Einleitung.  3

armer  Familien  mit  warmer  Mittagskost,  und  ein  Teil  gelangte  bis  zur
Errichtung  besonderer  Kinderspeiseanstalten.  Wenn  auch  die  meisten
Einrichtungen  der  Privattätigkeit  ihr  Entstehen  verdanken,  so  erfreuen
sie  sich  zumeist  der  Unterstützung  der  Gemeinden  und  insbesondere  der
Schulverwaltungen.

In  seinem  Referate  geht  Cuno  von  dem  Grundsatz  aus,  daß  die
öffentliche  Wohltätigkeit  alles  vermeiden  müsse,  um  das  Gefühl  der
Selbstverantwortlichkeit  der  Eltern  für  das  Wohl  ihrer  Kinder  zu
mindern  oder  gar  zu  erschüttern;  daher  dürften  die  beiden  Arten  der

ürsorge,  je  nachdem  nur  ein  Frühstück  in  der  Schule  gewährt  oder

ittagskost  gereicht  wird,  nicht  gleich  bewertet  werden.  Wenn  Kinder
nüchtern,  oder  nur  mit  schlechtem  Kaffee  bedacht,  stundenlang  dem
Unterrichte  folgen  sollen,  so  könne  die  Gewährung  von  Frühstück  in  der
Schule  an  die  betroffenen  Kinder  nur  als  eine  notwendige  Ergänzung
des  Unterrichts  angesehen  werden.  Diese  Fürsorge  stelle  sich  als  eine
Ergänzung  der  Schulpflicht  dar.  Ganz  anders  liege  jedoch  die  Frage  bezüglich
  der  Mittagsspeisung.  Die  Familie  stelle  für  die  Armen=  und  Wohltätigkeitspflege
  eine  Einheit  dar,  aus  der  nicht  ohne  zwingenden  Grund
einzelne  Glieder  derselben  herausgegriffen  und  außerhalb  der  Familie
versorgt  werden  dürften.  Mache  die  Lage  einer  Familie  die  Unterstützung
  durch  Gewährung  von  Naturalien  erforderlich,  so  gewähre
man  sie  den  Eltern,  liefere  ihnen  das  Essen,  damit  den  Kindern  mittags
zu  Hause  der  Tisch  gedeckt  werden  könne;  denn  sonst  lernten  die  Eltern
zu  leicht  ihre  Pflichten  gegen  die  Kinder  vergessen,  die  Kinder  verlören
das  Vertrauen  zu  den  Eltern,  die  sie  nicht  nähren  könnten,  Neid  und
Mißgunst  unter  den  Geschwistern  entstehe,  falls  nicht  alle  Kinder  einer
Familie  in  gleicher  Weise  Sättigung  erführen.  Von  diesen  Gesichtspunkten
  aus  sei  es  nicht  wünschenswert,  an  Schulkinder  Speisemarken
zu  verteilen,  auf  Grund  deren  sie  in  besonderen  Kindervolksküchen,  getrennt
  von  ihren  Familien  Mittagessen  erhielten.  Es  gäbe  jedoch  ohne
weifel  Fälle,  in  denen  die  Gewährung  des  Mittagessens  an  Schulinder
  notwendig  erscheine.  So  bei  weiten  Schulwegen,  dem  Tode
eines  der  beiden  Eltern,  wenn  der  Vater  oder  die  Mutter  allein  durch
Tätigkeit  außerhalb  des  Hauses  die  Mittel  zum  Lebensunterhalte  beschaffen
  müßten.  In  diesen  Fällen  werde  im  Interesse  der  Gesundheit
der  Kinder  die  Gewährung  warmer  Kost  nötig  sein.  Wenn  aber  Vater
und  Mutter  außer  Hause  tätig  seien,  und  vielleicht  auch  bei  weiten
Schulwegen,  sollten,  wie  bei  Kinderhorten  und  Krippen,  die  Eltern  stets
zu  Beiträgen  herangezogen  werden.  In  der  Speisungsfrage  müsse  man
daher  stets  eine  individuelle  Prüfung  der  Verhältnisse  vornehmen,  die
allerdings  viel  sorgsame  Arbeit  erfordere  und  nicht  leicht  zu  lösen  sei.
emnane  sei  es  einfacher,  nur  hungrige  Kinder  herauszufinden  und
e  abzuspeisen.  Lasse  man  aber  nur  die  äußere  Erscheinung  maßgebend
sein,  so  laufe  man  Gefahr,  die  Aufmerksamkeit  von  den  Notständen
der  Familie  abzulenken  und  vorhandene  soziale  Schäden  zu  verschleiern.
Dieser  Auffassung  schlossen  sich  in  der  Diskussion  fast  alle  Redner  an.
Bürgermeister  Matting,  Charlottenburg,  betonte  ebenfalls,  man  solle
nicht  unnötigerweise  den  Eltern  die  Verpflichtung  abnehmen,  für  ihre
Kinder  zu  sorgen.  Aber  aus  unterrichtlichen  Gründen  müsse  in  irgend

1.