitzstand  unserer  Bibliotheken  sogar  auf  Gebieten,  die
doch  ein  allgemein  deutsches  Interesse  haben;  noch  ungleich  größer  ist  natürlich
die  Zersplitterung,  noch  weit  dürftiger  sind  die  Bestände  der  Berliner  Bibliothek
in  der  lokalen  Literatur.

Völlig  neu  geschaffen  kann  eine  umfassende  deutsche  Nationalbibliothek  heut,
selbst  bei  Aufwendung  der  größten  Mittel  nicht  mehr  werden;  denn  ein  sehr  großer
Teil  der  Denkmäler  alter  Zeit  kommt  nie  wieder  in  den  Handel;  die  Nationalbibliothek
  ist  daher  nur  denkbar  als  Ausbau  einer  der  wenigen  an  alten  Beständen
ganz  besonders  reichen  deutschen  Bibliotheken  ersten  Ranges.

Unerläßlich  für  die  Erreichung  des  Zieles  möglichster  Vollständigkeit  sind
zwei  Vorbedingungen:

Ein  Teil  des  Anschaffungsfonds  muß  statutarisch  festgelegt  sein  zur  ausschließlichen
  Verwendung  für  Erwerbung  deutscher  Literaturdenkmäler  (natürlich
im  weitesten  Sinne  gefaßt,  auch  einschließlich  aller  irgendwie  auf  Deutschland  bezüglichen
  Bücher).  Ohne  einen  solchen  statutarischen  Zwang  würde  gar  zu  oft
die  Erwerbung  eines  kostbaren  oder  für  den  Benutzerkreis  unmittelbar  nützlichen
Werkes  aus  einem  anderen  Literaturgebiet  wünschenswerter  erscheinen  als  die  Anschafftung
  von  deutschen  Büchern,  deren  jedes  für  sich  betrachtet  vielleicht  herzlich
  unbedeutend  erscheint,  die  zunächst  für  niemand  ein  nachweisbares  Interesse
haben  und  die  nur  gesammelt  werden  sollen,  weil  sie  vielleicht  einmal  in  späterer
Zeit  und  aus  vorläufig  nicht  einmal  wahrnehmbaren  Gründen  von  Wert  sein
können.

Die  zweite  ebenso  unerläßliche  Bedingung  für  die  Erreichung  des  Ziels,  vollständiger
  Sammlung  und  Erhaltung  der  deutschen  Denkmäler,  ist  die  Ausstattung
der  Bibliothek  mit  einem  Pflichtexemplarrecht  für  das  ganze  Reichsgebiet,
und  zwar  mit  einem  Pflichtexemplarzwang,  der  nicht,  wie  heut  in  Preußen,  fast
nur  die  ohnedies  erreichbaren  Erzeugnisse  des  buchhändlerischen  Verlags  trifft,
sondern  alle  Druckerzeugnisse,  auch  die  Privatdrucke  von  irgend  wie  bleibendem
Wert.  Welches  gar  nicht  wieder  gut  zu  machende  Unheil  die  vor  30  Jahren  im
Königreich  Sachsen,  dem  Hauptsitz  des  deutschen  Buchhandels  erfolgte  Aufhebung
der  Pflichtexemplare  schon  jetzt  angerichtet  hat,  ist  mir  im  Laufe  dieser  Arbeit
nur  zu  oft  deutlich  geworden.  Von  den  zahlreichen  Leipziger  Erscheinungen  dieser
letzten  Jahrzehnte,  namentlich  aus  der  poetischen  Literatur,  ist  ein  sehr  großer
Teil  auf  keiner  deutschen  Bibliothek  zu  finden;  einige  sind  zufällig  hier  und  dort
hin  verschlagen;  in  den  großen  sonst  so  vortrefflichen  Bibliotheken  des  Landes,
wo  man  sie  nach  alter  Gewohnheit  mit  Recht  zunächst  erwartet  und  sucht,  fehlen
sie  fast  durchweg.

Von  70  in  Sachsen  nach  1870  erschienenen  Büchern,  die  in  der  Abteilung
„Poetische,  humoristische  und  satirische  Darstellungen®  (Teil  I,  S.  813  f.)  verzeichnet
sind,  habe  ich  in  Bibliotheksexemplaren  benutzt:  31  (darunter  aber  16,  die  ich
seiner  Zeit  nur  im  Interesse  unserer  Bibliographie  für  die  Berliner  Universitäts-Bibliothek
  angeschafft  habe  !);